Wie wird bei einem Antrag auf Wohnberechtigungschein (WBS) kalkuliert?

1 Antwort

Für einen WBS wird immer eine Prognose über das zu erwartende Einkommen im Zeitraum von zwölf Monaten, ab dem Monat des Antrags, erstellt.

Damit können auch ggf. vorhersehbare Änderungen schon bei Antragstellung mit berücksichtigt werden.

Von den Bruttoeinkünften werden nun noch eine Reihe von Freibeträgen (Pauschalen), Lohnsteuer und SV abgezogen; auch steuerlich abzugsfähige Werbungskosten, die über dem Pauschbetrag liegen, kann man in Abzug bringen.

Das bereinigte Netto ist dann der Vergleichswert - also wenn das aktuelle tatsächlich Netto über dem Wert liegt, sollte dennoch ein Antrag gestellt werden, um das bereinigte Netto zu ermitteln; dadurch kann man dann noch rechnerisch unter die Grenze rutschen.