alleiniges sorgerecht und das ganze kindergeld

6 Antworten

Wenn ihr nicht mehr miteinander reden Könnt bzw. sie nicht will, dann bleibt dir leider der Weg zum Anwalt nicht erspart. Wenn die Kinder bei ihr wohnen, hat sie auch Anrecht auf das Kindergeld in voller Höhe. Der Unterhalt berechnet sich sowieso unabhängig vom Kindergeld. Das Sorgerecht kannst du nur mit Hilfe eines Anwalts geltend machen. Schreib ihr trotzdem am besten einen Brief in dem du ihr klar machst, was mit den Kindern/dem Kind passieren wird, wenn ihr etwas zustoßen sollte. Bei weiteren Fragen: ricci-1974@gmx.de Ich stecke gerade in der selben Situation!

Kuck am besten in Foren im Internet nach oder frag das Jugendamt. Meine Meinung ist das du nichts von dem Kindergeld bekommst da sie ja das Sorgerecht hat und für alles aufkommt was das Kind betrifft, also steht ihr auch das Kindergeld zu

sie haben gemeinsames sorgerecht.er zahlt unterhalt u. von dem betrag darf er sich vorher das hälftige kindergeld abziehen.

sie haben gemeinsames sorgerecht.er zahlt unterhalt u. von dem betrag darf er sich vorher das hälftige kindergeld abziehen.

Ich glaube, da werden Dingen durcheinander geschmissen. Es gibt Kindergeld, das bekommt derjenige, bei dem das Kind lebt. Und es gibt einen Kinderfreibetrag bei der Steuer. Der wird geteilt, wenn z.B. der Vater regelmäßig Unterhalt bezahlt und das Kind bei der Mutter lebt. Wenn der Vater keinen Unterhalt bezahlt, kann die Mutter beim Finanzamt beantragen, den gesamten Kinderfreibetrag zu bekommen. Das ist nur sinnvoll, wenn beide arbeiten. Mit dem Sorgerecht hat das alle nichts zu tun.

selbst wenn sie asr hat u. unterhalt von dir bekommt, bist du weiterhin berechtigt dir die hälfte des kindergeldes abzuziehen. das eine hat mti dem anderen nix zu tun. wenn ihr gsr habt, dann wird es auch weiterhin bestehen bleiben. wie will sie denn den antrag auf asr begründen? schlägst du das kind oder tust du andere kindeswohlgefährdende dinge die einen solchen antrag rechtfertigen würden. lass dich nicht kirre machen u. kümmer dich weiter um dein kind. sieh der sache gelassen entgegen, in den meisten fällen werden solche anträge abgeschemttert

Sorgerecht hat mit Unterhalt nur bedingt zu tun.

Bei gemeinsamem Sorgerecht bestünde die Möglichkeit, dass das Kind jeweils hälftig bei einem Elternteil lebt -- dann entfallen die Unterhaltszahlungen.

I.d.R. lebt das Kind aber bei nur einem Elternteil und besucht den anderen regelmäßig -- dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen und kann davon die Hälfte des Kindergeldes abziehen.

Genauso ist es DH