Mietvertrag, muss bei Position "Stellplatz" ein Betrag stehen?

5 Antworten

So es sich tatsächlich um eine Klage handelt und nicht um einen Gerichtlichen Mahnbescheid, solltest du sofort dem Gericht mitteilen, dass du dich zu verteidigen gedenkst. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Danach wird über das Amtsgericht dir die Klage mit der Klagebegründung zugestellt. Darauf solltest innerhalb von 14 Tagen antworten. Hier empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Mietrecht mit der Klageerwiderung zu beauftragen. Findest du nun in der kurzen Zeit keinen geeigneten Anwalt, dann solltest du das Amtsgericht um Fristverlängerung bitten.

Wenn du in der Vergangenheit für den Tiefgaragenplatz anteilige Betriebskosten bezahlt hast, gestehst du in gewisser Weise ein, dass du auch die Grundmiete der TG bezahlen müsstest. Ich verstehe nur nicht, wo diese anteiligen Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Nach Betriebskostenverordnung gibt es keine BK für Tiefgaragenplätze. Sollte es keine Vereinbarung dazu im MV geben, dann fordere diese Kosten zurück. In welcher Jahresabrechnung für BK tauchten diese Kosten auf?

Natürlich kann Dich der Vermieter auf Zahlung verklagen. Er hat vermutlich über seinen Rechtsanwalt eine Klage beim Gericht eingereicht. Diese hat das kurz auf Zulässigkeit geprüft, was hier natürlich gegeben ist und dann die Klage an Euch weiter gereicht.

Nun geht es darum, dass in einem Gerichtsprozess entschieden wird, ob ihr Garagenmiete zahlen müßt oder nicht. Mit der Klage geht ihr am besten zu einem guten Rechtsanwalt, der erst einmal darauf erwidern soll. Vermutlich wird er schreiben, dass der Stellplatz in der Miete von € 600,- enthalten ist, da keine Stellplatzmiete separat im Mietvertrag aufgeführt ist.

Diese Stellungnahme geht an die Klägerseite und diese wird dann entweder auf weitere Schritte verzichten oder weiter auf Zahlung bestehen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, habt ihr allerbeste Chancen, so wie sich das aufgrund Eurer Schilderung darstellt. Wer verliert, zahlt auch die Anwalts- und Prozesskosten.

Handelt es sich bei dem Schreiben vom Gericht um einen Mahnbescheid, könnt ihr diesem erst einmal kommentarlos widersprechen. Dann hat der Vermieter keine andere Möglichkeit mehr, als Euch zu verklagen. (s. o.)

Amtsgerichte sind mit Mahnbescheiden garnicht befasst. Es handelt sich offensichtlich um eine Zahlungsklage.

Das Schreiben vom Amtsgericht ist vermutlich ein Mahnbescheid? Unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen! Wenn im Mietvertrag nicht geregelt ist, dass für den Stellplatz eine zusätzliche Miete zu zahlen ist, dann ist sie auch nicht zu bezahlen.

Sofort Widerspruch einlegen. Sollte auch erstmal ohne Begründung gehen. In meinen Augen hast Du eine Wohnung inklusive Stellplatz zu einem Gesamtpreis gemietet. Das ist nicht unüblich. Ich sehe keine Grundlage für eine Nachforderung.

Gegen eine Klage kannst du nicht Widerspruch einlegen.

Wir haben seit 2011 einen Mietvertrag mit Stellplatz "X"

Genau das ist eben fraglich: Für eine belastbare Antwort solltet ihr mal den Mietvertrag mit den Stellen, wo der Mietgegenstand und die Mietzahlung geregelt ist, lesbar eingescannt erneut stellen.

Nach meinem Verständnis scheint euch tatsächlich kein Stellplatz vermietet. Zunächst scheint "X" ein Platzhalter für eine konkrete Stellplatznumme, die aber nicht zugeteilt wurde: Sehr mal in der Garage nach, wie  die Plätze zugeordnet sind. Dann wäre "X" eben nicht z. B. "Nr. 19" oder "Whg. 8" :-O

Dann müsste bei der Miete unter Stellplatz nicht "LEER", sondern "incl." oder bsplsw. "35 EUR" stehen.

Sieht nicht gut für euch aus :-(

Darf der Vermieter nun im Nachhinein extra Miete für den Stellplatz fordern?

Selbstverständlich, wenn ihr dort geparkt habt, ist auch eine Nutzungsgebühr fällig. Und ab Mietbeginn rückwirkend.

G imager761