Auto Privat als Bastlerfahrzeug verkauft Käufer möchte Schadensersatz da Tacho manipuliert wäre?

9 Antworten

Komisch, dass sich sofort ein Anwalt bei dir meldet und nicht zuerst einmal der Käufer, um die Sache mit dir zu klären. Erst nachdem eine Einigung nicht möglich ist, würde man normalerweise einen Anwalt hinzuziehen, denn der kostet Geld. Wie teuer hast du das Auto denn verkauft und um welches Modell handelt es sich? Wenn die gemachten Angaben so im Kaufvertrag standen, kann ich mir nicht vorstellen, dass er da irgendwelche Chancen hat. Eine Tachomanipulation kann natürlich auch schon vor deiner Zeit stattgefunden haben. Da wäre es gut, du hättest noch deinen alten Kaufvertrag mit Kilometerangabe.

Hat er auch wollte von mir 1500€.Habe ihm gesagt das ich nicht zahlen werde.

Es war ein 320d M packet .Ist für 2900 verkauft .Marktwert ca 4000€ laut Gutachten.

Der Anwalt muss Beweise vorlegen. Das sollte in Form eines Gutachtens erfolgen.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Übrigens ist eine Erstberatung bei einem ADAC-Anwalt kostenfrei, sofern Du Mitglied bist.


Eine solche Beratung ist aber erst dann empfehlenswert, wenn wirklich etwas "offizielles" im Briefkasten liegt, und nicht schon bei einer völlig unverbindlichen Aussage des Anwalts, oder?

@BTyker99

Recht hast Du!

ja habe ich.Habe nächste Woche ein Termien beim Anwalt

@oki80

Dann lass den das regeln und lehne Dich zurück. Er macht das schon. Hab bisher nur gute Erfahrungen mit Vertragsanwälten des ADAC.

das gutachten kann aber auch nicht beweisen das der verkäufer den tacho manipuliert hat. nutzt also nicht viel. das wäre beim verkauf durch einen händler anders. der müsste das erkannt haben.

Unter diesen Umständen würde ich folgendes sagen:

Eine Tachomanipulation stellt laut diverser Gerichtsurteilen einen erheblichen Sachmangel dar.

Wurde das Auto von einem Händler gekauft, haftet dieser 1 Jahr dafür. D.h., sollte in dieser Zeit die Tachomanipulation rauskommen, ist der Händler ersatzpflichtig, egal ob er davon wusste oder nicht.

Hat der Käufer das privat gekauft unter Ausschluss der Sachmangelhaftung, ist auch eine Tachomaipulation als ersatzpflichtiger Sachmangel ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wird durch das "Bastlerfahrzeug" und Ausschluss zusätzlicher Mängel noch zusätzlich verstärkt.

Eine Rückgabe ist nur dann möglich, wenn der Käufer nachweist, dass der Verkäufer von der Manipulation wusste und diese arglistig verschwiegen hat. Dieser Nachweis dürfte in deinem Falle aber schwer zu führen sein.

Wird dir nachgewiesen, dass du den Tacho manipuliert hast, käme auch noch eine Anzeige wegen Betruges in Frage, dürfte hier aber auch flachfallen.

Fazit: Ich vermute mal, der Käufer dachte, er kann das Auto für billiges Geld flott machen und hat nun festgestellt, dass das nicht klappt. Diesen Irrtum will er nun auf dich abwälzen, indem er den Vertrag rückgängig machen möchte. Dazu hat er sich die Ausrede mit der Tachomanipulation ausgedacht. Nach meiner Einschätzung befindet er sich da aber auf dem Holzweg.

In so einem Fall würde ich selber einen entsprechenden Brief schreiben, wo ich alles abstreiten und Beweise für die vorgebrachten Behauptungen fordern würde.
Wenn du aber nächste Woche sowieso nen Termin beim Anwalt hast, hat sich das wohl erledigt. Könnte auch sein, dass man gar nichts machen muss und die Gegenseite dadurch gezwungen ist, Klage zu erheben und dann die (nicht vorhandenen) Beweise auf den Tisch legen muss.
Strategisch schätze ich das so ein, dass der gegenerische Anwalt erstmal nur Angst und Schrecken verbreiten will, um dich zur Zurücknahme zu bewegen, obwohl er selber weiß, dass er vor Gericht keine Chance hätte. Aber das will und muss er tun, wenn sein Kunde das will und dafür bezahlt.

ich habe Ihm auch am Telefon gesagt das ich kein Scheckheft für das Fahrzeug habe, er aber das Auto in einer Werkstatt seiner Wahl vorstellen kann um nachher Missverständnisse auszuschließen.Er meinte aber das es nicht notwendig wäre.

Das einzige Problem ist das wir jetzt festgestellt haben das der Verkäufer in meinem Kaufvertrag nicht existiert .Es müssen irgendwelche Zwischenhändler sein die jetzt nicht auffindbar sind.:(. und die Daten in meine Kaufvertrag nicht der Wahrheit entsprechen.

 

das könnte evtl. ein Zwischenhändler manipuliert haben mit der Tacho-Rückdreherei.

Mich hat auch mal eine Käuferin meines damaligen Wagens angerufen, weil ich noch im KFZ Brief angetragen war.

Ich habe dies damals beim Neuwagenkauf in Zahlung gegeben. Wer das Auto aus einem sog. Pool dann an die Käuferin verkauft hat, weiß ich nicht, ich selbst habe auch nichts manipuliert.

Den ADAC Kaufvertrag gibt es ja in versch. Ausfertigungen von privat > privat, usw.

Ist Dir das nicht selbst aufgefallen, daß der Tacho zuvor schon evtl. zurückgedreht wurde ?

Verschweigst Du das, kann das wirklich Probleme bedeuten. Das wäre dann eine sog. arglistige Täuschung & der Vertrag ist dann zurückabzuwickeln

Nein mir ist nix aufgefallen da das Auto so eigentlich gut in Schuss war habe es ja auch über 1 Jahr gefahren.Das kein Bordbuch oder Checkheft dabei war hat mich Nie gestört ist ja auch kein Neues Auto  gewesen.

@oki80

gerade das ist ja ein Indiz, das Inspektionsheft, das aussagt, daß eben 200.000 km oder mehr auf der Uhr war, zu vernichten. 

Dann nehmen die neue Pedalgummis, da man die Abnutzung auch sieht, speckiges Lenkrad, abgegriffene Schaltung.

Leider gibt es auch Blanko-Inspektionshefte, die die dubiosen Verkäufer selbst ausfüllen.

Wie ist das aufgefallen mit mögl. Tacho-Manipulation ?

Es wurde bei Bmw der Schlüssel ausgelesen.

Könnte eine Betrugsmasche sein. Kommt eben drauf an, ob die das Auto tatsächlich zurückgeben wollen oder "nur" einen Preisnachlass.

Rechtlich wirds natürlich schwierig, wenn da der Tacho tatsächlich manipuliert ist. Die Frage ist, ob die sich da auf eine Verhandlung einlassen werden.

Es steht da ja jetzt mal Betrug im Raum. Also eine Straftat. Theoretisch solltest du da erst mal warten, bis da eine Anzeige reinschneit. Kann dann aber auch ins Auge gehen.

In dem konkreten Fall würde ich mich jetzt erst mal von einem Anwalt beraten lassen.