Sollte man seinen original Mietvertrag dem Vermieter aushändigen?

4 Antworten

Der Mietvertrag in der Ausfertigung für den Mieter ist ein nur dem Mieter zugestandenes Vertragsdokument. Davon können mit Erlaubnis des Mieters Abschriften, Kopien oder Fotos gemacht werden. Fertigt diese der Mieter selbst an um sie an berechtigte Dritte weiterzugeben, dann kann der Mieter sich diese Aufwendung vom Empfänger bezahlen lassen, bevor er sie herausgibt. Der MV enthält Daten, die geschützt werden sollten. Fazit: Der Mietvertrag des Mieters bleibt in den Händen des Mieters.

Mein Vermieter verlangt von mir den original Mietvertrag ihm auszuhändigen, mit der Begründung er habe seinen nicht mehr gefunden. Es geht um Schäden in der Wohnung die der Vermieter vor dem Auszug beseitigen muß. Ich bitte um kurze Antwort hierzu.

Eine gute Frage und obwohl ich schön vieles im Mietrecht gelesen habe, weiß ich es nicht.

Ich würde das beim Mieterbund erfragen. Durch google habe ich leider auch nichts finden können.

Selbst hier ist keine Antwort.

http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=108741

So ging es mir nach der Übergabe der Hausverwaltung des Mietshauses, in dem ich wohne, vom Eigentümer auf eine Firma. Mein Original-Mietvertrag konnte nicht mehr vom Eigentümer aufgefunden werden, und die HV wollte meinen haben, um sie sich zu kopieren. Mag ja alles mit rechten Dingen zugehen. Aber da ich einen Fotokopierer habe, habe ich den Vertrag im Beisein der neuen HV kopiert und an diese übergeben. Niemals würde ich das Original aus der Hand geben. Hast du oder hat der Vermieter einen Scanner, dann soll er die Seiten einscannen und in deinem Beisein ausdrucken und du unterschreibst noch mal. Falls kein Scanner vorhanden, die Seiten abfotografieren, ausdrucken und unterschreiben.

Mein Vermieter verlangt von mir den original Mietvertrag ihm auszuhändigen, mit der Begründung er habe seinen nicht mehr gefunden.

Das brauchen Sie nicht. Es reicht völlig aus wenn Sie ihm eine Kopie überlassen. Es ist ja auch seine eigene Schusseligkeit seine Ausfertigung des Mietvertrages zu verlegen.

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johnnymcmuff  27.03.2014, 10:32

Das brauchen Sie nicht

Die Frage des Fragestellers ist wohl eher ob er eine Kopie aushändigen muss, dass er es kann ist wohl klar.