Unser kind kommt demnächst auf die Welt und meine Freundin möchte alleiniges Sorgerecht haben?

13 Antworten

Sie ist nun mal "nur" Deine Freundin und alleiniges Sorgerecht macht vieles einfacher für sie.

außer "nur" der freund, ist er ja gott sei dank der vater und hat rechte. die kann er seiner nur-freundin dann direkt vor gericht ins gesicht zeigen. er bekommt das gsr und das das kind nach der geburt bei der mutter lebt ist ebenfalls nicht in stein gemeißelt.

er ist gleichberechtigter elternteil mit gleichen rechten und auch er kann anspruch darauf erheben, dass das kind bei ihm lebt - wenn die freundin irgendwann nur ex ist.

Was genau wird denn einfacher? Die Erziehung? Denn für so gut wie alle Behördengänge, Arztbesuche etc. ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten überhaupt nicht notwendig. Verheiratete Frauen haben ja schließlich auch nicht das alleinige Sorgerecht, das verheiratet sein macht ja keinen Unterschied, wenn man für irgendwas beide Unterschriften braucht. 

@Samtpfote19

Der nicht mit der Kindsmutter verheiratete  Kindsvater bekommt das gemeinsame Sorgerecht nun mal nicht automatisch sondern muss es einklagen wenn die Mutter es ihm nicht freiwillig überträgst.

Dass für viele Dinge gar nicht beide Sorgeberechtigte zustimmen müssen ändert nichts daran dass für manche Sachen dennoch die Zustimmung beider nötig ist und es somit für die alleinstehende Mutter einfacher wäre wenn sie dass alleinige Sorgerecht hat.

Sei es Schulwechsel, Umzug weiter weg, etc.

Wenn die Eltern ein liebendes Paar sind ist das natürlich kein Problem. Ansonsten schon.

Hallo. Also, alleine bestimmen kann sie das nicht. Was das Sorgerecht angeht hat sich  in den letzten Jahren zugunsten der Väter viel getan. Erkennst du die Vaterschaft beim Jugendamt an, wird in der Regel auch das Sorgerecht geteilt. Anders ist es beispielsweise beim Standesamt. Trotzdem muss die Sorgerechtsfrage geklärt werden und ihr müsst so oder so zum Jugendamt. Für das alleinige Sorgerecht muss ein Grund vorliegen beispielsweise Gewalt ihr gegenüber etc. Du musst die Vaterschaft anerkennen, sonst kannst du das Sorgerecht nicht bekommen und sie würde im Falle einer Trennung keinen Unterhalt von  dir bekommen. So wie ich es verstanden habe, seid ihr ja zusammen, dann bekommt sie das alleinige Sorgerecht normalerweise nicht. So hat es uns zumindest der Jugendamtsmitarbeiter gesagt. An eurer Stelle würde ich das alles auch noch vor der Geburt regeln. Heutzutage ist nicht jedes Kind in einer Ehe geboren und auch die Ämter richten sich danach, also brauch  sie das alleinige Sorgerecht auch  garnicht, da du nicht bei jeder Entscheidung deine Zustimmung geben musst. 

Bei Fragen kannst du dich gerne an mich wenden oder auch bei eurem zuständigen Jugendamt nach fragen, die können dir das noch genauer erläutern. 

Alles Gute. 

doch sie kann es allein bestimmen. da sie nicht verheiratet ist, hat sie von hause aus das alleinige sorgerecht.

deine antwort ist also falsch: es spielt keine rolle ob die eltern zusammen leben oder nicht. sie hat einfach das alleinige sorgerecht und er bekommt es im ersten schritt nur, wenn sie es gemeinsam erklärt. wenn sie das nicht will, wird er es einklagen müssen.

das wird wohl über kurz oder lang die frage aufbringen, wo der sinn der beziehung besteht: warum wird der vater als elternteil zweiter klasse gewertet und soll kein mitspracherecht haben?

