Freistehender Ladeluftkühler erlaubt?

ungefähr so - (Auto, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung)

5 Antworten

Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Veränderungen vorgenommen werden und dadurch eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Es kommt also darauf an, wie der Ladeluftkühler -außen- angebaut wurde und ob von diesem Anbau eine Gefährdung (z.B. scharfkantig für Fußgänger) ausgehen kann.

Da Ladeluftkühler zu einer Mehrleistung führen, sind diese grundsätzlich eintragungspflichtig. Bei der TÜV- Abnahme wird dann auch der An- bzw. Einbau geprüft.

So lange er nicht raus ragt es es legal. Eben genau wie bei dem Beispielbild. Man kann sich daran weder verletzen, noch daran hängen bleiben.

Eine Motorhaube ist jedoch pflicht ^^

Hier geht es um den Fußgängerschutz.Der wird beeinträchtigt,wenn der Kühler aus der Fahrzeugform herausragt/vor steht.Ist das nicht der Fall,sollte eine Eintragung möglich sein,so lange der Kühler selbst,den TÜV Vorstellungen entspricht.

Was gut aussieht,ist aber nicht immer von Vorteil.Kühler liegen nicht ohne Grund im Inneren des Fahrzeugs.So sind sie besser vor Schäden geschützt.Das sind sehr anfällige Bauteile!

jo leute

erstmal danke für die antworten

dass das ganze nicht ganz so gesund für den LLK ist, ist mir bewusst, jedoch kommt in meinen in 2-3 Monaten eh nen neuer rein und da wollte ich mal gucken wie stark der Schaden dann sein wird. Ging halt erstmal hauptsache darum was die Polizei da sagt :D

Habe bisher noch keinen Prüfer erlebt der es beanstandet hat. 

Allerdings solltest du bedenken das der LLK gut Steine und anderen Dreck einsammeln wird und dadurch die Lamellen verbiegen.