Russische Geburtsurkunde verloren Heirat

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Bitte mal dort fragen, wo die Einbürgerung stattgefunden hat (vermutlich Amt für öffentliche Ordnung). denn dort haben ja die Originale schon mal vorgelegen. Vielleicht wird das anerkannt. Wenn nein, wird er wohl die Urkunden aus Russland besorgen müssen. Aber da Russland ein zivilisiertes Land ist, sollte es kein Problem sein. Vielleicht hat er ja auch noch Verwandte dort, die ihm weiterhelfen können.

Ich arbeite im Rathaus und habe gerade mal meine Kollegin vom Standesamt gefragt.

Leider ist es so das er die Originale Geburtsurkunde aus Russland braucht. Er muss sich mit denen da in Verbindung setzen und dann muss er sie dort beantragen. Und er braucht wie du schon gesagt hast eine original Übersetung mit apostille.

Passt aber auf wenn die Sachen kommen müsst ihr schnell gucken wegen einem Termin denn die Sachen dürfen beim Standesamt nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Ich drück euch die Daumen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Wenn für die Eltern deines Verlobten ein Familienbuch angelegt wurde, in welchem auch dein Verlobter in Spalte 9 eingetragen ist, ist dieses ausreichend für eure Eheschließung. Es ist davon auszugehen, dass bei der Anlegung des Familienbuchs die Personalien und die Abstammungsverhältnisse genau geprüft wurden, so dass jetzt nicht noch einmal eine Geburtsurkunde deines Verlobten mit Übersetzung und allen möglichen Beglaubigungen vorgelegt werden muss! Wenn euer Standesamt nun trotzdem noch eine Geburtsurkunde verlangt, betrachte ich dies als reine Schikane; wendet euch dann an die Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht beim Landratsamt). Wenn das nicht zum Erfolg führen sollte, beantragt ihr beim Amtsgericht einen Beschluss, wonach das Standesamt die Eheanmeldung auch ohne Geburtsurkunde akzeptieren und die Eheschließung vornehmen muss, weil eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes und der Dienstanweisung für die Standesbeamten ausreicht.

Die originale geburtsurkunde lag schon mal dort vor und zwar bei der vaterschaft Anerkennung unserer ersten Tochter und das liegt Grade einmal wenn überhaupt 3 Jahre zurück deswegen verstehe ich nicht warum auf das original bestanden wird wenn Kopie vorhanden sind

@Lisalina09

Ein Verweis auf die Vaterschaftsanerkennung ist bei der jetzt anstehenden Eheanmeldung nicht erforderlich; eine Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern ist beweiskräftiger! Damit erübrigt sich ganz besonders auch eine Eindeutschung der nach ISO-Normen transliterierten Namen aus der russischen Urkunde!