Name des nicht gemeinsamen Kindes bei Heirat?

13 Antworten

Eigentlich behällt das Kind seinen Namen wenn ihr heiratet.

Ihr könnt aber auch zum Standesamt gehen und den Namen des Kindes ändern lassen, das ist aber mit Kosten verbunden.

 

Der Kindsvater muss aber damit einverstanden sein !!!!

Warum tut Ihr das einem Kind an? Jeder, der so einen langen Namen hat, ist doch immer irgendwie bestraft! Überlegt Euch, wie das Kind künftig heißen soll und dann soll es diesen Namen bekommen. Du kannst das Kind einfach adoptieren, sofern der leibliche Vater zustimmt, dann heißt Ihr alle so wie Du.

Da fragst Du am Besten beim Standesamt!

Eigentlich würde ich meinen, dass das Kind nur dann Deinen Namen tragen kann, wenn Du es adoptierst - dazu müsste aber auch der leibliche Vater einverstanden sein (und Du müsstest dann den Unterhalt übernehmen).

Grundsätzlich würde ich das Kind fragen, wie es heißen will. Ich fände es wichtig, dass sich seine leibliche Herkunft in seinem Namen widerspiegelt.

Für Dich ist es wichtig, ob Du dem Kind ein guter Pflegevater bist - der Name spielt dann keine Rolle.

Also, unsere ehemal. Nachbarn sind auch eine Patchworkfamilie. Der 1. Sohn hatte den Nachnamen des Vaters. Sie hatte dann den Namen den 2. Ehemannes angenommen. So bekam der 2. Sohn diesen Nachnamen vom 2. Mann, seines Vaters. Da alle guten Dinge 3 sind, wieder Scheidung, beide Söhne behielten jeweils den Nachnamen ihrer Väter und die Mutter hat jetzt den Nachnamen des 3. Ehemannes. Kinder gibt es jetzt keine mehr mit diesem, aber dort heißt halt jeder anders jetzt mit Nachnamen.

Wenn das Kind den Nachnamen von Dir annehmen soll, würde ich beim Standesamt fragen, ob und wie das möglich ist. Ehrlich gesagt, würde ich das nicht machen, wenn das Kind zu seinem Vater einen guten Kontakt hat. Und ich finde, das das Kind auch gefragt werden soll, ob sie den neuen Namen möchte, wenn sie alt genug zum antworten ist. Neuer Doppelname, ich weiß nicht recht.

Ihr könnt eine Einbenennung machen, wenn ihr den gemeinsamen Ehenamen bestimmt. Die Kleine kann dann so heißen wie du. Ihr geht zum Standesamt und sagt, dass ihr eine Einbenennung machen wollt. Soll sie nur deinen Namen bekommen, muss der Vater zustimmen, da sie auch seinen Namen trägt. wie das ist, wenn sie den Namen vom Vater behalten soll, solltet ihr beim Standesamt nachfragen, Prinzpiell geht das wohl. Ob der Vater dann aber zustimmen muss, weiß ich nicht.

Eine Einbenennung ist eigentlich recht enfach. Ihr müsst nur erklären, dass ihr sie in eurem gemeinsamen Haushalt aufgenommen habt und die Mutter muss in jedem Fall zustimmen.

Das Kind selbst muss auch zustimmen, wenn es über 5 Jahre ist. Überlegt euch, ob sie nur deinen Namen haben soll oder nen Doppelnamen: dann geht zum Standesamt und beantragt nach der Hochzeit eine Einbenennung.

Dass sie einen Doppelnamen jetzt schon hat wundert mich allerdings. Das geht eigentlich wirklich nicht.

@Sumselbiene

... weil, wenn die Eltern nicht verheiratet waren, hat das Kind theoretisch automatisch den Nachnamen der Mutter, bzw. ... aber das wäre zu weit ausgeholt...

Übrigens wird der Name nach der Einbenennung dann als geburtsname eingetragen. Auch wenn es eigentlich nicht stimmt, aber dann wird ihr jetziger Name aus der geburtsurkunde gestrichen und der Name nach der Einbenennung wird eingetragen.