Sowjetische Staatsangehörigkeit nach 1990?

2 Antworten

Die UdSSR bestand aus mehreren Republiken. (Ukraine, Russland usw.). Die jetzige Staatsangehörigkeit richtet sich daher nach der Republik, in der man geboren wurde. Man konnte aber auch die Staatsbürgerschaft der Republik annehmen, in der man seinen Hauptwohnsitz hatte. (z.B. ein Russe in Kasachstan)

Das ist leider nicht richtig.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion bestimmte der aktuelle Wohnsitz die Staatsangehörigkeit und nicht der Geburtsort.

Alle Menschen, die in der ehemaligen Sowjetunion zur Welt kamen und dessen Eltern sowjetische Staatsbürger waren, hatten  mit ihrer Geburt ebenso die sowjetische Staatsbürgerschaft erlangt. Das galt unabhängig davon in welcher Teilrepublik sie ihren Wohnsitz hatten.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion bekamen die Menschen die Staatsbürgerschaft der Teilrepublik in der sie ihren festen Wohnsitz hatten. Darüber hinaus konnte man aufgrund der ethnischen Herkunft die Staatsbürgerschaft mancher Staaten auf einem vereinfachten Wege erlangen, denen man ethnisch angehörte. So war das z.B. in Russland so. Ob andere Staaten ebenso so eine Regelung hatten kann ich nicht sagen.

Unter Nationalität verstand man die ethnische Volkszugehörigkeit. Unabhängig davon, ob diese Ethnie der Sowjetunion angehörte.