Betriebskosten nicht im Mietvertrag vereinbart - wie erhöhte Grundsteuer umlegen?

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Bei diesem Mietvertrag gibt es eine Teilinklusivmiete, aber bestimmt nicht eine "Kaltmiete", die einer Nettomiete oder Grundmielte entspräche, weil klar die Heizkosten als Teil der Betriebskosten im Mietvertrag getrennt genannt sind. 

Ergebnis: Falls die Klauseln des Mietvertrages keine Vereinbarung über die Möglichkeit der Erhöhung der Miete infolge erhöhter Betriebskosten enthalten, ist eine Mieterhöhung aus diesem Grund nicht möglich. 

Einzelne Betriebskosten, die bisher pauschal in der Gesamtmiete enthalten waren, können nicht aus der Gesamtmiete ausgegliedert und als abzurechnende Betriebskosten in der Miete dargestellt werden, weil das eine eine einseitige Änderung des Mietvertrages wäre, die der Mieter nicht hinnehmen muss.

Deine Oma hat weder gutgläubig noch irrtümlich diesen Mietvertrag vor Jahren abgeschlossen sondern war einfach nur unwissend. 

Hier darf auf den Umstand der Kündigungsmöglichkeit nach BGB § 573 a hingewiesen werden um gegenüber dem Mieter Druck aufzubauen doch einer Mietvertragsänderung zuzustimmen. Voraussetzung: Die Oma ist immer noch als Vermieterin Bewohnerin des Hauses.

Aber aufgrund er gesetzlichen Vorgaben sind doch solche Kosten und Lasten auch vom Vermieter zu wuppen. Verteilt werden darf doch nur, wenn es ausdrücklich und gerichtsfest vereinbart wurde. Das hat aber doch auch nichts mit Gutgläubigkeit zu tun, Großmutter wird sich sicherlich etwas dabei gedacht haben.

Betriebskostenarten die nicht vertraglich vereinbart sind können nicht umgelegt werden.

Die Erhöhung der Kaltmiete entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist natürlich möglich.

Gutgläbig wurden keine Nebenkosten vereinbart (also Wasser, Steuern, Versicherungen alles inklusive) - lediglich Heizung. Ist es nachträglich irgendwie möglich diese Nebenkosten auf den Mieter umzulegen? 

Nicht möglich, bzw. erst wenn man neue Mieter hat kann man neue Mietverträge abschließen.

Die Kaltmiete liegt sowieso weit weit unter dem Mietspiegel.

Die kann man gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erhöhen.

Gerhart  01.02.2016, 20:35

Die Nettomiete ist ja nicht ausgewiesen.

albatros  03.02.2016, 00:49
@Gerhart

Die fiktiven Hausnebenkosten könnten berechnet und rein rechnerisch von der Bruttomiete in Abzug gebracht werden. Der Rest wäre dann die Nettomiete die gesetzeskonform erhöht werden dürfte.

Wenn im Mietvertrag keine Umlage der Betriebskosten vereinbart wurde, kann das nicht nachträglich einseitig geändert werden.

Lediglich die Heizkosten, zumal vertraglich vereinbart, dürfen umgelegt werden. Das gemäß heizkostenverordnung nach Verbrauch. Da es sich hier um eine Einliegerwohnung handelt, besteht diese Pflicht nicht. Demnach gilt das BGB: Umlage nach Wohnfläche. Da nicht nach Verbr. abgerechnet wird, sind die Kosten des Mieters um 15% zu kürzen.

Die Grund- bzw. Netto- bzw. Kaltmiete darf selbstverständlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben erhöht werden.