Sonntags geöffnet genehmigung?

3 Antworten

Sowohl das Gaststättenrecht als auch das Ladenschlussrecht sit Ländersache und kann von Bundesland zu Bundesland abweichen. In den meisten Bundesländern fällt der Gaststättenbetrieb nicht unter die Ladenschlussregelungen. Daher könntest du - außer zur Sperrstunde - den Imbiss an 7 Tagen betreiben.

geh ins Rathaus, Ordnungsamt

Es würde mich wundern, wenn du dafür keine Genehmigung bräuchtest! Das Ordnungsamt kann dir aber genau sagen, was du darfst und was nicht!