Lehrerin will mich filmen?

14 Antworten

Umgekehrt: alles was nicht verboten ist, ist erlaubt ; - )

Die Aufnahme ist erforderlich, da eine persönliche Überwachung deiner Person nicht möglich ist. Eine Veröffentlichung steht überhaupt nicht zur Debatte. Du darfst dich zwar dagegen wehren, was aber dazu führen könnte, dass dir das als Leistungsverweigerung ausgelegt wird.

Wenn ich dein Lehrer wäre, würde ich mir die Erlaubnis direkt von deinen Eltern holen.

Meine Eltern sind ebenfalls dagegen.

@DankeBitte2233

Begründung? Du könntest beim Pfuschen erwischt werden? Wie wäre es, wenn du die Arbeit deswegen nicht nachschreiben kannst und schlecht abschneidest?

@DankeBitte2233

Dann sollten diese sich mal an den Direktor wenden.

@paradox1899

Wir verfassen später eine E-Mail an den Direktor.

@Still

Wie konnte man nur in den letzten 200 Jahren Arbeiten nachschreiben, als es noch keine Möglichkeit zur permanenten Videoüberwachung gab?

@migebuff

Da mußte ein Lehrer mit dabei sitzen, und diese Personalstärke ist heute nicht mehr gegeben.

@Still

Das ist dann allerdings nicht des Schülers Problem.

Du hast immer noch dein Recht an eigenem Bild. Das steht nicht in den Schulgesetztn sondern in den allgemeinen Gesetzten, denn das gilt immer. Wenn du sagst, du möchtest nicht gefilmt werden, dann darf sie dich auch nicht filmen. Ich würde dir raten, da Standhaftigkeit zu beweisen, und wirklich darauf bestehen, nicht gefilmt werden zu wollen. Du solltest nicht vor deiner Lhererin einknicken.

Ich finde es wieso völlig übertrieben, dass sie Nachschreiber filmen will. Als wäre die Klausur jetzt so unfassbar wichtig..

Du hast immer noch dein Recht an eigenem Bild.

Im Einzelhandel z.B. wird auch gefilmt. Das betrifft Mitarbeiter ebenso wie Kunden.

@GutenTag2003

Ja dass stimmt, aber in der Regel weiß an, bevor man anfängt oder Einkäufe geht, dass dort gefilmt wird. Also willigt man ja quasi vor dem Einkauf ein gefilmt zu werden. Wenn man etwa in einem Supermarkt anfängt in dem gefilmt wird, wird einem das auch beim Gespräch gesagt und wir zb hsben es im vertrag stehen und es wurde ein extra Zettel unterschrieben auf dem das nochmal genau steht mit den Kameras. Wenn ich in ein Geschäft gehe, von dem ich nicht wusste das dort gefilmt wird, ist es dennoch so das die Qualität der Kameras fast immer so schlecht ist, sodass man sowieso kaum was erkennt, falls es mal dazu kommen sollte diese bilder und Videos zu veröffentlichen. Bin jetzt auf dem Stand von vor drei Jahren, als ich meinen Job angefangen habe

@Silviediekleine
 sodass man sowieso kaum was erkennt,

Bist Du sicher ?

falls es mal dazu kommen sollte diese bilder und Videos zu veröffentlichen.

Darum geht es nicht.

@GutenTag2003

Es gibt auch Kameras in Läden die eine "gute" Qualität haben, aber meistens eher nicht so stark . Also so kenne ich das aus der Broschüre die wir bekommen haben über Überwachung in Läden

@GutenTag2003

Da werden die Aufnahmen aber nur nach einem Zwischenfall ausgewertet.

Beim Fragesteller werden die ohne Vorkommnis angesehen.

Über den Vernichtung des Materials ist auch nichts erklärt.

@gogogo
Da werden die Aufnahmen aber nur nach einem Zwischenfall ausgewertet.

Bei einer (Klassen)arbeit wird man auch (schon) vor einem Zwischenfall überwacht.

@GutenTag2003

Das hatte ich schon in meinem zweiten Absatz indirekt erwähnt.

@gogogo

Du hast etwas anderes geschrieben. Du kannst es nachlesen.

Zum Verständnis: Bei Klassenarbeiten sind Lehrer anwesend und überwachen, auch ohne Zwischenfall.

@GutenTag2003

Das weiß ich. Deshalb habe ich auch 'indirekt' geschrieben.

@gogogo

In Deinem "zweiten Absatz" ist von "indirekt" nichts zu sehen.

Zunächst wäre zu klären, welche Rechte du bereits willig abgetreten hast. Bei uns wurde beispielsweise immer direkt am ersten Tag nach den Ferien ein Formular ausgeteilt, in dem wir zustimmen konnten, dass man von uns Bilder und Videos anfertigen und diese auch veröffentlichen darf. Natürlich konnte man das auch ablehnen. In diesem Fall wäre man auf allen Klassenfotos etc. aber einfach nur unkenntlich gemacht worden.

Solltest du einen solchen Zettel nie unterschrieben haben würde ich dir zu folgendem raten:

  1. Lass deine Eltern mit der Lehrerin ein Gespräch führen.
  2. Bleibt das ohne Erfolg wenden sich deine Eltern an die Schulleitung / den Rektor.
  3. Sollte auch da erfolglos bleiben könntet ihr euch überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Ich wäre mir aber einerseits nicht sicher, ob du vor Gericht gewinnen würdest und schon gar nicht, ob sich das Ganze lohnen würde.

Danke!

Eine rundum, Totalüberwachung (ganzer Schultag) wäre meiner Meinung nach nicht zulässig, da es aber um einen "begrenzten" Zeitraum 1 Std ? geht und Du auch sonst während der Arbeit überwacht werden würdest, sehe ich keinen Grund weswegen das nicht erlaubt sein sollte.

Die Tochter eines Kumpels hat dem auch widersprochen. Daraufhin durfte/musste sie stattdessen ihre Arbeit im normalen Klassenraum nachschreiben, wo der normale Unterricht ablief, was dementsprechend nicht gerade die Konzentration förderte.

Ich sag nur so viel: sie hat ihren Einwand daraufhin schnell bereut.