Sonderkündigungsrecht bei der Telekom durch Umzug

5 Antworten

So bin nun umgezogen. Hat sich etwas hin gezogen. Die T.... hat sich nicht mehr auf egal welchen Brief von mit geäussert. Jetzt habe ich, da ich ja Umgemeldet bin von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Jetzt hatte ich gestern einen Brief im Kasten das die T.... 2 Wochen braucht um erst mal zu prüfen was für einen Anschluss ich überhaupt bei mir haben kann weshalb sich dann mein sonderkündigungsrecht um 1 Monat verschiebt. Ich lass mich echt nicht mehr verscheis.....sern und hab heute nen Termin bei einem Anwalt der Verbraucher Zentrale und werd mir da die Info holen die ich Wirklich gebrauchen kann. Es kann doch nicht sein das man 2 Wochen für etwas braucht was sonst beim wechsel der Tarife in 2 Sekunden geht. Alles Zeit schinderei. Wenn es anfang November wäre würde das 4 Wochen dauern. Echt das ist ein Verein den man sich nicht ins Haus holen sollte.

Habe sowas auch schon durch und hatte keine Chance auf Sonderkündigung. Denke die wenigsten rennen da zum Anwalt und das scheinen die zu wissen und zu nutzen bei der T........ Wurde im Shop auch blöd angemacht, habe mich auch über die Person im Shop beschwert. Unnütz.

Theia84 
Fragesteller
 17.08.2014, 10:30

Ja das kann ich mir vorstellen das da kaum einer zum Anwalt läuft aber Fakt ist das ich ab Ende Oktober keinen Telefonanschluss oder Internet habe und trotzdem 9Monate für etwas bezahlen soll was ich nicht in Anspruch nehmen kann.

Nun bin ich bei der Telekom und dort wurde mir mitgeteilt das mein Anschluss aus technischen gründen nicht am neuen Standort verfügbar ist.

Dann hast du ganz eindeutig ein Kuendigungsrecht nach TKG § 46 Abs. 8 Satz 3: " Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt." http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

Zu beachten ist, dass dieses Kuendigungsrecht erst ab Umzug gilt. Du musst also erst einmal umgezogen sen (und dies auch beispielsweise mit einer entsprechenden Meldebescheinigung nachweisen), um dann mit der Dreimonatsfrist zum Monatsende kuendigen zu koennen. Vorher geht es nicht.

Theia84 
Fragesteller
 17.08.2014, 17:59

Das heißt ich muss auch wenn ich jetzt schon die Bestätigung habe das es nicht funktioniert erst Umziehen und dann noch 3 Monate für etwas bezahlen was ich nicht benutzen kann um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen? Wo ist den da die Logik?

DerCAM  18.08.2014, 01:55
@Theia84

Nun, der Anbieter kann ja nichts dafuer, dass du umziehst. Du hast mit diesem einen Vertrag uber die Bereitstellung der vereinbarten Leistung am alten Wohnort. Dort kann und will er die Leistung aber ja auch weiter erbringen, du kannst oder willst sie dort jedoch nicht mehr abnehmen.

Der Gesetzgeber sieht fuer den geschilderten Fall (Leistung wird am neuen Wohnort nicht angeboten) nun neuerdings das oben erklaerte Sonderkuendigungsrecht vor. Das gibt es uebrigens erst seit etwa zweieinhalb Jahren. Vorher haettest du bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen muessen.

Um dem Anbieter nun aber nicht den vollen aus einem von diesem gar nicht zu vertretenden Umstand heraus entstandenen Schaden aufzubuerden, wurde gerade kein Recht auf fristlose Kuendigung eingeraeumt sondern eben diese dreimonatige Kuendigungsfrist. So wurde versucht, den Schaden in angemessener Weise auf beide Vertragsparteien zu verteilen. Der Kunde braucht nicht mehr bis zum Vertragsende zu zahlen (bzw. zum naechstmoeglichen Termin fuer eine ordentliche Kuendigung), der Anbieter muss aber auch nicht vollstaendig auf das ihm vertragsmaessig zustehende Entgelt verzichten.

Dass dieses Sonderkuendigungsrecht erst mit dem Umzug entsteht, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Gesetz. Bislang wird das aber ueberwiegend so interpretiert. Sowohl aus dem oben genannten Ausgleichsgedanken heraus, wie auch aus dem Gesetzestext selbst. Dort ist ausdruecklich vom "neuen Wohnsitz" die Rede und eben nicht auch von einem "zukuenftigen" Wohnsitz. So lange du da aber gar nicht wohnst, ist das auch noch nicht dein neuer Wohnsitz. Inwieweit sich die Gerichte aber dieser Interpretation anschliessen, bleibt abzuwarten.

Hallo Theia84, es ist in der Tat so, wie hier schon beschrieben: Wenn Sie umziehen und wir können am neuen Wohnort nicht dieselbe Leistung zur Verfügung stellen wie am bisherigen Standort, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses aber unter der Berücksichtigung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats.

Gruß Kai von Telekom hilft

Versuch mal, einen der dritten Fernsehsender zu interessieren (Beispiel: Markt mischt sich ein).