Behobene Mängel beim Autoverkauf angeben?
Wenn ein Auto Mängel hatte, z.B. Dellen, die vom Beulendoktor behoben wurden oder Roststellen, die vom Fachmann beseitigt wurden oder vergleichbare Dinge (keine Unfallschäden), also allgemein gesagt, behobene, nicht-schwerwiegende Mängel - muss man diese beim Verkauf des Autos allesamt auflisten, gibt es da irgendwelche gesetzlichen Vorgaben?
Denn es dürfte klar sein, dass dies genutzt wird, um den Preis zu drücken, obwohl ja faktisch das Problem jeweils beseitigt wurde... Gruß N
1 Antwort
Du musst ALLE dir bekannten Mängel angeben. Wenn etwas repariert wurde, solltest du dies ebenfalls angeben.
Sollte dem Käufer ein Mangel auffallen, welchen du ihm nicht angegeben hast und er kann dir beweisen, dass du davon wusstest, wird der Kaufvertrag anfechtbar.
(Ergo im schlimmsten Fall fährt er ne Weile damit, zeigt dann mit dem Finger auf dich und sagt "der hat beschissen" und du hast die Karre wieder und bist dein Geld wieder los.)
Also bleib ehrlich.
Wenn dich einer wegen einem (gut!) reparierten Schaden runter handeln will, sag einfach nein :)
Danke für die Antwort. Schön auf den Punkt gebracht, relevante Infos geliefert, trotzdem dabei nett geblieben =) Das ist nicht selbstverständlich auf dieser Plattform, vielen Dank!