Befristeter Mietvertrag. Verlängert er sich automatisch?
Mietvertrag von 15.12.12 - 30.06..13 befristet.
Auszug aus Mietvertrag:
(....)... Die Befristung der Mietdauer beruht darauf, dass der Vermieter nach Ablauf der Vertragszeit die Mieträume wie folgt zu verwenden beabsichtigt: "Eventueller Verkauf des Hauses mit nachfolgender Sanierung bzw. mit nachfolgendem Umbau".
Frage.: Wenn Vermieter das Haus jetzt nicht verkaufen möchte, was passiert mit dem Vertrag? Wann endet er? Verlängert er sich automatisch?
10 Antworten
So wie es aussieht ist am 30.06.2013 Ende .Also sofort nachfragen ob er verlängert wird. Es ist aber so, das ein Mietvertrag, also ein befristeter, nur 2 x verlängert werden kann als befristet - danach geht er in ein festes Mietverhältnis über
leider sieht es ganz anders aus !!
Egal ob er verkaufen will oder nicht, die Befristung ist unwirksam weil keiner der 3 im BGB § 575 Abs. 1 genannten Gruende vorliegt. "Vielleicht will ich sanieren" reicht eben nicht und Verkaufsabsichten stellen schon gar keinen Befristungsgrund dar.
Hier liegt also ein unbefristeter Mietvertrag vor.
Gebe dir nun recht. Siehe auch mein Kommentar an anderer Stelle.
Ein Vertrag ist deshalb befristet, weil er nur bis zu einem vereinbarten Datum, also dem 30.6.2013 gültig ist. Wenn nun Dein Vermieter Dich weiterhin als Mieter haben will, muss ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.
Bei Klauseln kommt es immer darauf an, ob sie wirksam sind.
Die Befristung von Mietverträgen ist klar geregelt und nicht:
Es könnte ja sein...
Eventueller Verkauf des Hauses mit nachfolgender Sanierung bzw. mit nachfolgendem Umbau".
Das ist kein zulässiger Grund für eine Befristung.
Zulässige Gründe für eine Befristung sind im § 575 BGB klar geregelt.
Herzlichen Glückwunsch: Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag.
Er endet automatisch. Der Grund ist konform mit der gesetzlichen Vorgabe. Da bleibt auch bei Verkauf des Hauses vollinhaltlich so. Du musst dich also nach einer neuen Wohnung umsehen.
Du meinst, "vielleicht will ich dann ja verkaufen und es koennte dann auch sein, dass der neue Eigentuemer umbauen oder sanieren will", sei eine ausreichende Begruendung fuer eine Befristung?
Ich schließe mich nunmehr deiner Bewertung an. Der Verkäufer kann sich nicht auf eine (vermutete) Absicht des Käufers berufen, möglicherweise umzubauen und deshalb den MV zu befristen. Also Fazit: Die Begrenzung ist unwirksam und es liegt tatsächlich ein unbefristeter Mietvertrag vor.
" ... mit nachfolgendem Umbau" ist ein zulässiger Grund!