Sonderverinbarung zum Haftungsausschluss beim Autoverkauf?

3 Antworten

Fuer Maengel, die du dem Kaeufer vor Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt hast, haftest du sowieso nicht. Fuehre die Maengel also im Kaufvertrag auf und gut iss.

Zusaetzlich kannst du noch die Gewaehrleistung ausschliessen. Dann haftest du nur noch fuer arglistig verschwiegene Maengel (also nicht auch fuer solche Maengel, die zwar vorhanden, dir aber nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein muessten).

Wie formuliere ich diese Sondervereinbarung richtig?

Das geht genauso wie du's geschrieben hast: "Das Auto hat folgende Mängel: Klimaanlage ist ohne Funktion und die Bremsen müssten gemacht werden. Der Verkäufer trägt daher keine Haftung mehr für diese oder andere Mängel."

Du nimmst am besten den ADAC-Formularvertrag, der hat sich immer bewährt. Da schreibst du dann alle Mängel rein. Hat folgende Vorteile:

  1. Ihr habt eine explizite Beschaffenheitsvereinbarung über den Wagen getroffen, sodass in Bezug auf die genannten Defekte schon gar kein Mangel vorliegt.
  2. Wenn du auch noch für sämtliche anderen Mängel die Gewährleistung ausschließt, schützt du dich auch vor bösen Überraschungen.
  3. Achtung: Hier musst du aufpassen, wenn du den Vertrag selbst schreibst und ihn mehrfach verwenden willst - pack da noch den Passus rein "Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit." Dürfte so oder so ähnlich auch schon im ADAC-Formular stehen.

Falls eine kleine Hintergrundlektüre gewollt ist:

§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
§ 442 BGB: Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
§ 444 BGB: Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
§ 309 BGB: Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam [...] ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; [oder]
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; [...]
theCapsicum  11.10.2018, 14:10

Eine sehr gute und umfassende Antwort.

Einfach in den Kaufvertrag die Mängel schreiben und die Sachmangelhaftung wirksam ausschließen.