Nachlass bei Rückzahlung von Meister-Bafög?
Ich habe jetzt schon viele Gerüchte zur Rückzahlung bezüglich des Meister-Bafögs gehört und würde gerne jetzt mal Erfahrungen von Leuten hören die das schon durchgemacht haben.....
Folgende Situation ich mache meine Ausbildung zur Erzieherin und habe im UK und OK BAfög bezogen. Momentan bin ich im Berufspraktikum und bekomme kein Bafög (bin also in der Rückzahlungspause die ja insgesamt 5 Jahre betragen kann)
Jetzt habe ich folgende Gerüchte gehört: Wenn man das BAfög auf einmal zurückzahlt bekommt man einen Nachlass von 30% Wenn man die Fortbildung (hier also zur Erzieherin) erfolgreich abschließt, also besteht gibt es einen weiteren Erlass von 25 %
Stimmt das? Hat das schon jemand gemacht? Muss man dazu dann ein extra Formular ausfüllen?
3 Antworten
Erlass für bestandene Abschlussprüfung:
Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die nach dem 01.07.2009 begonnen haben, auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zustellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen.
Weitere gute Infos findest du hier:
Hallo, ich habe genau die selbe Frage wie du. Weisst du schon ob es einen Nachlass gibt, wenn man die Ausbildung erfolgreich abschließt? Oder ob es generell möglich ist einen Nachlass zu bekommen. Bin momentan im Anerkennungsjahr und stelle mir genau deine Frage...
LG :-)
Versuch Dein Glück mal per Kontaktformular beim Bundesverwaltungsamt.