Sorgerecht trotz Vorstrafen?

7 Antworten

Alles aus dem Lebenslauf ist nichts was einem gemeinsamem Sorgerecht entgegenstehen würde.

wenn das gründe sind um das sorgerecht zu entziehen müsste es auch frauen entzogen werden die schulden haben oder vorbestraft sind.

Es sind insgesamt über 40 Gläubiger! Er bezieht Stütze vom Amt über 855€, da er mal unehrenhaft entlassen wurde. Da der Selbstbehalt bei 800€ liegt, wurde er verpflichtet 55€ zu zahlen. Das passierte nicht also wieder zum Gericht, da wurde ihm ein fiktives Gehalt von 1100€ angerechnet, da er sich nicht um einen Job bemüht. Nun wurde der Unterhalt auf

Menschen, die vorbestraft sind / Schulden haben, können durchaus liebevolle Mütter/Väter sein. Ist die Frage, weshalb er keinen Unterhalt zahlt. Vermutlich, weil er es nicht kann. Macht er glaubhaft, daß er sich kümmern wird, dann bleibt es beim geteilten Sorgerecht. In den meisten Fällen jedenfalls.

Also normalerweise ist jemand mit 100000€ Schulden der für Betrug und Unterschlagung verurteilt wurde nicht fähig ein Kind zu erziehen, und dies müsste eigentlich dazu führen, das er kein sorgerecht weiter bekommen dürfte.

Nur mal zum Unterhalt ne Frage: War das nicht so einklagbar, das es ihm notfalls direkt als Pfändung vom Gebalt abgezogen wird? Sieht da aber dann wohl auch scjlecht aus.Bei 100000€ schulden wolt nicht nur ihr geld von ihm. Aber letztenendes muss er es ja nachzahlen.

Gruß Assassine.

Seine Vorstrafen, Schulden, daß er keinen Unterhalt zahlt, das sind keine Gründe, ihm das Sorgerecht zu entziehen. Wenn er jetzt darauf besteht, das Kind regelmäßig zu sehen, glaubhaft macht, daß er sich kümmert, dann bleibt das Sorgerecht bei beiden Eltern.

Florianweiss88 
Fragesteller
 05.03.2014, 18:07

Obwohl er durch sein Verhalten ja zeigt, dass er kein Interesse am Kind hat und nicht einmal für sich selbst sorgen kann?

Moorlicht  05.03.2014, 18:13
@Florianweiss88

Wenn er weiterhin kein Interesse zeigt, auf das Sorgerecht verzichtet, dann geht das alleinige Sorgerecht auf die Mutter über. Das Umgangsrecht bleibt bestehen. Wenn er also in zwei Jahren sagt, er könne jetzt besser mit dem Kind umgehen, weil es nicht mehr so klein ist, darf ihm der Umgang nicht verwehrt werden.

Menuett  06.03.2014, 12:47
@Moorlicht

Nein, das stimmt nicht. Er muß keinen Umgang haben, um die gemeinsame Sorge zu erhalten.