Spazieren gehen plötzlich verboten!?
Frage: Heute war ich mit meinem Bruder und meinem Hund spazieren. Auf einem Weg neben einem Wald, wo wir immer gingen. Aber plötzlich kam uns ein Jäger entgegen, der sagte, dass wir auf diesem Weg nicht mehr spazieren gehen dürfen, (obwohl der Weg öffentlich ist und man sich hier immer aufhalten konnte). Der Jäger war auch nicht besonders freundlich, es kam so rüber: "Jetzt schleicht euch! Ihr nervt!" (Mein Hund hat bei diesem Tonfall geknurrt :P).
Komischerweise durften aber seine Enkel auf diesem Weg Fahrrad fahren (und dabei viel Lärm machten), die zufällig zu uns stießen. Das war ziemlich seltsam. Wenn er gemeint hat, dass es zu gefährlich ist, wenn er hier schießt, dann verstehe ... aber der Weg ist trotzdem öffentlich und außerhalb des Waldes. Er muss damit rechnen, dass hier Leute gehen. Jetzt bleibt mir nur noch ein ganz kurzer Weg zum Gassi gehen, denn für die nächsten Spaziergeh- wege muss man ein ganzes Stück der Straße laufen.(kein Gehsteig)
Was meint ihr? Wie findet ihr das? Was wäre eine gute Lösung?
5 Antworten
Da Du in anderen Fragen zu erkennen gabst, daß Du in Oberösterreich, nicht in Deutschland wohnst:
Das Forstgesetz sieht befristete und unbefristete Waldsperren vor. Ein Wald darf für bestimmte Zwecke (Holzfällen, Schädlingsbekämpfung etc.) bis zu vier Monate ohne behördliche Bewilligung gesperrt werden, für eine mehr als viermonatige Sperre braucht der Besitzer eine Genehmigung. Waldsperren müssen übrigens mit Hinweistafeln gekennzeichnet werden, auf denen die Zeitdauer der Sperre eindeutig angeben sein muss. Unbefristete Sperren sind zum Beispiel für Bereiche mit Sonderkulturen sowie rund um Wohn- und Wirtschaftsgebäude möglich..... .... Das freie Betretungsrecht im Wald kann aus forstlichen (z. B. Aufforstungsflächen), jagdlichen (z. B. Bereiche der Wildfütterung), wasserrechtlichen (z. B. Wasserschutzgebiete), militärischen (z. B. Truppenübungsplätze) und den Naturschutz betreffenden Gründen (Naturschutzgebiete wie Feuchtgebiete, Moore usw.) eingeschränkt werden.>
Danke für den Stern : )
Wald ist in Deutschland Gemeingut. Ein Waldstück darf nur zeitweise (z.B. bei einer Treibjagd) aus Sicherheitsgründen für den Verkehr gesperrt werden. Hier wäre es höchsten möglich, dass durch vorherige Sturmschäden mit herabfallenden losen Ästen zu rechnen ist. Das ist aber nicht Sache eines Jägers, sondern höchstens des Försters, bzw. des Ordnungsamtes der betreffenden Kommune.
Laut ihren anderen Fragen wohnt sie aber in Österreich - da gibt es andere Gesetze
Öffentliche Wege kannst du jederzeit begehen. Lass dich nicht verängstigen. Jäger sind keine Übermenschen. Frag ihn beim nächsten Treffen ganz höflich mal nach dem Grund.
Jetzt bleibt mir nur noch ein ganz kurzer Weg zum Gassi gehen
also, gassi gehen ist nun wirklich wichtig
geh doch mal zum oberförster - der kann dir helfen
Das war ein Wichtigtuer. Ich hätte ihn höflich gefragt, worin das Verbot begründet ist und wo das steht. Dann hätte er wahrscheinlich dicke Backen bekommen und hätte euch keine Auskunft geben können.