Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom Beitragsservice,obwohl meine Mitbewohnerin bezahlt, was tun?

17 Antworten

ihr hättet halt angeben müssen, dass ihr eine Wohneinheit seid! Es geht nicht nach Haushalten sondern nach Wohneiheiten, also jede separate durch Eingangstür getrennte Wohnung. Vielleicht ist es ja auch aus den Vorjahren, als es die Regelung noch nicht gab!

Für WG´s hat die Regelung einen wesentlichen Vorteil: nur ein WG-Bewohner muss für die gemeinsame Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein.

Quelle: Verbraucherzentrale

@XXungerechtXX

schon klar, aber nicht wenn es eine WG ist die in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen über mehrere Wohneinheiten eine WG bildet! Der Link taugt doch nichts zur Frage oder meinem Kommentar!

TOLL! Mach erst einmal alle Briefe auf. In der geforderten Summe werden auch Gebühren enthalten sein etc.,etc.... Auf welchen Zeitraum bezieht sich denn die Forderung! Auch wenn`s schwer fällt..öffne erst mal alle Briefe und ließ was da drin steht. Anrufen solltest Du auf jden Fall und Ihnen mitteilen,daß Du dich jezt um die Angelegenheit kümmerst!

Es ist egal wo du lebst....der Beitragsservice kennt seine eigenen Verträge nicht....er schickt Rechnungen und Mahnungen raus wie andere Firmen Werbung...irgend einer zahlt schon freiwillig....und gerade ältere Menschen haben Angst vor Zwangsvollstreckung...da bekommen die eben ihr Geld....

Haben die bei mir auch versucht....ich sitze das Ganze aus mal sehen was kommt (vielleicht liegt es bei mir auch anders als bei dir) Aber für eine WG muss nur einer zahlen, so wie du es auch richtig verstanden hast...

Es gibt hier mehrere Möglichkeiten, warum dir eine Zwangsvollstreckung droht: Es kann sich um alte Rundfunkgebühren handeln, aber was wahrscheinlicher ist, es geht um den neuen Rundfunkbeitrag, der von dir seit 1.1.2013 gefordert wird. Wirklich bescheuert ist es, seine Post nicht aufzumachen, dann verpasst du nämlich, dass du vom Beitragsservice zwangsweise angemeldet wurdest, weil die nämlich nicht wissen können, dass du mit deiner Mitbewohnerin in einer Wohnung wohnst und sie bezahlt. Die wissen von der Meldebehörde nur, dass du dort wohnst und gehen davon aus, dass du in einer eigenen Wohnung wohnst. Du hättest also nach dem ersten Brief mitteilen müssen, wie der konkrete Sachverhalt ist und die Beitragsnummer deiner Mitbewohnerin angeben müssen. Dann hättest du jetzt nicht dieses Schlamassel. Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung bedeutet nämlich, dass gegen dich bereits die geforderte Summe durch Beitragsbescheid rechtskräftig festgesetzt wurde; rechtskräftig deshalb, weil du den entsprechenden Brief nicht aufgemacht hast und nicht binnen einem Monat Widerspruch eingelegt hast. Dann ist auch noch eine Mahnung gekommen. Auf alles hast du mit der absolut bescheuerten Vogel-Strauß- Methode nicht reagiert. Rufe jetzt sofort beim Beitragsservice an und frage, was du tun kannst. Vielleicht sind sie kulant und verzichten auf die Vollstreckung, wenn du ihnen die Beitragsnummer deiner Mitbewohnerin mitteilst. Wenn nicht, gehe zum Anwalt!

Das kann ja wohl nicht sein, dass du dich jetzt aufregst, weil du so viel zahlen sollst und sie dich pfänden wollen, aber nicht dazu in der Lage bist, deine Post zu öffnen und zu lesen. Vielleicht hättest du deine Mitbewohnerin darum bitten sollen, vielleicht kriegt die mehr auf die Reihe als du. Im Mäusschen spielen kennst du dich ja aus, war bisher aber wohl nicht so erfolgreich, oder? Bei uns gibt es so viel Katzen, da kann Mäusschen spielen ziemlich ins Auge gehen.

Das mit dem Haushalt stimmt ja so, aber das musst du denen dann auch mtteilen und das hast du wohl nicht gemacht. Wenn wirklich Mahnbescheide raus gingen und du keinen Widerspruch eingelegt hast rechtzeitig, dann ist der Vollstreckungsbescheid jetzt wohl rechtskräftig geworden und die Forderung gilt als rechtmäßig.

Du kannst jetzt noch weiter abwarten, dann kommt der Gerichtsvollzieher, holt sich das Geld oder pfändet dein Konto oder deine Einrichtung. Und nätürlich kommen dann weitere Gebühren dazu. Oder du setzt dich endlich mal mit denen in Verbindung und findest raus, was da jetzt noch zu retten ist.

Und in Zukunft lese deine Post, bevor du irgendwann mal im Knast landest, weil du mal wieder Mäusschen spielst. Hättest du die rechtzeitig über die WG und die zahlende Person im Haushalt informiert, dann hättest du jetzt keine Schulden und keine Probleme.