Unterhalt bei Fachoberschule nach abgeschlossender Berufsausbildung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wichtig zu wissen ist, dass Unterhalt und Bafög zwei verschiedene Dinge sind.

Du bekommst nur elternabhängiges Bafög, da du keine Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög hast.

Kann aber trotzdem sein, dass deine Eltern nach dem BGB keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Bei Bafög wird dann aber trotzdem erstmal fiktiv ihr einkommen angerechnet, egal ob eine Unterhaltspflicht besteht oder nicht.

Woher bekomme ich mein Geld? Habe ich Unterhaltsanspruch? Bekomme ich BAföG? Was kann ich tun wenn mein Vater sich weigert den BAföG-Antrag auszufüllen? Was kann ich tun wenn meine Eltern sich weigern zu zahlen?

du kannst den Vorausleistungsantrag stellen. da wird dann auch die Unterhaltspflicht nach dem BGB geprüft. du bekommst damit den Höchstsatz und der Unterhaltsanspruch geht ans amt weiter. Nun prüft das amt, ob deine eltern noch eine unterhaltspflicht haben, Haben deine Eltern eine Unterhaltspflicht holt sich das amt das Geld dann (ggf. im Klageweg) wieder. Hab sie keine mehr, dann haben sie außer Papierkram nichts zu befürchten.

durch den Vorausleistungsantrag gibst du aber das recht ab selbst deinen Unterhalt einzuklagen.

siehe auch: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Ich bin kein Unterhaltsexperte, aber wenn zb von anfang an klar war (keine ahnung wie man das feststellt), dass du noch dein Fachabi machen wolltest, dann wird das als ein zusammenhängender Ausbildungsabschnitt gesehen und damit sind sie auch während der Fachoberschule und sogar einem späteren Studium noch Unterhaltspflichtig.

Es stand schon lange vor Beginn der Ausbildung fest, das ich studieren möchte, und das wissen auch beide Elternteile. Aber sie haben mich überredet zuerst eine Ausbildung zu machen, weil sie wohl Zweifel hatten, dass ich das Studium packe. (Was Blödsinn ist, ich bin in der Ausbildung Prüfungsbester geworden und wurde sogar ins Programm für Begabtenförderung aufgenommen, nur nützt mir das nichts wenn ich ein Abitur machen will, da es sich nur auf berufliche Weiterbildungsmaßnahmen beschränkt). Meine Eltern sind also der Grund dafür weshalb ich die Ausbildung erst gemacht habe. Hätte ich gewußt, dass ich nach der Ausbildung eventuell noch nebei arbeiten muss, um ein Abitur zu machen, hätte ich die Ausbildung nie begonnen. Dann hätte ich direkt mein Abitur gemacht, um möglichst gute Noten zu bekommen. (Man kann sagen was man will, aber wenn man nebenbei arbeitet, leiden die Noten zwangläufig darunter). Ich strebe einen Abiturschnitt im Bereich von 1,5 oder besser an, was bei der Lehrerwillkür echt nicht leicht zu erreichen ist.

Vielen Dank für deine Informationen, du hast mir echt Hoffung gemacht.

Meine Eltern dachten bestimmt, dass die Unterhaltspflicht mit dem Ende meiner Ausbildung abgehackt ist, deshalb wollten sie wohl auch dass ich die Ausbildung mache. Das wußte ich damals natürlich nicht. Jetzt komme ich mir ganz schön veräppelt vor... Wie kann man bloß egoistisch denken, ich schnalls nicht.

Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet bis zum Ende deiner ersten Berufsausbildung, danach nicht mehr - und deine erste Berufsausbildung hast du abgeschlossen!

Und bekomme ich dann elternunabhängiges BAföG oder wie? Kann doch nicht sein, dass mein BAföG nach den Gehalt meiner Eltern berechnet wird, und ich deshalb weniger bekomme aber keinen Unterhalt. Woher soll das Geld kommen?

@Hirnsaege

Du solltest dich nach einem Nebenjob umsehen! Deine Eltern haben ihre Pflicht erfüllt! Der Rest ist deine Sache!

@dafee01

Ich brauche aber einen wirklich guten Abschluss, und ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie ich das bewerkstelligen soll, wenn ich nebenbei noch Arbeiten muss. Es muss doch möglich sein, das ich die Fachoberschule machen kann, ohne dass ich nebenbei arbeite. Ich muss mich schließlich auf die Schule konzentrien.

