Festnetzanschluss kündigen bei Vodafone, wenn man mit Partnerin zusammenzieht. Ist es eine Sonderkündigung?

4 Antworten

Eine Sonderkündigung ist es nicht !

Sie sollten versuchen, im Ramen von Kulanz den Vertrag zu beenden

Alle Gesprächspartner, die Du zuerst bei den Netzanbietern bekommst, sind in einem Call-Center, das heißt, dass diese Leute, mit denen Du redest, keinerlei Kompetenzen haben. Und die haben nicht mal einheitliche Auskünfte für dieselben  Fragen.

Du kannst Dir die Antwort von Alexuwe zu eigen machen und versuchen, auf dem Wege der Kulanz Deine Angelegenheit zu regeln. Anders geht´s wahrscheinlich nicht. 

Erzählst denen, dass ihr wenig Kohle habt, immer nur Vodafone nehmen würdet, ein Kind erwartet oder zwei (kleiner Scherz oder auch nicht) und viele andere nette Sachen. Natürlich schriftlich und per Einschreiben, aber das normale E. reicht. 

Bei Zusammenzug hast du kein Sonderkündigungsrecht, in der Regel gewähren aber die Firmen aus Kulanz eins.

Kündige also zum Monatsende, bitte auf Kulanz und weise darauf hin, dass du so schnell wie möglich die Meldebestätigung nachreichen wirst.

Was nun die Frist von 3 Monaten angeht, so scheint das ein wenig informierte Mitarbeiter gewesen sein, bei Umzug in einem nicht versorgten Gebiet hat du ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten.

Überprüfe doch mal, ob Vodafone am neuen Wohnort die gleiche Dienstleistung anbietet, falls nein, kannst du neben obigen Kündigungsgrund noch hilfsweise deswegen kündigen.

Da du nur an den Vertrag gebunden bist, wenn der Betreiber dir in der neuen Wohnung einen Anschluß zur Verfügung stellen kann, kannst du ihn kündigen.

Da ja bereits ein Anschluss vorhanden ist kannst du ja keinen neuen einrichten.

Über die Kündigungsfrist bin ich mir nicht sicher, aber da ein Nachmieter der alten Wohnung wahrscheinlich auch einen Anschluss haben möchte, kannst du den ja nicht 3 Monate blockieren. Somit muss Vodafone den Anschluss freigeben und es dürften keine Kosten für dich entstehen.

Bis wann läuft dein Mietvertrag der alten Wohnung noch ?

Eine genaue Antwort erhältst du beim Verbraucherschutz.