Sollten religiöse Beschneidungen erst ab einem Mindestalter erlaubt werden?

Das Ergebnis basiert auf 80 Abstimmungen

Ja, ab 14-18 43%
Nein, sollten sie nicht 28%
Andere Antwort: 23%
Ja, ab 0-2 6%
Ja, ab 6-9 1%
Ja, ab 3-5 0%
Ja, ab 10-13 0%

29 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entweder 14 wegen der Religionsmündigkeit oder eben 18 weil ab diesem Alter auch andere körperlichen Veränderungen, die nicht umkehrbar und medizinisch unnötig sind, gestattet sind (wie Tattoos).

Auf jeden Fall das Jugendalter, da Jugendliche schon ein Verständnis von Sexualität haben, und eben auch wissen, dass die Vorhaut eine erogene Zone ist, die einem Mann beim Sex/bei der Masturbation zusätzlich gute Gefühle gibt. Kinder wissen ja noch gar nicht was genau sie da, medizinisch unbegründet, verlieren und wozu das gut ist.

Ich empfehle:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Penisvorhaut

Einmal die Funktionen durchlesen.

Ich würde sagen ab 18 generell und ab 14, wenn sich die Person vorher eingehender Beratung und Informationen dazu eingeholt hat und selbstredend nur auf freiwilliger Basis, nicht auf druck der Eltern oder sonstiger Verwandter oder Erziehungsberechtigter hin.

Das ist ein irreversibeler Eingriff, da sollte derjenige, der das an sich vornehmen lässt, schon wissen, worum es geht und damit einverstanden sein.

nicht auf druck der Eltern oder sonstiger Verwandter

Ein solcher ist selbst über 18 nicht unwahrscheinlich, aber wer sich dann noch einlullen lässt ist selbst schuld.

@realsausi2

Das war auch jetzt auf das Altersspektrum 14-18 bezogen.

Darüber hinauswäre dass dann eine Frage des Ausübens dieses Drucks.

Wenn es sich nur um bedrängendes Zureden handelt, dann selber schuld. Wenn aber etwa damit gedroht wird bei der Finanzierung eines Studiums obwohl unterhaltspflichtig Zicken zu machen oder gar zu offenen Gewaltandrohungen gegriffen wird, ist es mit "selbst schuld" dann auch nicht getan, da reden wir dann von Nötigung, Erpressung etc. und das darf selbstredend auch nicht sein.

Andere Antwort:

Ich finde, die sollten nur aus medizinischen Gründen erlaubt sein. Auf jeden Fall darf kein Arzt gezwungen sein, ein gesundes Körperteil wegzuschneiden und jemanden zu verstümmeln.

Das an Kindern vornehmen zu lassen ist ein Verbrechen.

Andere Antwort:

Sie sollten immer verboten sein, wenn der Misshandelte nicht zustimmungsfähig ist.

Das wäre dann ab 18 Jahre. Jede Beschneidung vor diesem Alter muss als schwere Körperverletzung bestraft werden.

Ja, ab 14-18

Einerseits würde ich sagen ab 14. Weil man da religionsmündig ist. Auf der anderen Seite ist man mit 14 oft noch recht instabil und beugt sich doch dem Willen der Familie, so diese darauf drängt.

Deshalb tendiere ich stark zu 18. Da ist man dann volljährig und kann schon sehr gut sagen was einem wichtiger ist: Religion oder Familie.

Ich bin schon sehr für Religionsfreiheit, aber ich kann die jeweilige Religion auch sehr gut ausüben ohne beschnitten zu sein.

Es geht auch nicht einem Kind was aufzuzwängen was nicht mehr rückgängig zu machen ist. Der Mensch kann sich zwar von der Religion lossagen, aber die Beschneidung bleibt.

Da gibt es Möglichkeiten :D

https://www.senslip.com/

@Korrelationsfkt

Mag sein, dennoch ist es nicht der "urzustand" ist auch keineswegs immer erfolgreich

@Nordseefan

Meiner Erfahrung nach, ist es erfolgreich, zwar nicht so wie der Urzustand aber es kann schon helfen im Hinblick auf Empfindungsprobleme.

@Nordseefan

Verhindert eben Reibung.