Unterhalt für Alkoholkranken Vater?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst darauf klagen, das dein Vater dich wegen seiner Suchtproblematik vernachlässigt oder misshandelt hat. Dann wird gerichtlich festgestellt dass das Verhältnis zerrüttet ist und du bist von jedem Unterhaltsanspruch befreit.

Folge wäre, dass du den Kontakt vollständig abbrechen musst.

Ich rate dir das zu tun, sonst bekommst du nix auf die Beine, bist sowieso gehandicapt gestartet..du schaffst das schon, kenne Andere mit gleichem Problem die haben das auch geschafft..

Abhaken und durchstarten.

Viel Glück wünsch ich dir für deinen Start ins eigne Leben...da kommst du gesichert raus

Ich muss wohl hinzufügen: meine Eltern leben getrennt und ich hab jeglichen Kontakt zu meinem "Vater" abgebrochen. meine Schwester ist ca 8Jahre älter als ich und auch sie soll belangt werden. Er hat meine ganze Kindheit lang getrunken und irgendwann sind wir einfach abgehauen weil es nicht mehr ging. Da war ich 12-13. Aus diesem Grund werde ich mich mit allen erdenklichen Mitteln wehren, nur brauche ich die Hilfe herauszufinden was ich alles anfechten muss

@Zantos24

Da bist du schon draussen, das mußt du nur gerichtlich feststellen lassen gemeinsamm mit deiner Schwester Zerrüttung nennt man das....

@MKausK

wie geht das ? einfach zum Anwalt und ihm das erläutern ? vielen dank schonmal.

@Zantos24

Ja Anwalt für Familienrecht..beantrage Prozesskostenhilfe, mach das gemeinsam mit deiner Schwester, lass es 1000,00 Euro kosten du sparst 100000,00, das teilt ihr oder bekommt Hilfe. Bei der Biografie ist das Urteil zwingend für euch....

Kannte eine Ärztin gleiches Problem, teurer Heimplatz....die hatte aber noch Kontakt gehalten, deswegen war es schwieriger...ihr seit da sofort raus..sie gewann den Prozess auch

@MKausK

vielen dank. ich bin so aufgewühlt und wütend. Ich hasse diesen Mensch. er bedrängt meine Schwester telefonisch und per Whatsapp enorm wechselt dauernd die Nummer etc. kann man das mit anführen vor Gericht?

@Zantos24

Sehr wichtig sind deine Erinnerungen an die Kindheit, erinnere dich an ÄNGSTE, die Flucht, Schläge auch wie er sich deiner Mutter gegenüber verhalten hat, die übrigens eine wichtige Zeugin ist und hoffentlich für euch spricht, Gebrülle, entwürdigende Szenen in der Öffentlichkeit, Schamgefühle, Hänseleien und Mobbing in der Schule da kommt der Säufersohn, so diese Richtung...ruhig übertreiben...

hier was was euch helfen kann das richtige zu sagen, der mußte nämlich zahlen...aber ihr kommt da raus ganz sicher...https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-bundesgerichtshofs-zum-elternunterhalt-wann-muessen-kinder-zahlen/9473080.html

@Zantos24

ja klar der Terror geht jetzt wieder los..Jahre lang Ruhe..Schwester kann nicht mehr schlafen, der war damals übergriffig, das volle Programm

Offensichtlich lebt dein Vater von Sozialhilfe oder ist in einer einrichtung untergeracht und sein eigenes Einkommen, z.b. Rente, reicht zur Deckung der Kosten nicht aus.

Dann wendet das Sozialamt sich folgerichtig an die Ehefrau- egal ob getrennt oder nicht- und an die Kinder um zu versuchen diese Gelder von dort zu holen. Ihr und auch euere Mutter seid im grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet, deiner Mutter droht sogar ggf. nachehelicher Unterhalt, wenn er nur eine kleine Rente bezieht und nicht arbeiten kann. Das wäre bitter, aber ist so Gesetz.

Du hast den Freibetrag von 1.800,-- Euro, erst ab dann wirst du zur Unterhaltszahlung herangezogen.

Dich davon befreien kannst du nur wegen des Alkoholismus deines Vaters nicht, es sei denn, du könntest nachweisen, dass er dich misshandelt hat z.B. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, um darum herumzukommen.

Dein Vermögen hat auch einen Schonbetrag. Du wirst, wie der Rest der Familie Post vom Sozialamt bekommen und musst diesen Fragebogen- sehr umfangreich- genau ausfüllen und ggf. Belege beifügen, dann berechnen die das.

