Soziale Arbeit bei Regelbruch an Schulen. Ist das legal?

8 Antworten

Ja ist legal. Unsere Schule (BBS) hat auch eine ähnliche Regel. Wenn man sehr oft gegen bestimmte Regeln verstößt muss man bei uns zu einem Altersheim gehen dort aushelfen, oder Gemeinnützige Arbeit leisten. Sprich Müll aufsammeln etc. Finde ich ehrlich gesagt richtig bescheuert. Ich meine was denken den die Direktoren wer sie sind? Bei manchen Schülern kann ich das verstehen, aber bei sowas lernt man doch nichts über sein eigenes Fehlverhalten, und wie man dieses verbessert.

Mmller 
Fragesteller
 21.02.2020, 19:33

Es tut mir leid, aber da kann irgendwas nicht legal sein

Hacker48  21.02.2020, 19:40

Oh, man lernt eine Menge. Dazu muss natürlich das entsprechende Organ vorhanden ist...

Das nennt sich nicht Kinderarbeit sondern Erziehung

da bekommt man für nicht eingehaltene Regeln eine Strafe

die Schüler heute sind zum k

Das ist keine Kinderarbeit! Du erwirtschaftest damit ja nichts, die Schule verdient nicht an Deiner Arbeit. Es ist eine pädagogische Maßnahme, bei der Du etwas lernen sollst. Und damit völlig legal.

kaguja371  21.02.2020, 19:30

"Es ist eine pädagogische Maßnahme, bei der Du etwas lernen sollst. Und damit völlig legal."

öhm nein, Bestrafung muss immer mit der Tat zusammen hängen um pädagogischen Effekt zu haben. Sprich Schulhof fegen hat nichts mit Handy zu tun. Maximal wäre dann hier ein Aufsatz über die Funktionsweise eines Handys angebracht.

Neugierig1971  21.02.2020, 19:37
@kaguja371

Nein, das stimmt so nicht. Der Aufsatz wäre eine Strafe, weil er sinnlos ist. Den kann man zwar auch pädagogisch begründen, aber der Lerneffekt ist da gleich Null. Es wäre faktisch eine reine Strafe.
Bei sozialer Arbeit wird Sozialkompetenz vermittelt. Die Wichtigkeit von Regeln etc.
Das Handy-Verbot basiert ja auch auf mangelnder Sozialkompetenz bei den Kindern, daher ist der Zusammenhang hier sehr leicht herstellbar.

kaguja371  21.02.2020, 19:39
@Neugierig1971

Da die Kids Social Medias auf dem Handy nutzen wirst mit der Argumentation mangelnde Sozialkompetenz wegen Handynutzung nie durchkommen.

Machen wir es aber kurz die Zulässigkeit müsste man dem entsprechendem Schulgesetz des BL des Fragesstellers entnehmen. In Brandenburg wäre es unzulässig. In Bayern ebenso in dieser Form und in NRW wäre es legal

Hacker48  21.02.2020, 19:42
@kaguja371

Social media = Sozialkompetenz? Hast du den Schuss nicht gehört?

kaguja371  21.02.2020, 19:43
@Hacker48

Willkommen im 21 Jhr. Social Media Skills zählen inzwischen als Sozialkompetenzen. Ich weiß klingt blöd aber da darfst dich bei Zuckerberg bedanken der hat es Salonfähig gemacht

Neugierig1971  21.02.2020, 19:46
@kaguja371

Stimmt, wozu dann aber auch die Beachtung von Kommunikations-Regeln gehört. Und damit auch, daß das Handy im Unterricht nicht für unterrichtsfremde Zwecke benutzt wird.

Hacker48  21.02.2020, 20:22
@kaguja371

Quelle dazu?

Wobei selbst dann die Frage ist, ob das Verschicken von intimen Bildern oder das Posten im Unterricht zu social media Kompetenz gehört. 😉

kaguja371  21.02.2020, 20:25
@Neugierig1971

Sofern gebe ich dir recht und ich hab kein Problem damit, dass die Eltern benachrichtigt werden oder das Handy einkassiert wird. Mir ging es nur um die Strafarbeiten, da halt einige Bundesländer klar sagen gibt es nicht, nicht erlaubt.

kaguja371  21.02.2020, 20:27
@Hacker48

Gibt da so Leute die nennen sich Blogger und posten alles von ihrem Tagesablauf und verdienen damit sogar gutes Geld. Denke das sollte als Quelle ausreichen.

Ich würde ja klar sagen als Jugendlicher, dass das alles zu meinem Blog gehört und Teil meiner künstlerischen Freiheit ist. Diese wiederum wird von der Würde des Menschen geschützt und steht über dem Schulgesetz...

