Sparbuch bei Vermögensauskunft wegen Unterhalt der Mutter?
Ich muss für das Arbeitsamt eine Vermögenserklärung ausfüllen, ich bin selbstständig und kann kein Unterhalt für die Ex-Freundin bezahlen. Für mein Kind bezahle ich seit Geburt Unterhalt.
Ich habe ein Sparbuch mit Guthaben i.H.v. 10.000€, muss ich das für den Unterhalt der Ex-Freundin aufbrauchen? Leider finde ich nichts im Netz wie Hoch mein "Vermögen" sein darf.
4 Antworten
Bei dem Vermögen gehe ich nicht davon aus das du davon etwas zahlen musst,es muss ja auch berücksichtigt werden das es mal bei dir nicht so gut laufen könnte und du eine Zeit damit deine Ausgaben bestreiten musst !
Außerdem wird der Unterhalt nur nach dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen berechnet,du müsstest also nur zahlen,wenn du nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1200 € Netto hättest.
In der Regel kommt der Betreuungsunterhalt auch nur bis zum 3 Lebensjahr des Kindes in Betracht.
Dazu käme dann noch,dass du ein so genanntes Schonvermögen haben solltest,denn das steht selbst einem ALG - 2 bzw. Hartz - 4 Empfänger zu.
Das würden dann min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen sein,allgemein gilt hier aber,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €,also zumindest das sollte dir bleiben,aber ich gehe davon aus,dass du gar nichts zahlen musst,wenn du nicht über deinem Selbstbehalt liegst.
Das kann ich dir nicht sagen,aber es müsste jedem klar sein das man nicht nur als Selbstständiger eine gewisse Rücklage haben sollte,um evtl.mal eine nicht so gute Zeit zu überbrücken !
Du würdest dann ja selber unter Umständen bedürftig werden,wenn du nur dein Schonvermögen haben würdest und dann mit deinem Gewinn unter den Bedarf eines ALG - 2 Empfängers kommen würdest.
Dann hättest du ja jetzt schon unter Umständen Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung zu deinem Einkommen.
Denn wenn du nicht mehr als 1200 € Netto nach der Zahlung des Kindesunterhalts hast,stünden dir auf dein Brutto Freibeträge von min.300 € nach § 11 b SGB - ll zu.
Diese würden dir dann theoretisch vom Netto abgezogen,du hättest dann ein anrechenbares Nettoeinkommen von ca. 900 € und davon ginge schon mal dein Regelsatz von 399 € ab ( ab 1.Januar 2016 dann 5 € mehr ),es blieben dann noch max.500 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) übrig und je nach dem wo du wohnen würdest,könnte eine Aufstockung in Betracht kommen.
Du könntest ja ggf.noch Aufwendungen wie Fahrkosten absetzen.
wenn das nicht als Altersicherung angelegt ist, ja und Du bei der Verwertung nicht selber ein Sozialfall wirst ja..
denn nur die Mutter muß nicht ihr Gespartes aufbrauchen um erst dann ihren pers. Unterhaltsanspruch zu erhalten..
näheres erfährst Du unter Unterhaltsleitlienen für Deinen Wohnort/Bezirk/Bundesland , Urteile OLG oder vom Amt das im Auftrag der Kindesmutter einen Überleitungsantrag stellt
Für Unterhaltszahlungen wird das "regelmäßige Einkommen" des Unterhaltspflichtigen herangezogen (Verdienst, Rente o.ä....), nicht sein Vermögen oder Ersparnisse....
wie lange wart ihr denn zusammen und wie lange seit ihr schon getrennt?
das amt sucht da erst mal nur einen dummen der zahlt. der unterhalt muss nur vom einkommen gezahlt werden.
Laut SGB ist es irrelevant wie lange man zusammen war oder getrennt lebt. Entscheidend ist das sie aufgrund der Erziehung für max. 3 Jahre nicht arbeiten kann. Ich glaube nicht das ich nur vom Einkommen Unterhalt zahlen muss.
der unterhalt wird vom einkommen berechnet. es ist schon entscheident wie lange man zusammen war und vor allem wie alt das kind ist.
bei unterhaltszahlungen gibt es auch eine grenze unter der du nicht zahlen musst. da du bereits für das kind zahlst bleibt für die mutter dann vllt nichts mehr
leut meiner Recherche ist es egal, da sie nur Anspruch auf Unterhalt für sich hat wenn das Kind noch keine 3 ist.
Zusammen: 1 1/2 jahre Getrennt: 1 1/2 jahre Kind: 1 1/2 jahre
sie bekommt aber auch nur unterhalt wenn der kindesvater ein entsprechendes einkommen hat.
das ist ja genau meine Frage! Einkommen von mir reicht nicht aus um Unterhalt für SIE zu bezahlen! Aber was ist mit dem Sparbuch!
das sparbuch muss nicht aufgebraucht werden. die 10.000 dürften selbt unter dem schonvermögen liegen wenn du alg2 beantragen müsstest. unterhalt geht nur vom einkommen ab
das sparbuch muss nicht aufgebraucht werden. die 10.000 dürften selbt unter dem schonvermögen liegen wenn du alg2 beantragen müsstest. unterhalt geht nur vom einkommen ab
vorsichtig - schonvermögen sind 150 euro pro lebensalter. er liegt da weit drüber. betreuungsunterhalt geht bis erstmal drei jahre, danach kann die km die notwendigkeit neu begründen: keine kita, tagesmutter etc. keine zeiten die mit der berufstätigkeit vereinbar sind. siehe wilder westen...unterhalt kann auch aus vermögen abgeleitet werden. sprich vermögen kann verlangt werden muss bis zu grenze x eingesetzt werden.
doch das sparbuch könnte angegriffen werden.
perfekte Antwort :)
Macht es Sinn wenn ich mein Sparbuch als Privateinlage in meine Selbstständigkeit einfließen lasse?