Außerdem wo ist Fairness? Wenn jemand Eltern hat, die weniger verdienen als meine bekommt er mehr Geld, obwohl es genau das gleiche tut. Das ist doch keine Logik. Deine Ausführungen verwirren mich nur nochmehr.

Das meine Eltern ihren Teil erfüllt haben, mag ja sein, aber es kann doch nicht sein, dass dann trotzdem das BAföG nach ihrem Einkommen berechnet wird???

Übrigens schonmal Danke für die Antworten.

@Hirnsaege

Wer soll denn das bezahlen? Du hast einen Abschluss! Wenn du mehr möchtest, ist das ja lobenswert, aber dein Problem!

@Hirnsaege

"... und ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie ich das bewerkstelligen soll, wenn ich nebenbei noch Arbeiten muss..."

Unzählige andere Personen gehen einem Vollzeitjob nach und absolvieren nebenbei ein Fernstudium/ Meisterstudium/ Weiterbildung etc....

"... Außerdem wo ist Fairness? Wenn jemand Eltern hat, die weniger verdienen als meine bekommt er mehr Geld, obwohl es genau das gleiche tut....."

Ein Student, der nicht mehr bei den Eltern wohnt, hat einen Unterhaltsanspruch von 670 Euro - unabhängig davon, wie viel seine Eltern verdienen.
Wären die Eltern nicht oder nur in geringem Umfang "leistungsfähig", so könnte der "fehlende" Unterhalt durch das BAföG "ausgeglichen" werden. Mehr Geld bekommt er dadurch also nicht!

"... aber es kann doch nicht sein, dass dann trotzdem das BAföG nach ihrem Einkommen berechnet wird..."

Beantrage elternunabhängiges BAföG, da sie ihre unterhaltspflicht bereits erfüllt haben...

@DFgen

Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet bis zum Ende deiner ersten Berufsausbildung, danach nicht mehr - und deine erste Berufsausbildung hast du abgeschlossen!

So einfach kann man das nicht sagen. Das eine baut aufs andere auf. Eltern sind auch verpflichtet ihren Kindern die bestmögliche Schulbildung zu finanzieren. Und das ist bei der Fachoberschule so. Selbst beim späteren studium sind sie ggf. noch unterhaltspflichtig.

Beantrage elternunabhängiges BAföG, da sie ihre unterhaltspflicht bereits erfüllt haben...

auch das stimmt nicht.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

der Fragesteller hat gar keine Voraussetzungen für elternunabhängigs Bafög.

Bafög ist komplex und kompilziert und wenn man dann einfach schreibt (die sind nicht unterhaltspflichtig, beantrage elternunabhängiges) ist das schlicht und einfach falsch.

Deine Eltern sind dir nicht mehr unterhaltspflichtig, da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Für das Studium könntest du "elternunabhängiges BAföG" beantragen oder einen Studien-Kredit aufnehmen und dein Leben als Student durch einen Nebenjob mitfinanzieren. (BAflöG würde allerdings erst gezahlt bei nachweis der Immatrikulation...)

Bis dahin müsstest Du dich durch einen Job finanzieren, du bist ja (mit abgeschlossener Ausbildung...) voll erwerbsfähig.


Deine Schwester müsste ihren Unterhaltsanspruch bei den Eltern selbst geltend machen, wobei allerdings ihr Ausbildungsgeld (bis auf den Freibetrag) + Kindergeld in voller Höhe angerechnet werden.

Und nicht zu vergessen. Volljährigen Kindern, (die nicht mehr zur Schule gehen) gegenüber haben beide Eltern einen Selbstbehalt von je 1200 Euro.
Außerdem stehen diese Kinder in der Unterhalts-Rangfolge hinter den (neuen) Ehepartnern der Eltern.

Deine Eltern sind dir nicht mehr unterhaltspflichtig, da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.

so einfach ist das nicht. Baut der eine abschnitt auf den anderen auf (das tut er hier vermutlich) dann wird es als ein ausbildungsabschnitt gesehen, die Unterhaltspflicht bleibt auch bei einem späteren Studium.

Für das Studium könntest du "elternunabhängiges BAföG" beantragen

nein könnte er nicht. Dafür hat der Fragesteller keine Voraussetzungen.

Und nicht zu vergessen. Volljährigen Kindern, (die nicht mehr zur Schule gehen) gegenüber haben beide Eltern einen Selbstbehalt von je 1200 Euro

Nach BGB ja, nach Bafög wären es gerade mal 1605€ beider Eltern zusammen.

