Kommt die Haftpflicht bei einer Sachbeschädigung im Treppenhaus für den Schaden an einem Aufzug auf?

12 Antworten

Das ist ein Versicherungsfall für Deine Privathaftpflichtversicherungl! Der Schaden ist jedoch von demjenigen zu ersetzen, der ihn verursacht hat (so man denn den Täter ermitteln kann). Insofern dürfte eine Schadenersatzforderung des Vermieters gegen Dich ins Leere laufen - falls nicht Du selbst den Schaden verursacht hast.

Erhebt der Vermieter Schadenersatzforderungen gegen Dich, kannst Du diese an Deinen Ürivathaftpflicht-Versicherer weiterleiten. Denn neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche ist auch die Abwehr unberechtigter Forderungen - notfalls auch vor Gericht - eine Leistung Deiner Versicherung.

"Nein" wird die Versicherung dazu sagen, da Deine Schuld nicht zu erkennen ist und somit auch keine Ansprüche des Vermieters gegen Dich. Ob das Abschließen des Treppenhauses rechtlich überhaupt haltbar ist, ist zudem auch noch fraglich...

wenn du für den aufzug verantwortlich bist,musst du den schaden begleichen,kannst aber den verursacher heran ziehen.

Das kommt auf deinen Vertrag an - probiere es.

Diesen Schaden wird keine Haftpflichtversicherung der Welt bezahlen, da der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

XtraDry  06.01.2012, 13:00

Das heißt, es war Vorsatz, das Treppenhaus nicht abzuschließen, damit jemand anderes den Fahrstuhl beschädigen kann???

gansh  08.01.2012, 14:13
@XtraDry

ja,weil er entgegen der hausordnung,das treppenhaus,wegen seiner gäste, vorsätzlich nicht abgeschlossen hatte.