Allerdings solltest du die Gegenfrage stellen, über welche Einkünfte er verfügt, damit du weißt, ob du überhaupt zahlungspflichtig werden würdest. Die Nachweise muss das Sozialamt dir dann bringen. Ggf. dann damit und mit einem Bescheid zu einem Anwalt.

Ich denke, du wirst nicht zahlen müssen, alles Gute für dich und deine Familie.

mhmh .. nimm dir nen Anwalt zur Hilfe.. aber so wie es ausschaut, bist du verpflichtet für deinen Vater aufzukommen.. sieh es mal so.. er ist ja auch für dich aufgekommen.. sollte er später mal ins Pflegeheim kommen, und sein Geld reicht nicht dafür, werden auch die Kinder zum zahlen herangezogen

Aber tatsächlich erst, wenn er in eine stationäre Pflege käme. Und dann gelten sehr hohe Freibeträge.

Alkoholismus ist die einzige Krankheit, bei der man SELBST die Reißleine ziehen kann, um wieder da raus zu kommen.

Wer nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, kann nicht erwarten, dass andre für ihn zahlen sollen.

@DerHans

Da gibt es noch andere Krankheiten; Fresssucht Süchte im allgemeinen, diverse Hautkrankheiten die durch falsche Ernährung hervorgerufen werden

Unterhaltspflichtig sind Verwandte 1. Grades in auf- oder absteigender Linie.

In erster Linie ist aber jeder Erwachsene SELBST für seinen Lebensunterhalt zuständig.

Dass er alkoholabhängig ist, kann ja durch eine stationäre Therapie wieder geheilt werden. Er muss eben einfach aufhören, zu trinken. Dann wird er auch wieder arbeitsfähig.

Macht er das nicht, musst du ihn auch nicht unterstützen.

Heisst das also, wenn er nichts an seinem Zustand ändert bzw es nicht will er auch keinen Unterhaltsanspruch hat ? Sowas wie selbstverschuldete Krankheit ? Das wäre gut, denn er hat es geschafft in einem geschlossenem Entzug 3.8 Promille zu haben. Er wurde dann auch rausgeworfen und hat seitdem keine Therapie etc mehr gemacht.

@Zantos24

Damit bist du erst einmal raus aus der Sache. Es ist SEINE Sache, für seine Gesundheit mitzuwirken. Wenn er das nicht tut , ist seine Hilfsbedürftigkeit selbst verschuldet.

@Zantos24

Nein, Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Da gilt das Selbstverschulden nicht.

@sassenach4u

Alkoholismus kann man aber als einzige Krankheit SELBST heilen, indem man einfach (unter Aufsicht) KEINEN Alkohol mehr zu sich nimmt.

Prinzipiell ist es durchaus rechtlich möglich, bei gesundheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit / Pflegebedürftigkeit auch Unterhalt von den eigenen Kindern zu fordern, sofern diese finanziell entsprechend leistungsfähig sind.

Derzeit liegt dabei der sogenannte "Selbstbehalt" für Kindern mit Pflicht zur Leistung von "Elternunterhalt" bei ca. 1800 Euro netto für alleinstehende Personen ohne Kinder . Gehaltsanteile die dann über den Selbstbehalt hinaus gehen, müssen dabei zur Hälfte für den Elternunterhalt eingesetzt werden.

Genauere Bemessungswerte zum Unterhalt findest Du in der "Düsseldorfer Tabelle" für Elternunterhalt.

Leider kann ich Dir nicht pauschal sagen, ob Deinem Vater vom Gericht ein Anspruch auf Elternunterhalt zugesprochen werden wird, oder nicht.

Zählen in diesen Elternunterhalt auch Vermögenswerte wie Bausparer, Sparbuch und sonstiges mit ? wird das mit eingerechnet ? Weil unter den 1800 Netto liege ich drunter. Und hab keine Kinder und Frau

@Zantos24

Diesbezüglich gibt es keine eindeutigen Richtlinien, aber in folgendem Link solltest Du schon mal einige grundlegende Infos zu dieser Thematik finden :

http://www.eltern-unterhalt.org/vermoegen.html

Wie ein anderer User aber schon ansprach, kann eine potenziell anspruchsberechtigte Person ihren Anspruch auf Unterhalt durch massives Fehlverhalten in der Vergangenheit auch durchaus mindern oder gar gänzlich verwirken.

Da solltest Du ggf. mal im Rahmen einer Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht nachfragen