Steht mir BaföG und ein wohnberechtigungsschein zu?

4 Antworten

Wenn das deine Erstausbildung ist, dann käme Bafög - nur in einer schulischen Ausbildung in Betracht, bei einer betrieblichen Ausbildung nur BAB - von der Agentur für Arbeit.

Ist das denn deine Bruttovergütung laut Vertrag ?

Du müsstest dann vorrangig BAB - oder Bafög - beantragen und dann käme es nicht nur auf dein, sondern auch auf das Einkommen deiner Eltern an.

Beim Bafög - zusätzlich auch noch auf dein evtl. Vermögen.

Wenn Du ausziehst steht dir auf jeden Fall das Kindergeld von derzeit min. 219 Euro zu, wenn Du dann von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Nach deinem Auszug hättest Du einen Unterhaltsanspruch von 860 Euro, dein Kindergeld und deine Nettovergütung wird darauf angerechnet.

Vom Netto kannst Du pauschal 100 Euro für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, höhere müsstest Du nachweisen.

Also selbst wenn Du angenommen nur 800 Euro Netto bekommen würdest, hättest Du nach Abzug der 100 Euro und Kindergeld über 900 Euro und sehr wahrscheinlich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen hängt vor allem vom anrechenbaren Einkommen der Eltern ab.

BAföG und Wohngeld gibt es nicht parallel.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/bafoeg-und-co-welche-zuschuesse-es-fuer-azubis-gibt-85110/

Arscestii 
Fragesteller
 05.08.2021, 11:24

Meine Eltern haben nix mit der Sache zu tun, die Steuern mit nix dabei. Ich will ja ausziehen

maja0403  05.08.2021, 11:26
@Arscestii

Das ist dem Staat ziemlich egal, den deine Eltern sind unterhaltspflichtig. Der Staat übernimmt nicht die Unterhaltspflicht deiner Eltern. Nur weil du ausziehen willst, werden jetzt die Regeln nicht geändert.

Die Höhe des Bafög hängt von deinem Verdienst, deinem Vermögen und dem deiner Eltern ab.
Bafög schließt den Wohnungsberechtigungsschein aus.

Die höhe von bafög bzw ob du welches bekommst hängt davon ab wie viel vermögen du und deine Eltern haben.

und wenn man bafög bekommt, kann man keinen wohnberechtigungsschein bekommen