Sozialhilfe/n als verheirateter Student?

6 Antworten

A) ALG II ("Hartz IV") kann es für Vollzeit-Studenten nur im Härtefall geben und nur als Darlehen - etwa, wenn man behindert ist und kurz vor dem Studien-Abschluss steht (so ein Urteil aus HH). Siehe auch SGB II § 7 Absatz 5 und 6.

Statt ALG II kann es aber manchmal § 27 Leistungen für Auszubildende geben, ebenfalls nach dem SGB II.

B) Wenn die Bafög-Förderung für einen Studienabschnitt ausgelaufen ist, kann man sich exmatrikulieren oder ein Urlaubssemester nehmen, um in dieser Zeit nötige Hausarbeiten anzufertigen usw.

In dieser Zeit hat man dem Grunde nach wieder Anspruch auf ALG II. Aber man muss dann in der Regel auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nötigen (und manchmal weniger nötigen) Maßnahmen - insbesondere deshalb:

SGB II § 15a Sofortangebot Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.

Eine Maßnahme á 6 Stunden lässt aber immer noch Zeit für eine Hausarbeit á 6 Stunden danach ;-). Vom Wochenende ganz zu schweigen.

C) Wohngeld ist im Grunde mit dem Studium nicht vereinbar - weil das Wohnen im Studium im Grunde per Bafög gefördert wird. Eine Ausnahme folgt im folgenden Text:

"Prinzipiell haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie “dem Grunde nach” einen Anspruch auf BAföG haben, unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten. Dies ergibt sich aus dem § 20 WoGG, nachdem eine Gesetzeskonkurrenz entsteht, da im BAföG Bedarf bereits ein Teil für die Wohnkosten vorgesehen ist. Ist die Ausbildung also mit dem BAföG förderungsfähig, so entfällt der Anspruch auf Wohngeld für Studenten. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird, dann können auch Studenten Wohngeld beantragen." Quelle: http://www.wohngeld.org/studenten.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Sozialhilfe in dem Sinne gibt es seit der Hartz IV Reform nicht mehr. Was es gibt ist Arbeitslosengeld 2 und Grundsicherung.

Arbeitslosengeld 2 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was bei Studenten meist nicht der Fall ist, zumal Du ja auch nen 400/450 € Job hast.

Beides gibt es nicht, wenn man Bafög bezieht.

Wohngeld kann man beantragen, wenn man selber eigenes Einkommen hat (Staatliche Leistungen zählen nicht!). Auch 400/450 € Jobs zählen da.

Nach dem Studium bzw. wenn kein Bafög mehr bekommt: Wohngeld beantragen und parallel dazu ALG 2 beantragen, bei Ablehnung Grundsicherung beantragen.

Die Höhe der Forderung richtet sich nach der Höhe der Kaltmiete inkl. Betriebskosten und der Anzahl der förderungsfähigen Personen im Haushalt, in deinem Fall 1 (deine Verlobte bekommt ja Bafög und ist daher nicht förderfähig.

Bei Google findest Du ganz schnell Wohngeldrechner, die relativ genau sind, sofern Du richtige Angaben machst ^^

VirtualSelf  04.10.2013, 18:57

Arbeitslosengeld 2 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht,

Und einmal mehr der freundliche Hinweis:

VERFÜGBARKEIT IST KEINE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNG FÜR ALG2

Die Anspruchsvoraussetzungen findest du ABSCHLIEßEND in § 7 SGB II

Die meisten Studenten bekommen deshalb kein Alg2, weil für sie der explizite Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II gilt.

Ich hatte ein ähnliches Problem am Ende des Studiums (bin aber nicht verheiratet). Wohngeld gibt's bei nem 400€-Job, das hatte ich auch lange Zeit, als ich dann nen 20-Std.-Teilzeitjob gemacht habe, gab's das nicht mehr, weil das Einkommen zu hoch war (um die 800€).

Hartz 4 gibt es grundsätzlich nicht für Studenten (habe es gerade beantragt, die wollten auch eine Exmatrikulationsbescheinigung sehen). Ich wohne mit meinem Freund übrigens zusammen (unverheiratet), es ist aber für den Antrag egal, weil alles so berechnet wird, als wären wir verheiratet. Es macht also keinen Unterschied.

Ich hab sogar mal an der Uni/Asta nachgefragt, was es da für Möglichkeiten gibt und mir wurde gesagt "Kredit aufnehmen. Das machen viele Studenten". Ja, danke, große Hilfe... :-[

Soweit meine Erfahrungen. Ich weiß natürlich nicht, ob es da noch irgendwelche Schlupflöcher und Geheimtipps gibt. Ich war schon froh, als ich das mit dem Wohngeld rausgekommen habe (sagt einem ja auch nicht jeder gleich, dass es so etwas gibt) ;-)

Hartz IV nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das tust du als Student aber nicht. Ich weiß aber auch nicht, warum ihr mit zwei Mal Bafög und zwei Teilzeitjobs auch noch weitere Sozialleistungen beziehen wollt. Ihr spart doch ganz enorm, wenn ihr nur noch eine Miete etc. bezahlen müsst.

VirtualSelf  03.10.2013, 23:45

Hartz IV nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst

Und ein weiteres Mal der freundliche Hinweis:
Verfügbarkeit ist KEINE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNG für Alg2 (einfach mal § 7 SGB II anschauen).

Bei Studenten fällt der Anspruch wegen des expliziten Leistungsausschlusses des § 7 Abs. 5 SGB II weg.

Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass Wohngeld noch drin wäre. Es hat aber schonmal ein Student erfolgreich auf Grundsicherung geklagt, weil er kein BAföG erhielt, sein Master(!)-Studium aber seine Arbeitsmarktchancen erhöhte. Bin jetzt zu faul den Fall zu googlen. Ansonsten bleiben als Student nur BAföG oder nebenbei malochen.