Natürlich müsste man dafür nachweisen können, dass man einen solchen Blog auch wirklich betreibt

Hacker48  21.02.2020, 21:03
@kaguja371
Ich würde ja klar sagen als Jugendlicher, dass das alles zu meinem Blog gehört und Teil meiner künstlerischen Freiheit ist. Diese wiederum wird von der Würde des Menschen geschützt und steht über dem Schulgesetz

Du meinst also, du könntest vor Gericht erstreiten, dass du im Unterricht bloggen darfst? Komm, mach den Kopf zu. Gute Nacht.

kaguja371  21.02.2020, 21:42
@Hacker48

beleidigend werden musst du nicht gleich nur weil dir was gegen den Strich geht und ja ich würde es, wenn ich noch mal jung wäre drauf anlegen

Hacker48  21.02.2020, 22:08
@kaguja371

Tut mir leid, von Dummheit bekomme ich körperliche Schmerzen. Die Schulpflicht ist im Grundgesetz verankert und steht a) über der künstlerischen Freiheit. Die Einschränkung der künstlerischen Freiheit wiederrum hat b) per se nichts mit der Einschränkung der Menschenwürde zu tun und c) ist es keine Einschränkung der künstlerischen Freiheit im Unterricht nicht bloggen zu dürfen. Für dich würde noch nicht einmal ein Verfahren eröffnet, es sei denn, der Richter braucht dringend was zum Lachen.

Du müsstest also beweisen, dass:

  • Bloggen zur künstlerischen Freiheit zählt.
  • Das Verbot dieser Form der künstlerischen Freiheit im Unterricht eine Einschränkung derselben darstellt.
  • Diese Einschränkung gleichgestellt ist, mit der Einschränkung der Menschenwürde.

Wenn du wirklich glaubst, dass dir das in Karlsruhe gelingt, bist du nicht weniger als ein Idiot sondersgleichen. Und ja, beanstande diesen Kommentar ruhig.

Hacker48  21.02.2020, 22:13
@kaguja371

Oh, und noch etwas:

Hier ginge es um Verfassungsartikel, es wäre also das Verfassungsgericht zuständig. Dieses darfst du immer anrufen, wenn du glaubst, etwas würde gegen das Grundgesetz verstoßen, so wie das Verbot des Bloggens im Unterricht. Dazu musst du nicht selbst betroffen (noch mal jung) sein. Also los. Bin gespannt auf deinen Bericht. :-)

kaguja371  22.02.2020, 00:20
@Hacker48

Na immerhin hast den Schneid zu sagen was du denkst. Wenn es für dich okay ist lass uns das doch mal durch gehen.

Künstlerische Freiheit ist im übrigens von mir falsch gewählt worden das demokratische Grundrecht auf das ich hier angespielte ist die Kunstfreiheit. Diese wird vom Grundgesetz her auch garantiert.

Heißt wir haben 2 Grundrechte die gerade gegen einander arbeiten. Genau genommen Artikel 5 und Artikel 7.

https://dejure.org/gesetze/GG/5.html (Kunstfreiheit)

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html (Schulrecht/pflicht)

Wenn man davon ausgeht, dass das GG auf Wertigkeit folgend aufgebaut ist, dann hat Art. 5 eine höhere Wertigkeit als Art. 7. Ferner räumt Art.7 sogar die Möglichkeit ein, dass Schulen sogar direkt auf die von mir angesprochene Kunstfreiheit aufbauen. Einige Schulen setzen dies auch in ihren Modellen so um. Siehe dazu Waldorfschulen oder Montessori-Schulen. Zu den Leistungen der Kinder und Jugendlichen auf Montessori-Schulen kann ich nun nichts aus eigener Erfahrung sagen aber das Bildungsniveau auf Waldorfschulen ist im Schnitt wesentlich höher als das gewöhnlicher staatlicher Schulen. An beiden Schultypen wird der Ausdruck mittels Kunst gelehrt und das mit staatlichem Segen.

Nun ist also der einzige Punkt den man klären müsste, was ist Kunst und fällt das Bloggen in diesen Begriff mit hinein.