@vogelstation

So hat es uns der Jugendamtsmitarbeiter gesagt. Wenn sie die Vaterschaft an erkennen wollen, was sie ja mit Sicherheit machen werden, wird, zumindest beim Jugendamt automatisch das Sorgerecht geteilt, es sei denn, die Eltern leben getrennt oder die Mutter hat Gründe das alleinige Sorgerecht zu beantragen. 

Da ich aber nicht beim Jungendamt arbeite habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich dahingehend mit dem Jugendamt auseinander setzen soll. Die können ihm sowieso weiter helfen als irgendjemand im Internet. 

@Samtpfote19

Das grundsätzliche alleinige Sorgerecht einer nicht verheirateten Mutter entspricht nicht dem Grundgesetz. Dieser Auffassung schließen sich dank Druck immer mehr Familiengerichte an. 

Der Druck kommt von der EU und von engagierten Vätern. 

Leider leben wir beim Thema Sorgerecht noch im Mittelalter...rechtlich gesehen.

Möglichkeit 1: Die Eltern waren bei der Geburt verheiratet, so gibt es ein gemeinsames Sorgerecht. 

Möglichkeit 2: Die Eltern waren bei der Geburt nicht verheiratet, dann erhalten Vater und Mutter das gemeinsame Sorgerecht, wenn beide eine Willenserklärung (in diesem Fall: die Sorgerechtserklärung) abgeben, in der sie das gemeinsame Sorgerecht fordern. Die Sorgerechtserklärung muss persönlich vor einem Notar oder dem Jugendamt abgegeben werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes geschehen.

Möglichkeit 3: Die Eltern sind bei der Geburt nicht verheiratet, heiraten aber nach der Geburt des Kindes. In diesem Fall erhalten die beiden automatisch das Sorgerecht.

Bei nicht verheirateten Eltern kann die Beteiligung am Sorgerecht dem Vater nur verwehrt werden, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Das Kindeswohl ist hierbei entscheidend. Generell ist gerichtlich davon auszugehen, dass es dem Kindeswohl dient, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben.

Widerspricht die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht, hat der Vater die Möglichkeit das Jugendamt einzuschalten, um den Konflikt zu lösen. 

Ebenso besteht die Möglichkeit des Vaters direkt beim Familiengericht die Mitsorge zu beantragen. Die Gründe, die gegen die Mitsorge sprechen, müssen für das Kindeswohl relevant sein. Sind es lediglich Probleme des Verhältnisses zwischen Vater und Mutter, wird das Familiengericht die Mitsorge des Vaters genehmigen.

 

Möglichkeit 4:

Der Vater sorgt dafür, dass er als Vater in der Geburtsurkunde steht. 

Bis zur Geburt schaut er online nach entsprechenden Urteilen zu Sorgerecht und bereitet sich so vor. Denn manches Jugendamt ist unterbesetzt und hat von daher nicht so unbedingt den aktuellen Rechtsstand als Handlungsgrundlage. - Um mich mal so auszudrücken. 

Ist das Sorgerecht in Fall 4 von Seiten der Mutter strittig, so erinnere ich mindestens ein Urteil eines zuständigen Familiengerichts, welches festgelegt hat, dass der Vater das Baby mindestens ein Mal wöchentlich unter Aufsicht für eine Stunde sehen kann. 

Das liest sich nach kurzer Zeit. Ist aber in dem Alter nachvollziehbar. Und Aufsicht ist in dem Fall gerne mal gut für den Vater. Denn die ist ja dann auch Zeuge. 

deine freundin hat automatisch mit geburt des kindes das alleinige sorgerecht. du kannst deine freundin auffordern das gemeinsame sorgerecht zu erklären beim jugendamt oder du musst es gerichtlich einklagen und bekommst es dort.

Da ihr nicht verheiratet seid, kann sie das alleine entscheiden.

nicht so ganz. Das Kind hat auch ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Vor dem Jugendamt kann der Vater geltend machen, dass er ein gemeinnsames Sorgerecht wünscht. Dem kann - je nach Sachlage - durchaus statt gegeben werden.

@musso

Das Umgangsrecht hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Umgangsrecht hat der Vater auch dann, wenn er kein Sorgerecht hat.