Nachsitzen für Fehltag, trotz Entschuldigung?

6 Antworten

Grundsätzlich hätte man eine Schulbefreiung vorher beantragen müssen.

Es liegt also schon ein Fehlverhalten vor. Somit kann auch zu einer Erziehungsmaßnahme gegriffen werden (bspw. Paragraph 60 Abs. 1 SchulG MV).

Allerdings halte ich die Nacharbeit für nicht verhältnismäßig, da du an einer weiterbildende Maßnahme teilgenommen hast und nicht aus Spaß der Schule ferngeblieben bist. Die Verhältnismäßigkeit ist ausschlaggebend (Paragraph 60 Abs. 3 SchulG MV). 

Sinnvoller wäre also das erzieherische Gespräch gewesen, dass du das nächste mal vorher eine Beantragung vorzunehmen hast und nicht einfach entschuldigt werden kannst.

Fragedringend 
Fragesteller
 11.05.2017, 20:38

Danke, genau das wollte ich wissen

torboso  11.05.2017, 20:41
@Fragedringend

Gerne, bedenke aber bitte noch zwei Dinge:

1. Schulgesetzgebung ist Ländersache, kann also von Bundesland zu Bundesland abweichen (oben am Beispiel von MV erklärt)

2. Die Verhältnismäßigkeit ist manchmal sehr schwammig und kann unterschiedlich ausgelegt werden. Oben ist nur meine Sicht der Dinge anhand deiner Schilderung dargestellt.

Nachsitzen ist weder in einer Verordnung noch in einem Gesetz geregelt, das soll einfach nur ein pädagogisches Mittel der Lehrer sein. Schlussendlich kann dich auch niemand zwingen nachzusitzen. Natürlich könnte sie dann mit Verweis drohen (noch ein pädagogisches Mittel) aber meiner Meinung nach braucht dich das eh nicht mehr lange kümmern weil das niemanden mehr interessiert wenn du mit der Schule fertig bist.  

Das beste wäre natürlich ihr das nochmal ganz ruhig zu erklären und ansonsten würde ich einfach nicht hingehen.

Und wenn sie es dann echt drauf anlegt und dir mehrere Verweise geben will und dich irgendwie von der Schule schmeißen will, dann kannst du dagegen auch rechtlich vorgehen. Aber natürlich hoffen wir dass es nicht so weit kommt, wäre ja völlig übertrieben.

Eventuell kannst du ja auch einfach mal im Direktorat nachfragen und dann klärt sich das vllt viel schneller!

Fragedringend 
Fragesteller
 11.05.2017, 20:37

Danke, ich hab auch nicht wirklich vor dahin zu gehen, ich habe nur noch 1,5 Monate Schule, dann bin ich da eh weg, ich funde es einfach albern, weil es bei anderen komischerweise auch gegangen ist Zur not erkranke ich bei jedem nachsitztermin plötzlich

Du hättest Dich beurlauben lassen müssen, dann wäre das kein Problem gewesen. So ist es erlaubt, Dich nacharbeiten zu lassen. Es wird nicht als Nachsitzen deklariert, sondern als Nacharbeiten der versäumten Unterrichtszeit, also nicht als Strafe. 

Du kannst wegen der Fahrprüfung nicht einfach die Schule schwänzen. Das hättest du mit deinem Fahrlehrer abklären müssen und den Termin außerhalb der Unterrichtszeit legen können.

Welche Verordnung sollte es denn für das Schule schwänzen geben?

Fragedringend 
Fragesteller
 11.05.2017, 20:28

Alle Prüfungen sind entweder Montag oder Mittwoch morgens du Genie

glaubeesnicht  11.05.2017, 20:30
@Fragedringend

Ja und? Du wirst schließlich nicht 10 Stunden Schule haben!

Für mich hört es sich so an als hätte dein Fahrlehrer dir die Fahrprüfung reingedrückt ohne dich vorher zu fragen ob du kannst oder überhaupt möchtest. Wenn das stimmen sollte, hättest du bei Versäumen der Prüfung eigentlich nichts bezahlen müssen. Dein Fahrlehrer kann dich nicht einfach überraschend und kurzfristig verbindlich zur teuren Fahrprüfung anmelden.
Grundsätzlich muss eine Befreiung vom Unterricht rechtzeitig beantragt werden und 1 Tag davor ist eher nicht rechtzeitig.

Fragedringend 
Fragesteller
 11.05.2017, 21:53

Das läuft da immer so, war bei Freunden von mir auch so, klar wollte ich die Prüfung machen, aber wann wusste ich nicht Und Geld hab ich auch nicht zum fressen, einfach nicht hingehen war eigentlich keine Option und vor 8 ärtliches Attest zu bekommen ist auch nicht möglich, dann wäre sowieso schon der halbe Tag rum gewesen

wien3000  11.05.2017, 22:08

Es gilt halt Grundsätzlich eigentlich, dass eine Abwesenheit vom Unterricht (z.B wegen einer Fahrprüfung)  rechtzeitig beantragt und auch genehmigt werden muss. Somit ist eine Strafe deshalb generell vertretbar.

Als Schüler halte ich die Maßnahme der Lehrerin auf Basis deiner Schilderung allerdings auch für übertrieben. Vor allem da  sie in einer Vorbereitungsphase für eine Prüfung liegt.