Kunst definiert sich als schöpferischer Schaffungsakt mittels Bild, Ton, Werkstoffen, Schrift usw also quasi alles was man irgendwie zu größeren Werken weiter verarbeiten kann. Sogar der eigene Körper kann als Grundlage für Kunst genommen werden. Ein Blogger bedient sich zu meist Schrift, Ton und Bild als Schaffungsgrundlage. Ferner erstellen einige auch noch eigene Websites, die durchaus auch einen künstlerischen Aspekt haben (Man beachte nur mal das die online Spielebranche inzwischen jährlich mehr Gewinne einfährt als Hollywood). Dazu kommt noch, dass so ein Blog zu meist über Jahre hinweg als sich weiter entwickelndes Kunstwerk gesehen werden kann. Somit wäre der Beweis erbracht, das Bloggen im Rahmen unserer heutigen Zeit auch nach alten Maßstäben durchaus eine Kunstform ist.

Wir können jetzt gerne darüber streiten wie man Kunst an sich bewerten will. Ich hoffe dein Englisch reicht aus um es zu verstehen. Sonst übersetze ich dir das auch auf Wunsch

https://www.youtube.com/watch?v=LjHORRHXtyI

Halten wir uns also an J Evans Prichard? Oder sagen wir dazu auch Exkrement? Also ich nehme mir mal die Freiheit ebenso deutlich zu bleiben wie du und sage ganz klar Exkrement! Weißt ich hab durchaus ein paar Kunstwerke zu Hause u.a. aus dem Familienerbe, die würden definitiv auf einer Auktion einen schönen Betrag einbringen aber das schönste Kunstwerk hab ich von meiner Tochter. Hat sie gemalt als sie circa 3 Jahre alt war und mich selten zu sehen bekam wegen meiner Arbeit damals. Das Bild hängt noch heute hinter mir im Büro während andere Werke in der Abstellkammer verstauben. Wirkliche Kunstwerke sollte man nicht daran ermessen, für wie viel Geld sie verhökert werden können, sondern daran messen, was sie symbolisieren und welche Geschichte hinter ihnen steht. Ähnlich sehe ich es beim Thema Internetbloggs Personen die dies ernsthaft betreiben opfern Jahre ihres Lebens und schaffen so sogar für die Nachwelt, also wir reden hier über einen längeren Zeitraum, einen erheblichen kulturellen Wert. Denn was wird man wohl über unsere heutige Gesellschaft 500,1000 oder 5000 Jahren denken. Die Menschheit befasst sich nun mal fortwährend mit ihrer Vergangenheit und so ein Blogg wird wesentlich detailliertere Angaben dazu liefern wie Menschen unserer Zeit lebten als irgendwelche Gebäude oder Bücher. Besonders im Bereich Gebäude, wir bauen nicht mehr wie die alten Völker aus massivsten Materialen die Jahrtausende überstehen. Unsere Bauten überstehen keine 100 Jahre ohne fortwährende Wartung.

So nun warte ich auf deine Argumentation und bitte enttäusche mich nicht ich erwarte wirkliche Argumente dagegen oder dafür.

Hacker48  22.02.2020, 01:51
@kaguja371

Zunächst einmal: Kompliment für den "schönen" Text.

Schön in Anführungszeichen, weil er zwar tatsächlich schön ist, aber keine relevanten Argumente enthält. Du versuchst zu beweisen, dass die Kunstfreiheit über der Schulpflicht steht. Und deine Argumente hierfür sind nicht mal schlecht. Wirklich nicht. Nur: Eine Menge Dinge stehen über der Schulpflicht.

Beispiel:

Nehmen wir Art. 2 des Grundgesetzes. Dieses steht sowohl vor Artikel 5 als auch vor Artikel 7 und ist sogar durch die Ewigkeitsklausel geschützt. In Absatz 2 steht nun folgendes:

1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2 Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3 In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die Freiheit der Person ist unverletzlich... und dennoch ist die Schulpflicht, die Kinder und Jugendliche zwingt, mehr als ein Jahrzehnt ihres Lebens zur Schule zu gehen, vollkommen legal. Und warum? Weil - obwohl die "Freiheit der Person unverletzlich" ist - die Schulpflicht NICHT als Einschränkung dieser gilt!

Und entsprechend sind auch all deine Ausführungen darüber, wie wichtig die Kunstfreiheit ist, sinnlos, solange du kein stichhaltiges Argument anführen kannst, inwieweit das Verbot des Bloggens im Unterricht diese Kunstfreiheit einschränkt!

Hacker48  22.02.2020, 01:58
@kaguja371

Edit:

Und entsprechend sind auch all deine Ausführungen darüber, wie wichtig die Kunstfreiheit ist, sinnlos, solange du kein stichhaltiges Argument anführen kannst, inwieweit das Verbot des Bloggens im Unterricht diese Kunstfreiheit einschränkt!

