Gemeinsames Sorgerecht / Alleiniges Sorgerecht?

9 Antworten

da ihr nicht verheiratet seit, hast du mit der geburt des kindes erstmal das alleinige sorgerecht. nach der geburt muss dann die vaterschaft anerkannt werden und dort wird dann das gemeinsame sorgerecht durch euch gemeinsam erklärt.

das musst du nicht, aber kann sich das im nachgang gerichtlich auf antrag einholen. dann wird der nachname und die namensgebung neu verhandelt, wenn sie strittig ist. erstmal heißt das kind so wie du es mit alleinigem sorgerecht festlegst. so dein kind nicht gerade einen lächerlichen namen bekommt wie klär grube oder johannes beeere, wird er am namen nichts mehr ändern können.

hierzu solltet ihr euch einigen und einen kompromiss finden. vielleicht überlegst du dir auch ob dein "partner" für dich noch so relevant ist oder ob er sich langsam zum diktator weiter entwickelt. vielleicht setzt du ihn sanft vor die tür und lässt es dir bis zur geburt erstmal allein weiter gut gehen. was du am wenigsten momentan brauchst ist stress und angst.

um dann erstmal nach der geburt einige tage ins land gehen zu lassen und dich zu sammeln. vielleicht sind getrennte wege hier besser?

was er definitiv bekommt ist gemeinsames sorgerecht. bekommt er das während ihr noch zusammen lebt, kann es soweit kommen, dass er dir im falle einer trennung das kind abnimmt und dich vor die tür setzt, so es seine wohnung ist. all das ist möglich.

überlege dir was du möchtest und wie die situation in eurer beziehung weiter gehen soll. die frage die sich für ihn frustrierend stellen wird: warum willst du ihm offensichtlich etwas vorenthalten, was ihm zusteht - gemeinsames sorgerecht und eine gleichberechtigte elternbasis. auch die seite beleuchte für dich und triff dann deine entscheidung weise.

Dein Kind wird Deinen Nachnamen tragen, solange Du nicht explizit etwas anderes bestimmst bzw. zustimmst.

Ein gemeinsames Sorgerecht wird der Kindesvater ohne besondere Probleme auch gegen Deinen Wunsch bekommen, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat.

Ansonsten - so wie sich Eure Beziehung zu gestalten scheint, würde ich so weit weglaufen, wie ich nur könnte.

Nur wenn du dem zustimmst kann das Kind den Namen des Vaters bekommen solange ihr nicht verheiratet seid . Kann schon jm Krankenhaus so bestimmt werden wenn beide das wünschen . Muss nur nachher vom Standesamt bestätigt werden ( War zumindest bei mir so ). Zum Sorgerecht : Auch ein gemeinsames Sorgerecht bedarf der Zustimmung der Kindesmutter , wird aber in der Regel dann problemlos erteilt ( Gilt solange ihr nicht verheiratet seid ). Bei Eheschliessung erhält er automatisch das gemeinsame Sorgerecht . Aber im übrigen gilt das es wohl im Interesse des Kindes möglich sein sollte das die Eltern gemeinsam alle Belange des Kindes gemeinsambesprechen und regeln .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn ihr nicht verheiratet seid, hat er schlechte Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht. Aber das Umgangsrecht wirst du ihm wahrscheinlich nicht verwehren können.

DasNeueProfil  01.01.2018, 19:31

Er hat das Recht auf die gemeinsame Sorge und wird diese auch problemlos bekommen, sofern er - die Vaterschaft anerkennt - die gemeinsame Sorge bei Gericht beantragt (wenn die Kindsmutter sie nicht freiwillig zugesteht . und er keine Kindeswohlgefährdung darstellt.

Glücklicherweise sind hier die Rechte der unverheirateten Kindsväter schon vor einigen Jahren gestärkt worden.

Seinen Namen bekommt das Kind nur, wenn sie ausdrücklich zustimmt, unabhängig vom Sorgerecht.

In Eure Probleme werde ich mich nicht einmischen und diese auch nicht bewerten. Weil ich nicht dabei war und die Darstellung notgedrungen einseitig ausfällt. Das lasse ich hier also unberücksichtigt.

Zum Sorgerecht: Es ist nur fair, daß er auch das Sorgerecht bekommt! Immerhin ist er der Vater und scheint das auch ernst zu nehmen. Mit welchem Recht willst Du dem Vater verweigern, sich an der Erziehung und dem Leben Eures Kindes zu beteiligen? Zahlen wird er ja sowieso auch müssen, aber das nur nebenbei. Und mit welchem Recht dem Kind seinen Vater vorenthalten?

Also: Gemeinsames Sorgerecht! Und mit Euren Problemen müßt Ihr wie Erwachsene umgehen, da kann das Kind ja nichts dafür!

SuNNy8291 
Fragesteller
 01.01.2018, 20:13

Solange wir zusammen keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben bleibt erstmal das Sorgerecht bei der Mutter, da wir auch nicht verheiratet sind. Zahlen wird er nicht bzw kann er ja schlecht, wenn er nicht arbeitet bzw keine Lust zu arbeiten hat.

SailorRipley  01.01.2018, 20:50
@SuNNy8291
bleibt erstmal das Sorgerecht bei der Mutter

Schlimm genug, daß Väter nicht die gleichen Rechte haben.

Zahlen wird er nicht bzw kann er ja schlecht, wenn er nicht arbeitet bzw keine Lust zu arbeiten hat.

Da ich Deine Schilderungen und Behauptungen nicht überprüfen kann aber weiß, daß in aller Regel beide nicht ganz unschuldig sind, hatte ich mich bei dem Thema enthalten. Was ich jetzt wieder tue. Seine Schilderung klingt unter Umständen ganz anders.

markusher  02.01.2018, 23:01
@SuNNy8291

er braucht für das gemeinsame sorgerecht keine erklärung deinerseits. wenn du diese verweigerst, dann geht er zum gericht und holt sich da das gemeinsame sorgerecht - einfach weil es ihm zusteht. dann stellt sich die frage des unterhalts wieder neu: ihr seit beide zum unterhalt verpflichtet. der eine betreut, der andere zahlt. wer das sein wird, wird sich zeigen.

jacksn41280  17.01.2018, 15:44
@markusher

Wie kann man ohne verheiratet gewesen zu sein als Mann automatisch das halbe Sorgerecht haben???

SailorRipley  17.01.2018, 18:12
@jacksn41280

Weil man ein Teil der Erzeuger ist. Ohner Mann = nix Kind. Die rechtliche Situation, die das berücksichtigt, hat markusher hier mehrmals beschrieben. Lies einfach.

jacksn41280  17.01.2018, 15:43

Wenn er sie unterdrückt is das fürs Kind ok???

SailorRipley  17.01.2018, 18:10
@jacksn41280

Was an:

In Eure Probleme werde ich mich nicht einmischen und diese auch nicht bewerten. Weil ich nicht dabei war und die Darstellung notgedrungen einseitig ausfällt. Das lasse ich hier also unberücksichtigt.

hast Du denn nicht verstanden?