Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

2 Antworten

Mhh geht, theoretisch. Du müsstest dann aber all deine Kosten selber tragen inklusive Mietanteil. Das wäre dann eine WG, aber ich fürchte, das würde eine Finanzen sprengen.

Ja aber so wie die Dame mir das beim Amt erklärt hat, muss ich bereits jetzt etwas beisteuern unzwar mein Bafög, denn dies wird ja von ihren Leistungen abgezogen.. also verstehe ich nicht genau wo der unterschied liegt :/ .. 

In der Regel bist du als Student automatisch raus aus der BG - deiner Eltern,weil du normalerweise keinen Leistungsanspruch mehr hast und das wird bei dir auch so sein,sonst würden deine Eltern ggf. noch etwas für dich bekommen !

Das regelt der § 7 Abs. 5 SGB - ll und die Ausnahmen stehen im § 7 Abs. 6 SGB - ll.

Du musst ja deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) jetzt schon an deine Eltern zahlen,weil ihnen durch dein Leistungsausschluss nur noch 2 / 3 der Warmmiete zusteht.

Nur wenn du mit deinem anrechenbaren Einkommen also Bafög + dein anrechenbares Erwerbseinkommen + Kindergeld deinen Bedarf nicht decken könntest,würde dir vom Jobcenter ein Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kopfanteil zustehen.

Das ist aber dann kein ALG - 2,sondern eine eigenständige Leistung nach dem SGB - ll.

Es wird also nicht passieren,dass deine Eltern,solange du noch bei ihnen wohnst,die volle KDU - bekommen,die geht immer durch die Personen im Haushalt.

Hast du dann soviel anrechenbares Einkommen,dass du dein Kindergeld nur noch zum Teil oder gar nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst,dann wird dieser Überschuss bzw. das volle Kindergeld auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet,also ihre Leistungen um diesen Betrag gekürzt.

Genau so ist es. Vielen Dank hat sehr geholfen :)