Dsl Umzug nicht möglich, da bereits Vertrag an neuem Anschluss - Kündigung möglich?
4 Antworten
wenn der alte Anbieter an der neuen Adresse liefern kann, nein
solltest du beim alten Anbieter bleiben, wird der kulanterweise den alten Vertrag kündigen
Der eine Vertrag besteht bei Kabel Deutschland, der andere bei Vodafone. Sollte hoffentlich gehen, da Kabel Deutschland ja mittlerweile Vodafone Kabel angehört... Danke dir
Ausgangsposition: Du ziehst mit jemandem zusammen in dessen Wohnung ein Anschluß vorhanden ist? Hierbei bist Du auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kuendigung-festnetz-dsl/
Textauszug:
Kündigung bei Zusammenzug von Partnern:Zieht ein Partner zu seiner Partnerin oder umgekehrt, so besteht in der gemeinsamen Wohnung meist schon ein Internet/Festnetzanschluss. Ein zweiter ist unnötig, so dass es wenig Sinn macht, wenn der hinzukommende Partner seinen eigenen Anschluss mitbringt. Achtung: In einem solchen Fall besteht kein(!) Sonderkündigungsrecht! Der Partner, der seine Wohnung aufgibt, müsste theoretisch seinen bisherigen Festnetz/DSL-Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter bezahlen. In der Praxis erlauben aber viele Provider erfreulicherweise eine Sonderkündigung aus Kulanz. Weisen Sie dem Anbieter, dem gekündigt werden soll, den Umzug anhand der Meldebescheinigung nach, legen Sie die Kündigung des einen Mietvertrags vor, und ebenso den bestehenden Mietvertrag. In vielen Fällen kommt Ihnen der Anbieter entgegen und akzeptiert die Sonderkündigung.
Die Frage ist etwas ungenau.
Ein Sonderkündigungsrecht nach § 46 (8) TKG steht Dir dann zu, wenn der bisherige Vertrag, bzw. die geschuldeten Vertragsinhalte in der neuen Wohnung nicht erbracht werden können.
Kann der Provider in der neuen Wohnung seinen DSL-Vertrag theoretisch (!) erfüllen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Die Tatsache, dass ein anderer Vertrag besteht, ist unerheblich.
Ja. Du musst dem Unternehmen, mit dem ein Vertrag besteht, eine Bestätigung schicken (bekommst du vom Vermieter der neuen Wohnung) dass dort ein Anschluss bereits besteht den du übernehmen musst.
Ich hoffe ich habe die Frage überhaupt richtig verstanden... Leute nehmen sich hier Zeit, deine Frage zu beantworten - nimm dir das nächste Mal doch auch Zeit, eine Frage ausführlich zu stellen. Oder zumindest gut verständlich...
Hab ich selbst genau so vor nem Jahr gemacht - die haben mir gesagt, dass sei ein Grund mich aus dem Vertrag zu entlassen. Und das hat alles perfekt geklappt...
Nett von deinem Anbieter. Die Rechtslage gibt das nicht her.
Ja, das kann sein. Das weiß ich nicht. Ich glaub aber jeder Anbieter hat eine Kulanz, und wenn man dem Sacharbeiter das erklärt, dass es halt aus gegebenen Gründen unmöglich ist, den Vertrag mit zu nehmen (man kann ja schlecht 2 haben) entlassen die einen da schon. Ansonsten wird nur rumerzählt, wie mies der Anbieter ist und da verlieren die zuviele Kunden....
Ich kann nicht erkennen, was da mies vom Anbieter sein sollte. Die meisten Anbieter machen das auch nicht.
Das ist intolerant und wer in der heutigen Zeit Marketing betreibt weiß genau: Wenn man bestehende Kunden nicht pflegt und ihnen auch entgegenkommt, wandern nicht nur die, sondern am Ende auch noch Freunde, Familie und mehr ab. Um diese wiederzugewinnen, braucht man einen Haufen Geld...Ausführlich will ich das jetzt gar nicht mehr erklären.... Jedenfalls hat mein Anbieter das ohne Probleme gemacht und ich wohne in einem Haus, wo der Vertrag fest an einen Anbieter gebunden ist. Nicht nur mir ging es also bei dem Umzug so, allen anderen auch. Also wird es wohl nicht nur mein Anbieter so gehandhabt haben.
- Vielleicht hab ich auch einfach nur nett gefragt. Klar.
Komisch, ich dachte immer Verträge seien gemacht, um sie zu halten. Naja, der ein oder oder empfindet das dann wohl als intolerant.
Ja. Ehevertrag. Kennste. Halten echt gut hier in Deutschland....
Eheverträge halten bombstisch. Da kommt man so gut wie nicht raus.
=) Kommt auf den "Gegner" drauf an...
Nö.
Ein Kündigungsgrund ist der bereits bestehende Anschluss aber nicht.