Fremde Hundehaftpflicht zahlt nur die Hälfte der Kosten – gerechtfertigt oder nicht?

9 Antworten

Rein rechtlich ist das so richtig (meine persönliche Einschätzung, bin kein Jurist). Da Dein Hund ebenfalls nicht angeleint war, handelte es sich tatsächlich um zwei freilaufende Hunde. Die Frage von (Aufsichts-) Pflichterfüllung oder Verschulden des Halters spielt hier keine Rolle, da Halter verschuldensunabhängig für Schäden durch ihr Tier haften müssen. Es ist Dir jedoch unbenommen, Deine Sicht der Dinge dem Versicherer vorzutragen und mit einer ähnlichen Begründung, wie Du sie hier gibst, der Haftungsteilung widersprichst und eine Abänderung der Entscheidung verlangst. Dabei kann das wesentliche Argument sein, dass Dein Hund keinen Schaden "angerichtet" hat.

Du hattest deinen Hund eben nicht an der Leine und niemand kann sagen, dass dein Hund wirklich immer bei dir bleibt und in jeder Situation abrufbar ist.

Du kannst der Versicherung zwar schreiben und den sachverhalt aus deiner Sicht darstellen, allerdings glaube ich nicht, dass das großen Erfolg haben wird. Wie gesagt, niemand kann sagen, wie Hunde reagieren und ob du ihn wirklich zu jedem Zeitpunkt unter Kontrolle hast.

Lege Einspruch ein und schildere den Sachverhalt nochmals so, wie Du es auch hier geschrieben hast ! Vielleicht nutzt es etwas !?

Kann für beide Hundehalter HP Versicherungen nicht eindeutig festgestellt werden ,wer denn ( für die Versicherer ) der Begründer der Beissattacke gewesen ist ,wird auf eine Teilung der Schuld zu 50 % hinter den Kulissen verhandelt.. Ist man damit nicht einverstanden kann man dagegen Einspruch erheben und 100 % Schuldanerkennung pochen..Zunächst würde ich meine eignen Hundehalter HP anrufen und frsgen wie es zur Schuldteilung gekommen ist und ob sich ein Einspruch und Geltungsmachung bei der gegnerischen versicherung "Sinn" machen würde..ist es ein guter Vertragspartner ,geben die ihnen zu dieser Frage eine EHRLICHE Antwort ! Mich würde auch mal die Frage nach einem Wesentest für den gegnerischen Hund beschäftigen, wenn dieser immer aggressiv aufgefallen ist..Übringst kann das angeleihnt lassen des eignen Hundes bei Beissattacken auch als Aggressionssteigerung gewertet werden, da der Hund in seiner Abwehr beschnitten wird..so markaber es sich anhört ,lieber die zerbeissen sich ,als Herrchen greift ein..leider wahr ..ist auch beim BGH / Hamm einmalig gegen einen Hundehalter so entschieden worden..HG DerMakler

Die Hunde waren beide freilaufend, d.h. nicht angeleint. Und ehrlich gesagt kann ich mir als Hundehalter nicht vorstellen, daß du deinen Hund während der Beisserei am Halsband festgehalten hast, denn ich würde meinem Hund in einem solchen Fall doch eher die Möglichkeit geben, sich zu wehren bzw das Weite zu suchen.

Aber die Haftpflichtversicherung wird dir nur die Hälfte erstatten, daran änderst du gar nichts. Hat dein Hund sich denn so gar nicht gewehrt? Also meine Hündin ist definitiv ein sehr friedliebender Hund, aber im Zweifel wird sie sich wehren und nicht treu ergeben den anderen beissen lassen.

ja, hätte ich genug zeit gehabt darüber nachzudenken hätte ich meinen Hund auch eher die Möglichkeit zur Flucht gegeben - allerdings begegnet man solchen Situationen leider meist recht unvorbereitet und kann oft nicht lange darüber nachdenken was nu der aller klügste weg wäre...