Sonstige Betriebskosten schon in der Gesamtmiete mit drin ?

Mietvertrag - (Mietrecht, Miete, Mietvertrag)

7 Antworten

Vergiss den Begriff "Gesamtmiete". Deine Miete beträgt 255 € zzgl. einer Vorauszahlung von 90 € je Monat. Über diese 90 € wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums irgendwann eine genaue Abrechnung erstellt, bei der genau aufgelistet wird, was alles von den genannten Positionen in welcher Höhe angefallen ist. Es wird auch angegeben, was aufgrund Deiner Wohnfläche, Deines unmittelbaren Verbrauchs oder anderer Schlüssel auf Dich entfällt.

Ist die Summe der angefallenen Kosten höher als die Summe Deiner Vorauszahlungen im Abrechnungszeitraum, musst Du noch was nachzahlen und wenn sie niedriger ist, bekommst Du Geld zurück.

Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, kalkuliere mal grob 3 € pro m² monatlich ein. Wenn also Deine Wohnung 50 m² hat, rechne mit € 150,- an Kosten pro Monat. Davon zahlst Du 90 € mit der Mietüberweisung je Monat voraus und die anderen 60 € legst Du Dir beiseite.

Wenn dann mit der Jahresabrechnung raus kommt, dass Du die angesparten max. 720 € nicht brauchst, kannst Du sie für was anderes verwenden. Urlaub, Party oder was auch immer.

Wenn aber eine Nachzahlung drunter steht, hast Du wenigstens vorgesorgt und musst nicht in Panik verfallen. Für das darauf folgende Jahr kannst Du dann direkt die Höhe der monatlichen Vorauszahlung so anpassen, dass die Nachzahlung nicht mehr so hoch ausfallen kann.

Für die Betriebskosten zahlst Du Vorauszahlungen - insgesamt 90,00 €.

Diese werden jedoch - je nach Verbrauch am Jahresende abgerechnet.

Kann durchaus sein, dass der Betrag zu niedrig angesetzt wurde und Du etwas nachzahlen musst.

Konnte natürlich auch sein, dass Du dann ein Guthaben hast.

Die sonstigen Betriebskosten sind inbegriffen, sie wurden nur unter 2. nochmals aufgeschlüsselt.

Nein.

Die da aufgelisteten Betriebskosten sind Kosten die umlegbar sind aber in den Betriebskostenarten 1 - 16 nicht enthalten sind.

Wobei ich bei einigen dort genannten Sachen so meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit habe.

Vermutlich werden die Betriebskosten nach einem Umlageschlüssel (Verbrauch/pro Kopf/ m² Wfl.), den du hier nicht angibst, nach 12 Monaten BK-Vorauszahlung durch den Vermieter abgerechnet. Auch die Abrechnungsaussage fehlt hier, ob nach Kalenderjahr oder beginnend mit dem Mietverhältnis nach 12 Monaten abgerechnet wird. 

"Warme Betriebskosten" habe ich noch nicht gehört, es kann sich aber nur um die Abrechnung der Kosten für Heizung, Warmwasserverbrauch, Wartung der Heizung, Strom für die Heizung und Schornsteinfeger handeln. Lass dir das vom Vermieter aufschlüsseln. 

Die sonstigen Betriebkosten sind Bestandteil der Aufstellung nach § 2 BtrKVO  und freundlicher weise nochmals aufgelistet. Diese Kosten werden wirksam für den Mieter, wenn sie anfallen und regelmäßig in einem Turnus Jahr für Jahr abgerechnet werden. Eine Prophylaxe des Vermieters.

Du zahlst Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlungen, das ist dann die Gesamtmiete.

Nebekostenvorauszahlungen:

Am Ende eines Abrechnungszeitgraums musst Du dann entweder was nachzahlen oder bekommst etwas wieder.

Sind die sonstigen Betriebskosten hier schon in der Gesamtmiete inklusive oder extra und nicht näher beziffert ?

Es wird auf §2 der BetrKV hingewiesen und man muss daher im Mietvertrag nicht alles eintragen.