auto defekt nach autoverkauf

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Die Sache ist doch extrem einfach:

Wie du schreibst hast du einen Standardvertrag (wie es ihn z.b. vom ADAC, mobile.de etc. gibt) benutzt. Dort ist überall der richtige Passus enthalten und damit hast du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen. Pech für den Käufer.

Der Gewährleistungsausschluss ist aber dann ungültig wenn du gewerblich handelst, also du z.b. ein Fahrzeug deiner Firma verkaufst. Als Privbatverkäufer hast du hier keine Probleme.

Solltest du dem Käufer einen Mangel arglistig verschwiegen haben, dann bist du zur Behebeung des Schadens verpflichtet. Wenn du also z.b. 1 Woche vor Verkauf in der Werkstatt warst und dir der Mechaniker dort sagte, dass wenn du nicht schnellstmöglichst das Teil A für 1000 Euro Kosten austauscht das Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden erleiden wird dann musst du dem potentiellen Käufer davon in Kenntnis setzen. Hast du von einem Defekt keine Ahnung, dann kannst du diesen Defekt auch nicht arglistig verschweigen. Wenn du auch hier nichts verschwiegen hast ist alles in Butter. Dazu muss dir der Käufer beweisen, dass du von einem Mangel wusstest.

Lange Rede kurzer Sinn:

Du hast die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, handelst weder gewerblich noch hast du einen Mangel wider besseren Wissens verschwiegen: Somit können dir auch 100 Anwälte nichts anhaben. In so einem Fall würde ich mich zurücklehnen und den Käufer mal drohen lassen. Selber bei einem Schreiben einen Anwaltes würde ich da mehr als gelassen bleiben. Brauchst eben gute Nerven (was viele Leute nicht haben). Ob das Kontaktieren eines eigenen Anwaltes schon vor einem Gang vor Gericht Sinn macht musst du entscheiden. Lass dich von dem Aufbau einer Drohkulisse durch deinen Käufer nicht einschüchtern. Wenn du z.b. Mitglied im ADAC bist dann ist eine kostenlose anwaltliche Erstberatung im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Bedenke auch, dass es mittlerweile bei vielen Auto-Käufern Mode wurde, nach erfolgtem Kauf durch (leere) Drohungen den Kaufpreis zu optimieren. Innerhalb von 10-15 minuten kann man so locker 300, 500 oder über 1000 Euro zusätzlich verdienen. Ist doch ein super Stundenlohn ohne grossen Aufwand und er funktioniert erstaunlich oft.

Viel Erfolg

Hallo,

ganz so einfach, wie das hier dargestellt wird, ist die Sachlage aber nicht!

Eine Rechtschutzversicherung brauchst du jetzt nicht mehr abzuschließen, da diese für ein laufendes Problem nicht eintritt.

Grundsätzlich wichtig beim Verkauf eines Gebrauchtwagen von Privat an Privat ist, welcher Passus im Kaufvertrag enthalten ist:

"Der PKW wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft". Dieser Standardtext gilt für den Haftungsausschluss, auch von schweren Mängeln. Hast du diesen Passus in deinem Kaufvertrag, dann haftest du nur noch, wenn der Käufer dir nachweisen kann, dass du schwere Mängel arglistig verschwiegen hast.

Steht in deinem Kaufvertrag aber eben nur der Passus "Gekauft wie besichtigt", so begründet dieser Passus keinen so weitgehenden Haftungsausschluss. Hier erstreckt sich der Ausschluss nur auf auf solche Mängel, die der Käufer während der Besichtigung selbst hätte feststellen können, und zwar ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen Gemeint sind mit dieser Formulierung nämlich nur "offensichtliche Mängel".

Also schau lieber schnell mal in deinen Kaufvertrag, welche Formulierung dort gewählt wurde - bei der zweiten Formulierung solltest du dir nämlich auf jeden Fall schon mal eine Lösung des Problems überlegen.

Gutes Gelingen

Daniela

Danke für die ausführliche antwort. Im vertrag ist schon son standardtext drauf gedruckt. Der sollte ja wohl gereicht haben

@megaruelps

Ja, wenn der Standardtext so etwas beinhaltet wie: Der PKW wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" - dann reicht das.

Lehne die Forderung ab. Ein Anwalt kostet nur Geld, lass ihn doch erstmal eine Klage einreichen.

Wenn Du im ADAC bist, kannst Du Dich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen, nimm den Kaufvertrag mit.

Bei Privatverkauf "gekauft wie gesehen" hat er keine Ansprüche auf Rückzahlung!! Das sollte auch der Anwalt wissen, er wusste, dass er ein altes Auto kauft und musste auch mit diesen Risiken rechnen. Also keine Angst, der droht nur...

Da bist du leider völlig falsch informiert, denn "gekauft wie gesehen" ist noch lange nicht das gleiche wie "unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh.

@dsupper

Gut zu wissen :)...man lernt eben nie aus! Danke!

Aber ich denke trotzdem nicht, dass ihm ernsthaft was passieren würde! Ein altes Auto ist ein altes Auto....das wird auch nicht neuer...: )

@Feenzauber11

Nein, aber manche Käufer denken sich das so - und wenn das alte Auto dann doch schneller kaputt geht als denen lieb ist, dann soll der Verkäufer dafür grade stehen! Und die Tücken der Kaufverträge (und auch aller anderen Verträge) liegen eben meistens im Detail - und da kann man sich als Verkäufer ganz schön in die Nesseln setzen.

Wenn du das Auto Privat verkauft hast und auch noch auf dir bekannte Mängel hingewiesen hast dann kann dir der Rest egal sein. Er kann gerne mit einem Anwalt kommen nur nützen wird ihm das nichts. Im Gegenteil am ende wird er deine Anwaltskosten auch noch bezahlen dürfen.