Steht mir mein freier Tag zu,obwohl ich krank war?

10 Antworten

Geht es um Urlaub, Überstunden oder um "Ersatzfrei" für Arbeit am kommenden Wochenende? Krank ist krank, dafür kann üblicherweise kein freier Tag gestrichen werden.

Natürlich steht Dir der Tag zu.

Wenn Du immer am Montag/Dienstag frei hast, gilt das auch, wenn Du bis gestern krank warst. Denn das sind die freien tage für diese laufende beginnende Woche

Krank ist kein Privatvergnügen, den freien Tag hast Du natürlich.


der freie Tag gehört in die laufende Woche, nicht in die vorige. Eine Verrechnung mit Kranktagen findet nicht statt.

Wichtig: natürlich immer auch für den eigentlich freien Tag krankschreiben lassen!


Ich such mal, ob ich §§ finde..


Aber generell: wenn ich eigentlich Sa/ So frei hab, IMMER.. und jetzt MO/Di krank wär  MIT AU.. dann kann nicht auf einmal gesagt werden, ach,d ann planen wir sie jetzt mal für Sa/So ein.  Denn für die Kranktage wird ja die normale Arbeitszeit gerechnet.. warum soll ich dann auf einmal in der Folgewoche z.B. 56 statt 40 Wochenstunden arbeiten?


Frei nach dem Motto: versuchen kann mans ja mal


"Mein Freier Tag" sagt mir nun leider nicht so viel.

Wenn Du an dem Tag generell nicht zur Arbeit musst, bspw. nur 4 Tage die Woche arbeitest, dann ist der Tag wie ein Wochenendtag zu sehen. Ob Du am Wochenende oder an Tagen, wo Du sowieso nicht arbeitest, Krank bist, ist arbeitstechnisch egal, ausser was die Krankschreibung vom Arzt betrifft.

Ist der Tag ein Urlaubstag oder ein Ausgleichstag für Überstunden gewesen, so bekommst Du diesen "erstattet", er zählt dann also als kranker Arbeitstag, nicht als Urlaub/Ausgleich.
Das hat den Grund, dass Urlaub der Erhohlung von der Arbeit dienen soll, nicht der Auskurierung von Krankheiten.

Wenn es spezielle Regelungen dazu gibt, muss man diese eben anschauen, dazu kann man ohne Wissen darüber nicht viel sagen.

Wenn Du eine Fünftagewoche hast entfällt nicht der freie Tage, weil Du Montag noch krankgeschrieben warst.

Denn sonst könnte der Arbeitgeber ja auch sagen - Du warst vier Tage krankgeschrieben, also entfallen Deine freien Tage für die nächsten 4 Wochen. Wärest Du bis einschließlich Dienstag krankgeschrieben, dürftest Du ja auch nicht Deinen freien Tag nachholen.