Kontopfändung.was nun?

7 Antworten

Hallo, du musst zu einer Beratungsstelle gehen, die einen Öffendlichen Träger hat zB Awo oder Caritas. Das nennt sich Schuldnerberatung. Die Helfen dir bei einem Schuldenplan und schreiben auch alle Gläubiger an. Du kannst schon mal alle Schreiben auch die nicht geöffneten in eine Tüte einpacken. Diese Papiere brauchen die. Diese Menschen kennen sich aus und es kostet nichts. Das passiert vielen Menschen damit bist du nicht alleine. Aber du hast keine Zeit mehr zu verlieren.

Kotik1804 
Fragesteller
 18.09.2015, 02:14

Danke für deine liebe Antwort. angeschrieben habe ich den Gläubiger auch schon selber, weil ich aufjedenfall für meinen Fehler einstehen will! wenn er mir nun die Ratenzahlung gewährt, sollte ich dennoch eine Beratungsstelle aufsuchen?

Der Reihe nach:

1. SOFORT ein P-Konto einrichten! Über den Negativ-Eintrag bei der Schufa mach dir keinen Kopp, der existiert bereits, seit der Mahnbescheid erlassen wurde!

2. Den Gläubiger nicht anmailen, sondern anschreiben (mit Papier!). Kopie vom letzten Bewilligungsbescheid (nur das erste Blatt) beilegen und um Ratenzahlung von 25€/mtl bitten.

3. Dringend die Unterhaltsansprüche klären! Der Kindesvater ist verpflichtet, der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren! Die Frist zur Zahlung von Unterhalt kann auch schon bis zu vier Monate vor der Geburt einsetzen und sich nach der Geburt über einen Zeitraum von acht Wochen hinaus verlängern, wenn die Mutter infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit außer Stande ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hinzu kommt nicht nur der Unterhaltsanspruch fürs Kind, sondern auch für dich, nennt sich Betreuungsunterhalt. Der Unterhaltsanspruch besteht mindestens bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes.

Auch wenn der Kindsvater derzeit nicht leistungsfähig sein sollte....einklagen, das Ganze! Ist der Anspruch durch das Gericht festgestellt (tituliert), hast du 30 Jahre lang Zeit, das Geld nachzufordern! Und: Du kannst den titulierten Anspruch an das Jobcenter abtreten, dann musst nicht du um das Eintreibend es Geldes kümmern!

Alles Gute für eure Zukunft!

Kotik1804 
Fragesteller
 19.09.2015, 09:06

Habe Freitag ein P- Konto machen lassen. Ratenzahlung hat auch geklappt beim Gläubiger, muss nu meinen Alg2 Bescheid einreichen. erste Rate habe ich auch direkt überweisen lassen. Mein Sachbearbeiter hat mit gesagt, ich soll/muss meinen Freund ab dem ET als Vater melden. dann wird das auch mit dem Unterhalt geklärt. Danke für die Anwort :)

Als erstes solltest du dir ein P-Konto einrichten, wenn du das nicht schon hast, dass zumindest ein Grundbetrag unpfändbar bleibt. Wenn der Gläubiger die Pfändung nicht aufhebt (eine Aufhebung ist selten), dann bleibt die solange drauf, bis der Betrag beglichen ist. Du solltest auch deine Unterlagen sortieren und bei etwaigen weiteren Schulden dir einen Überblick verschaffen.

Kotik1804 
Fragesteller
 18.09.2015, 02:36

Wie meinst du das mit "nicht aufheben"? zum Glück brauch ich aber nichts zu sortieren, da es der einzige Gläubiger ist :/ also P- Konto einrichten und fleißig abbezahlen wäre mein plan. sollte ich den schon morgen zur Bank oder wenn das Schreiben von dem Gläubiger gekommen ist? Die Frau von der Bank meinte nur unfreundlich "klären Sie das"

pony  18.09.2015, 03:42
@Kotik1804

das p konnto macht dir jede sparkasse. sie müssen es machen.

wenn du ausschliesslich geld vom amt beziehst - es ist nicht pfändbar. und es ist so wenig, dass du auch keine raten davon zahlen kannst.