Und selbst dann müsstest du immer noch den Bogen dazu schlagen, dass diese Einschränkung der Kunstfreiheit derart massiv und tiefgreifend ist, dass sie einer Verletzung der Menschenwürde gleichkommt. Oder hast du diesen Punkt inzwischen verworfen, nachdem du selbst gemerkt hast, dass das ein klein wenig zu weit gedacht ist, und argumentierst nun eher damit, dass die Kunstfreiheit per se über der Schulpflicht steht? Fair enough. Dann, wie gesagt, bitte ich um Argumente, inwieweit bei o.g. Szenario die Kunstfreiheit eingeschränkt wird.

kaguja371  22.02.2020, 02:00
@Hacker48

Die unverletzliche Freiheit greift hier nur leider nicht. Die Schulen haben ja keine Gitterstäbe die Kids können jeder Zeit gehen und kein Lehrer darf sie mit Gewalt daran hindern. Selbst der Staat kann da nichts machen außer gegen die Eltern Bußgelder zu verteilen und die greifen auch nur wenn die Eltern nicht alles in ihrer Macht stehende getan haben

Hacker48  22.02.2020, 02:01
@kaguja371

*räusper*

Dann, wie gesagt, bitte ich um Argumente, inwieweit bei o.g. Szenario die Kunstfreiheit eingeschränkt wird.

kaguja371  22.02.2020, 02:02
@Hacker48

ja sorry dein Edit hab ich eben erst nach absetzen des Postes gesehen, gib mir wenigstens ein paar Sekunden um Argumente zu formulieren und dann noch zu tippen ;-)

kaguja371  22.02.2020, 02:20
@kaguja371

Okay bin ja kein Jurist, also mögen mir vorhandene Juristen wenn ich jetzt was sinngemäß falsches wiedergebe, nicht den Kopf abhacken.

Soweit ich die Funktionsweise von Art.1 GG verstanden habe beruht dieser auf 2 Grundprinzipien einmal die Mitgifttheorie und einmal die Leistungstheorie. Erste sagt aus, weil wir Menschen sind haben wir alle Rechte (also kurz zusammen gefasst) die 2. sagt aus das Würde aus der Leistung der eigenen Identitätsbildung heraus resultiert. Das ist auch der Punkt wo ich ansetzen wollen würde. Was definiert die eigene Identität besser als ein quasi durchgehend geführtes Tagebuch - nicht anderes ist ja ein Blogg. Damit wäre die Unterbindung des Bloggens eine Störung der Identitätsentwicklung. In dem Fall muss ich aber auch zu geben haben wir hier den Konflikt mit Artikel 7 denn die Schulpflicht dient ja dem selben Zweck. Wobei halt wie bereits erörtert man durchaus beides kombinieren könnte wenn man wöllte. Nur als Bsp in Kanada und Australien gibt es ja sogar online Unterricht schon im Grundschulalter und auch hier in Deutschland gibt es die Option des Fernstudiums, welches ja mit unter auch über online Seminare abläuft. Wo quasi der Prof selbst einen Blogg betreibt, nur halt begrenzt auf ein bestimmtes Thema.

Also für mich durchaus eine absolut realistische Option die man vor dem Verfassungsgericht durchbekommen könnte. Das wirklich Problem ist da eher wie modern sind die Richter. Denke mal wenn man nachweisen kann das betreffender Schüler dadurch keinen Leistungsabfall in der Schule hat würde das schon ein Anfang sein. Pädagogisch und psychologisch wäre die Nutzung aktueller Medien absolut förderlich zum Zweck der Wissenserweiterung. Finnland, Japan und Südkorea haben das schon seit Jahren erfolgreich bewiesen.

kaguja371  22.02.2020, 02:24
@kaguja371

ps ich geh jetzt erstmal ne Runde schnarchen also weitere Antworten falls nötig folgen erst in paar Stunden

Natürlich ist das legal.

Was soll da nicht legal dran sein?

Halt Dich einfach dran und mach, was man Dir sagt und gut.

Natürlich ist das legal sobald in die Hausordnung aufgenommen wird. Die Schule macht die Regeln

(lol Kinderarbeit)

Mmller 
Fragesteller
 21.02.2020, 19:28

Naja

LePetitGateau  21.02.2020, 19:28
@Mmller

Was heißt Naja, du sollst nicht in Indien zum Hungerlohn Schuhe produzieren sondern bei jemanden "nachsitzen" das ist keine Kinderarbeit ;)

kaguja371  21.02.2020, 19:31

"Die Schule macht die Regeln"

Nur im Rahmen dessen was die Gesetze hergeben und die begrenzen Sanktionen durchaus.

Strafarbeiten wie Schulhof fegen könnten durchaus nicht legal sein, kommt aber auf das jeweilige BL an.