Bafög Studiengangwechsel Corona?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bis zum 21.05 können sie dir nichts. Ab dann kann man davon ausgehen, dass du nicht zielgerichtet studiert hast und da du dich zu keinen Prüfungen angemeldet hast, kann das Geld ab Juni sofort und zu 100% zurückgefordert werden.

Für eine zukünftige Förderung hat das aber keine Konsequenzen.

Hallo! Du MUSST sogar wechseln. Der Bafögsnspruch verfällt komplett, wenn du nach dem zweiten Semerster nicht das Studienfach gewechselt hast. Denn nach dem zweiten Semester zu wechseln, würde der Anspruch nur nicht entfallen lassen, wenn du zB. durch einen Unfall nicht mehr für das Fach geeignet wärst (unabdingbarer Grund).

Der Baföganspruch entfällt übrigens auch, solltest du im 5ten Semester nicht genug Leistungspunkte in deinem jetzigen Studienfach gesammelt haben, also in den Prüfungen von Semester 1 - 5. Dann bekämst du erst wieder Bafög, wenn du diese Punkte aufgeholt hättest.
LG

Mistery66  15.07.2021, 22:50

Würde den Anspruch*

ohLitmannn 
Fragesteller
 15.07.2021, 23:24

Ja danke, aber es heißt ja eigentlich, dass man direkt exmatrikulieren soll wenn man nicht mehr das Fach studieren will. Jetzt hab ich mich halt nicht für die Klausuren etc angemeldet und das würd dem Bafög-Amt ja vermutlich auffallen. Ist das kein Problem oder können sie mir deswegen zukünftige Leistungen verwehren?

Fortuna1234  15.07.2021, 23:40

Der Wechsel muss vor dem Ende des 3. Semesters geschehen nicht vor dem Ende des 1. Semesters.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php

Mistery66  16.07.2021, 00:22
@Fortuna1234

Er ist im zweiten Semester und muss jetzt wechseln, kein drittes anfangen. Ich hab deswegen kein Bafög bekommen bei meinem nächsten Studium. Weil ich nicht nach dem 2ten Semester gewechselt habe.

Fortuna1234  16.07.2021, 00:23
@Mistery66

Lies den link, da ist die Quelle. Vor Ende des 3. Semester muss gewechselt werden.

Wenn du mit deinem Studiengang unglücklich bist und in einem anderen Studiengang (weiterhin) BAföG erhalten willst, musst du dich spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters für einen Fachrichtungswechsel entscheiden.

Mistery66  16.07.2021, 00:30
@Fortuna1234

Brauche ich nicht lesen, mein Bafög wurde abgelehnt, kannst dir gerne den Ablehungsbescheid und Gründe zeigen 😂

Mistery66  16.07.2021, 00:31
@Fortuna1234

Widerspruch wurde auch abgelehnt

Fortuna1234  16.07.2021, 01:04
@Mistery66

Also du verlässt dich auf deine Erfahrung statt auf Fakten? Auch eine Art, aber definitiv falsch. Deine Situation spielt hier nämlich keine Rolle. Fakten und Gesetze spielen eine Rolle.

Mistery66  16.07.2021, 01:15
@Fortuna1234

Och bebi, wenn das so schön und einfach wäre. DIE entscheiden das, ob du >unverzüglich< nach Erkenntnis für Nichteignung, das Studium gewechselt hast, um keine Staatsgelder ausgenutzt zu haben.

—Die KFW ist übrigens genauso link. Sagen sogar ein halbes Jahr vorher zu, Student zu unterstützen, wissen, dass man sich immatrikuliert, vertrösten einen auf das Geld zu warten, und sagen dann nach 4 Monaten Unilaufzeit schriftlich ab, da man im Zweitstudium wäre. —

Aber zum Bafög,
Ich zitiere:

„ Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch müssen unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen werden. Rechtliche Grundlage für die Regelung ist § 7 Abs. 3 BAföG.

— wichtiger Grund ist übrigens Nichteignung oder Desinteresse für das Studienfach —

Anspruch frühzeitig klären lassen

Ob Sie nach einem Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch für eine andere Ausbildung Anspruch auf Förderung haben, können Sie schon vor dem Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch bzw. vor dem Beginn der anderen Ausbildung durch einen Antrag auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BAföG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung klären lassen.“

Fortuna1234  16.07.2021, 01:18
@Mistery66

Ich hab keine Ahnung was du damit sagen willst, aber es bestätigt null deine Einschätzung, dass man vor dem 2. Semester wechseln müsste. Es gilt weiterhin vor Ende des 3. Semesters.

Fakten und Gesetze gelten wie gesagt. Es ist nie sinnvoll deine Erfahrungen (die womöglich ganz anders war) als die Wahrheit zu sehen. Deinen Fall könnte man individuell beleuchten aber du hast ja keine Frage gestellt. Und "die" müssen sich an Gesetze halten und können nicht frei entscheiden wer was wie wann bekommt oder nicht.