Du hast bereiz eine abgeschlossene Berufsausbildung und damit haben deine Eltern ihre bisherige Unterhaltspflicht dir gegenüber erfüllt,du hast also keinen Unterhaltsanspruch mehr !!! Was du jetzt noch vor hast,ist dein privates Vergnügen und somit von dir zu finanzieren,anstatt wandern zu gehen,solltest du dir lieber dein eigenes Geld verdienen,damit du dir deine weiteren Bildungsvorhaben leisten kannst. Solltest du bereiz in deiner 1. Ausbildung BAB - bekommen haben,steht dir weder noch einmal BAB - noch Bafög zu,weil nur die Erstausbildung förderungsfähig ist. Du hättest dann nur die Möglichkeit,solltest du noch unter 25 sein,Kindergeld zu beziehen.

isomatte:

Deine Angaben sind leider genauso falsch wie die anderen Antworten.

Du hast bereiz eine abgeschlossene Berufsausbildung und damit haben deine Eltern ihre bisherige Unterhaltspflicht dir gegenüber erfüllt

kann man so nicht sagen, kommt auf den Lebensweg des Kindes an.

du hast also keinen Unterhaltsanspruch mehr !!!

Der Satz wird auch nicht wahrer mit genug Ausrufezeichen.

Was du jetzt noch vor hast,ist dein privates Vergnügen und somit von dir zu finanzieren,anstatt wandern zu gehen,solltest du dir lieber dein eigenes Geld verdienen,damit du dir deine weiteren Bildungsvorhaben leisten kannst

Da scheint jemand ein Problem mit Bildung zu haben. Eifersüchtig? Die Eltern können einem Kind nicht befehlen eine Ausbildung zu machen, sich dann die Hände zu reiben und zu sagen" das wars". Die Eltern müssen die bestmögliche Schulbildung finanzieren. Das wäre das Abitur. Selbst wenn er danach noch studieren geht, wird das alles als ein einziger Ausbildungsabschnitt gesehen und die Unterhaltspflicht besteht. Da gehts nicht um privates Vergnügen, sondern um allgemein die Bildung. Und wandern (was auch immer das damit zu tun hat) kann der Fragesteller auch.

Solltest du bereiz in deiner 1. Ausbildung BAB - bekommen haben,steht dir weder noch einmal BAB - noch Bafög zu,weil nur die Erstausbildung förderungsfähig ist.

FALSCH!! Liest du dazu etwas oder saugst du dir das nur aus deiner Fantasie? Bei Bafög ist eine vorher betriebliche Ausbildung nicht schädlich. Selbst wenn ein späteres Studium so gar nichts mit der ausbildung zu tun hat, man würde Bafög bekommen.

Eine betriebliche Ausbildung (Lehre) kann nicht durch BAföG gefördert werden (vgl. VwV 7.1.2). Daher erlischt durch solch eine Ausbildung der BAföG-Anspruch nicht. Man kann also noch studieren oder zunächst an einem Kolleg oder einer FOS die Hochschulreife nachholen.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/weitere_ausbildung.php

Deine ganze Antwort ist voll von Unwissen, anklagenden Worten und Fehlinformationen, gewürzt mit dem Urteil, dass da jemand stinkefaul ist und die Eltern ausnehmen will!

Und wenn du dich einfach mal in die Lage reinversetzt und dein Neid einfach mal weglässt oder einfach mal richtige Informationen gibst, wäre jedem geholfen.

Ich finde es wirklich dreist hier einen auf "tja hör auf zu wandern, geh arbeiten" zu machen und das ganze dann mit "bewussten?" fehlinfos zu schmücken.

Die Antwort hättest du dir sparen können!

@comedyla

Danke das du dir so viel Mühe machst, mir eine möglichst wahrheitsgemäße Auskunft zu erteilen, und sogar die Fehler in anderen Beiträgen korrigierst. :)

Nun gehe ich bis zum Beginn des Schuljahres 2014 keiner offiziellen Tätigkeit nach

dann steht Dir erstmal kein Unterhalt zu , ggf. wenn Du Deinen Schulweg Ziel orientiert fortführst.. aber da Du länger als 4 Monate Leerlauf hast, der wohl selbstverschuldet ist haben Deine Eltern wahrscheinlich keine Unterhaltspflicht mehr.

in den 4 Monaten ggf (!!) nicht, aber nur weil man 4 Monate Leerlauf hat, verliert man nicht seinen Unterhaltsanspruch. Sonst wäre übrigens auch kein Student mehr berechtigt Unterhalt zu bekommen... also so assi sind die Regeln nicht!