Mietzahlung ohne Schlüsselübergabe?

7 Antworten

Die ganze Geschichte ist etwas verwirrend.

ich habe eine Wohnung angemietet und kurze Zeit später den Mietvertrag wieder gekündigt mit 3 monatige Kündigungsfrist.

Fazit:

Zwischen dir und dem Vermieter ist ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zustande gekommen.

Das du dich nicht in deiner Wohnung aufhältst entbindet dich leider nicht von deinen vertragstypischen Pflichten.

Zu denen gehört unter anderem die Zahlung der vereinbarten Miete.

Diese setzt sich aus einer Kaltmiete zzgl. einer Nebenkostenvorauszahlung zusammen.

Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung = Warmmiete

Ich habe auf die Schlüsselübergabe verzichtet, um eine Stromanmeldung zu umgehen.

Die Stromanmeldung ist unabhängig vom Mietvertrag. Der Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Energieversorger geschlossen.

Du hättest die Wohnung auch ohne Stromanschluss nutzen können.

Außerdem wollte ich damit die Betriebskosten sparen?

Im Allgemeinen handelt es sich bei den Nebenkosten um all jene Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. ... Zu diesen Kosten können beispielsweise Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder der Hausmeister gehören. Nebenkosten: Im Haus zahlt jeder Miete sowie weitere anfallende Kosten.

Die Höhe der Nebenkosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einem ist der Verbrauch bei Wasser, Heizmaterial und Strom von Bedeutung, zum anderen beeinflussen auch Personal-, Wartungs-, Reinigungs- und Versicherungskosten die Summe.

Darüber hinaus werden die Nebenkosten nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, der entweder die Größe der Wohnung oder die Anzahl der Mieter in der Wohnung berücksichtigt, umgelegt.

Muss ich in meinem Fall jetzt trotzdem immer die im Mietvertrag vereinbarte Warmmiete jeden Monat überweisen

Ja. Allerdings wirst du den größten Teil zurück erhalten, da du ja keinen Verbrauch an Heiz- und Wasserkosten hast.

Tipp:

Falls noch noch nicht geschehen, solltest du dir den Schlüssel doch noch einmal geben lassen, um die Zählerstände, z.B. der Wasseruhr notieren zu können.

Nur so kannst du die später folgende Nebenkostenabrechnung auf Richtigkeit prüfen.

Auch den Mietvertrag solltest du nicht wegwerfen

Gut zu wissen:

§ 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt Fristen und Zeiträume, die Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung zu beachten haben.

Zunächst einmal ist ein Vermieter verpflichtet, gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB jährlich über die Nebenkosten abzurechnen. In § 556 Abs. 3 Satz 2 heißt es: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“

Allgemeine und gute Informationen zum Thema Nebenkosten hält auch der Mieterbund bereit.

https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/nebenkosten.html

Noch Fragen? - Einfach fragen!

Außerdem wollte ich damit die Betriebskosten sparen?

Nicht alle Betriebskosten sind verbrauchsabhängig. Gebäudeversicherungen z.B. fallen auch für leerstehende Wohnungen an. Wenn mietvertraglich eine Voraustahlung vereinbart war, schuldest du diese.

Muss ich in meinem Fall jetzt trotzdem immer die im Mietvertrag vereinbarte Warmmiete jeden Monat überweisen oder reicht auch die Kaltmiete?

Warmmiete.

Angnommen ich muss die Warmmiete überweisen, habe ich ein Recht darauf die Betriebskosten, also die Differenz zur Kaltmiete rück zu erhalten?

Nein. Du erhältst nächstes Jahr eine Betriebskostenabrechnung und evtl. überzahlte Vorauszahlungen würden erstattet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Auch wenn Du die Wohnung nicht beziehst, so entstehen doch Betriebskosten, welche zu Deinen Lasten gehen.

Z.B. anteilige Versicherungskosten / umgelegte Grundsteuern / Müllgebühren / auf Quadratmeter umgelegte Heizkosten / umgelegter Allgemeinstrom / z.B. Hausmeistergebühren usw. ..... was gemäß MV umlagefähig ist, kannst Du dort nachlesen.

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss die komplette Miete (Nettomiete und BK-Vorauszahlung) bis jeweils 3. WT des Monazs angewiesen werden. Unabhängig ob du eingezogen bist oder nicht.

Der Vermieter muss innert der Jahresabrechnung von 12 Monaten explizit deinen Nutzungszeitraum abrechnen. Alles was noch WF abgerechnet wird, darf er anteilig nach Mietzeit umlegen. Verbrauchsabhängige Betriebskosten fallen nicht an. Die Abrechnung für 2020 muss er dir bis zum 31.12.21 zustellen.

Natuerlich musst du neben der Miete auch die vereinbarten Betrienskostenvorauszahlungen bezahlen. Nicht verbrauchte Betriebskosten erhaeltst du dann aber nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung in spaetestens knapp 2 Jahren wieder zurueck.