zunächst ist es das wichtigste, dass dein lebensunterhalt gesichert ist - und dass du und das baby versorgt sind. dafür bekommst du gerade so das minimum.

hm... ich würde an deiner stelle zur schuldnerberatung gehen - und privatinsolvenz anmelden, wenn möglich.

dann bist du, ganz gleich was kommt, schuldenfrei, wenn dein kind in die schule kommt. du bist so jung, dass das alles noch sehr gut zu regeln ist, dass dein kind nicht später drunter leiden muss.

und dann kannst du mit ausbildung, die du dann noch machen solltest und später möglichst einem job, deinem kind das bieten, was du ihm sicher bieten möchtest, ohne dass du vergangenes hinterherschleppst.

BlackyGizmo  18.09.2015, 10:28
@pony

q ponyfliege

der dümmste Rat ist eine Privatinsolvenz anzumelden ^^

Hast du eine Ahnung was damit alles zusammenhängt ?, Für einen Gläubiger ist das mehr als unnötig. Du sitzt 7 Jahre in der Insolvenz drin in der Zeit darfst du keinerlei Überziehungen oder Kredite aufnehmen, selbst bei einem cent überzogen muss die Bank die Zahlung zurückgeben. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Danach steht es noch mind. 3 Jahre in der Schufa , so eine Bank die weiß dass du so früh schon nicht mit geld klar kamst dann eine Insolvenz angemeldet hast wird dir selbst danach warscheinlich kaum eine höhere Summe leihen und dazu ist sie auch nicht verpflichtet. Und das wenn man noch so jung ist schon auf sich zu nehmen ? Keine autofinanzierung, kein Eigentumserwerb, keine Ratenzahlung beim Fernsehr oder sonst wo. Gar nichts mehr.

Dea2010  19.09.2015, 09:08
@BlackyGizmo

@Black Gizmo,

erst selber informieren, dann motzen!

Der Negativeintrag in der Schufa besteht bereits ab Erstellung des Mahnbescheides, der immer einer Vollstreckung voraus geht.

Und seit Novellierung des Insolvenzrechts dauert eine Privat-Inso nur noch 3 Jahre und nicht mehr 7! Plus 3 Jahre für Löschung aller Schufasachen nach Abschluss der Inso sind es dann 6 Jahre...

Ronox  19.09.2015, 13:25

Das ist so pauschal nicht richtig. Erstmal lief eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung schon immer sechs Jahre. Daran hat sich auch nichts geändert. Es gibt jetzt nur die Möglichkeit bis auf drei Jahre zu verkürzen, wofür aber die wenigsten die Voraussetzung erfüllen werden, da dafür viel Masse vorhanden sein muss.

Pfändungsschutzkonto einrichten. Macht die Sparkasse.Da bleibt wenigstens das pfändungsfreie Einkommen drauf (bei Alleinstehenden derzeit ca .1000 Euro mtl. Und Privatinsolvenz einleiten (zuerst Schuldnerberatung)

BlackyGizmo  18.09.2015, 10:23

Weißt du eigentlich was mit  einer Insolvenz zusammenhängt ? Hast du überhaupt eine Ahnung was für wirtschaftliche Folgen das hat ? Der dümmste Rat überhaupt.

Es sind sogar ca. 1078 und man kann den Betrag wenn man UNterhalt oder sowas bekommt hochsetzen lassen.

Pfändungsschutz beantragen - falls es dafür nciht zu spät ist

Kotik1804 
Fragesteller
 18.09.2015, 02:11

Das ist dieser Schutz der bis ca 1000€ anhält oder? leider kenne ich mich darin nicht aus

Kotik1804 
Fragesteller
 18.09.2015, 02:16

Vielen Dank für den Link :)

Ronox  18.09.2015, 02:25

Der Link ist leider etwas veraltet. Mittlerweile ist in den meisten Fällen kein separater Antrag nötig, sondern es gibt seit einigen Jahren das P-Konto, welches deutlich komfortabler ist.

Kotik1804 
Fragesteller
 18.09.2015, 02:37

ok super, ich hab mich auch schon ein wenig eingelesen :)