Spiegel im Fitnessstudio versehentlich kaputtgemacht, zahlt die Haftpflicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein typischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Melde den Schaden deiner Versicherung. Das dürfte keine Probleme geben.

Ruf deinen Versicherungsvertreter vor Ort an, so wie du das beschreibst müsste das von der Haftpflicht übernommen werden.... die sollen den Spiegel aber erst reparieren, wenn deine Versicherung das okay gibt ...

englein78 
Fragesteller
 15.08.2011, 22:55

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten

Üblicherweise ja, dafür ist die Haftpflicht ja da.

Können die Spiegelschäden ausschließen ;-)???

Schadensbericht einreichen und telefonieren wäre der nächste Schritt.

Cornyx  15.08.2011, 22:16

Was sollte man dir Unterstellen?

Und ja, üblicherweise regelt das die versicherung mit Studio bzw. der beauftragten Firma.

englein78 
Fragesteller
 15.08.2011, 22:57
@Cornyx

Vielen Dank,

naja heutzutage versuchen die auch erstmal alles was geht abzuwimmeln, desahlb ist man schon etwas skeptisch.

Cornyx  15.08.2011, 23:05
@englein78

Wenns der Spiegel von einem Freund wär, oder du besoffen im Studio randaliert hättest ;-) Da wird dann wegen Betrug oder eben Mutwilligkeit recherchiert.

Aber so eindeutige Sachen gehen reibungslos.

Um so besser, wenns noch jmd. mitbekommen hat, wie das passiert ist.

Cornyx  15.08.2011, 23:06
@Cornyx

PS: Es gibt Versciherung, die verschicken als erste Antwort "Standard 0815 Ablehnung" aber da gilt es dann drann zu bleiben.

englein78 
Fragesteller
 15.08.2011, 23:16
@Cornyx

Ja genau, abgesehen davon wird es wohl eine Firma machen müssen und von mir aus können sie direkt das Geld an die Firma überweisen, mir ist nur wichtig das das Studio den Schaden bezahlt + repariert bekommt . Ja waren auch noch paar Leute dort. Hoffe mal das es klar geht.

Cornyx  15.08.2011, 23:28
@englein78

Haben die dich eigentlich von Studio drauf angesprochen? Oft sind die nämlich auch selber gegen sowas versichert.

Ja dafür hat man ja seine Privathaftpflicht.