Mistery66  16.07.2021, 01:30
@Mistery66

es läuft so ab, wenn man sich für Bafög für einen neuen Studiengang bewirbt, und es keinen Unfall oÄ gab, muss man einen >wichtigen Grund< dafür erläutern. Immer, egal, ob nach dem Ersten oder Dritten. Man schreibt dann eine Art Aufsatz. Dort sollte man möglichst schreiben, dass man intellektuell nicht in der Lage war, sein vorheriges Studium auszuführen, was aber leider komplett behindert ist, sollte man einen genauso, oder ähnlich anspruchsvollen Studiengang (den man ja auch angeben und erklären muss) gewählt haben.
So und diesen Aufsatz wertet ein einziger Baföghans aus. Der entscheidet, ob jemand erstens, unverzüglich das Studium beendet hat, nachdem er die Nichteignung erkannt hat. Das sehen sie auch an den Klausuren usw.. Wenn dieser dann den Antrag ablehnt, kannst du Widerspruch einlegen, der aber nicht viel bringt, wird meistens einfach abgelehnt und sich nicht weiter mit befasst. Dann kannst du entscheiden, ob du vor Gericht gehen willst, aber bis dahin kannst du vielleicht nicht mehr studieren, wenn du auf Bafög oder KfW angewiesen bist. Und, ob das überhaupt etwas bringt...

Mistery66  16.07.2021, 01:32
@Mistery66

Ich hoffe, du verstehst jetzt, wie es abläuft.

Fortuna1234  16.07.2021, 11:48
@Mistery66

Ich verstehe und kenne die Gesetze sehr gut. Nichtsdestotrotz muss man einen "unabweisbaren Grund" (klassisch Sportstudent nach Unfall im Rollstuhl) erst ab dem Wechsel im 4. Semester nachweisen.

Es ist ja nicht so als würdest du die Gesetze kennen und verstehen und würdest sie mir erklären können. Deswegen versteh ich deine Mühe hier nicht.

Vielleicht solltest du doch einfach mal den Link durchlesen (das du ja verweigerst weil du lieber auf deine Meinung statt auf Fakten verweist)

Mistery66  16.07.2021, 16:19
@Fortuna1234

Willst du mich flachsen? 😂😂 Was hat jetzt ein unabweisbarer Grund damit zu tun? Der Fragesteller hat keinen Unfall geplant lol. Ich hab mir den Link durchgelesen, kenne die Seite, und da stehen die normalen Richtlinien, dass man nach dem dritten Semester noch wechseln Könnte, könnte, weil dein Bafögmitarbeiter deinen Antrag auswertet, bewertet, und es kack egal ist, was in deinem Link steht. Bist du zu deutsch, um zu checken, dass nicht alles nach geschriebenen Regeln im Inernet abläuft im Leben? Bist bestimmt auch so eine, die nach neusten Erkenntnissen auf Inernetquellen und vermeintliche Gesetze pocht, und dazu noch zu blöd zum Lesen,

WEIL DA STEHT AUF SER BAFÖG SEITE, das was ich Dir erklärt habe,

dass ein Bafögbearbeiter deinen individuellen Fall richtet, OB du, nach Wichtigem Grund, unverzüglich, anhand der Noten, anhand deines Aufsatzes, die Uni angebrochen hast. Weil es denen um ihr Geld geht. Geld regiert die Welt. Und sie schätzen die Förderungswürdigkeit ein, wie es ihnen gefällt. Das steht auf der Bafög Seite und habe ich im ersten Kommentar zitiert.

Meine Güte

Fortuna1234  16.07.2021, 16:23
@Mistery66

Süß. Du glaubst du hast die Welt verstanden, weil du einen Antrag gestellt hast und es so lief, also muss es immer so laufen. Goldig. Ich lass dir deine Weltanschauung. Der Fragesteller hat von mir ja eh die Antwort, also passt das.

Weiterhin viel Spaß im Leben ;)

Mistery66  16.07.2021, 16:31
@Mistery66

Außerdem ist es komplett respektlos, mir zu sagen, dass Ich den Fragesteller nicht nach meinen Erfahrungen beraten sollte.
Zumal du ja die Richtlinien auf der offiziellen Bafögseite nicht kapierst, mit der individuellen Einschätzung der Förderwürdigekeit eines einzelnen.
Ich kann nämlich aus solchen Gründen aktuell nicht mehr studieren. Nicht einmal mein altes Studium wiederaufnehmen. Weil ich kein Bafög, kein KFW, und auch sonst keinen Studienkredit bekomme und man bei einem Vollzeitstudium nicht auf Teilzeit arbeiten darf. Wenn man dann nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kann man sich das also nicht mehr leisten zu studieren. Nur noch Fernuni und Teilzeitjob würde gehen mit Existenzängsten, nicht gekündigt zu werden.
Deswegen triggerst du mich so hart mit deiner Haltung.
Das war mein letztes Kommentar, der Fragesteller kann selbst entscheiden, was er glaubt und sich gerne beim Bafögamt über die individuelle Förderwürdigekeit informieren.
Viel Glück