Steinschlag Frontscheibe- Meldefrist?

3 Antworten

Im Grunde ist das "umgehend" zu melden, dabei meint man aber nicht innerhalb der nächsten Stunde, sondern eher innerhalb der nächsten Tage. Gerade bei Steinschlag ist es oft praxis, dass die jeweilige Werkstatt das direkt an die Versicherung meldet und abrechnet. In diesem Fall muß man selbst gar nichts mehr machen. Am Besten mal mit der Werkstatt des Vertrauens sprechen.

Du musst jeden Schaden UMGEHEND melden.  Bei einem Steinschlag in der Windschutzscheibe ist ja nicht gerade Gefahr im Verzug.

owt...

Sicher muss man den Schaden sofort melden - selbst wenn er nachts um 02:00 passiert. Dann sofort zu dem Versicherungsvermittler fahren und ihn aus dem Bett trommeln - um ihm den Schaden zu melden.

Zeitausgleich 
Fragesteller
 29.06.2015, 12:54

Schon gut, junger Freund.

Bei einem "Unfall" ist es genau so, wie du beschrieben hast. Das musst du nämlich umgehend = sofort, egal wie spät es ist melden.