Darf Jäger Hundehaltern vorschreiben dass Hunde nicht auf feld laufen dürfen?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, darf er. Da Hunde im Wald oder auf den Feldern an der Leine zu führen sind, da sie sonst das Wild aufschrecken. Wenn die Hunde jagen bzw. wildern dürfte er ihn, wenn er frei läuft auch schiessen, soweit ich weiss. Ähnlich sieht es mit Katzen aus.

**Das ist doch Falsch**

Sieh Antwort von gutefragemanni

Wenn es wirklich nur ein x-beliebiger Jäger, also eine Privatperson war, hat er keinerlei Rechte, irgendetwas durchzusetzen, erschießen darf er euren Hund natürlich sowieso nicht. Wenn es jemand von der Forstverwaltung war, oder wer auch immer da verantwortlich ist, kann der euch sicherlich anhalten, auf den Hund zu achten.

Leider darf er das. Das Forst- und Jagdrevier beschränkt sich nicht nur auf den Wald. Dein Hund könnte ja Hasen jagen. Darum hat er das Recht zu sagen, dass der Hund nicht ins Feld darf. Grundlagen beziehen sich nach der Stadtordnung (Ordnungsamt), Land- und Forstwirtschaftsgesetze usw...

Wenn der "Jäger" dort das Jagdrecht hat, darf er: Freilaufende Hunde neigen zum wildern, selbst wenn nicht, schrecken sie Wild auf etc. pp., er stellt Sicherheit und Ordnung (Polizeiaufgabe) im Wald her (wenn er nicht betrunken oder von Jagdfreunden erschossen worden ist).

Also , generel ist es besser sich mit keine Jäger anzulegen doch ganz soi einfach ist es auch nicht:

Liese hier:

Anleinpflicht im Jagdbereich Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dies schreiben die jeweiligen Landesjagdgesetze zum Schutz des Wildbestandes vor. Dabei bedeutet "Aufsicht" nicht aber gleich "angeleint". Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift liegt so erst dann vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk außerhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführes aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben. Damit kann ein Hund auch unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist. Der Einspruch eines Hundehalters gegen ein ausgesprochenens Bußgeld der Kreisverwaltung hatte somit Erfolg. Amtsgericht Altenkirchen, Az.: 2109 Js 35731/96-9 OWi.

spitzen antwort !!! danke !