Befristeter Mietvertrag. Verlängert er sich automatisch?

10 Antworten

So wie es aussieht ist am 30.06.2013 Ende .Also sofort nachfragen ob er verlängert wird. Es ist aber so, das ein Mietvertrag, also ein befristeter, nur 2 x verlängert werden kann als befristet - danach geht er in ein festes Mietverhältnis über

Gerhart  25.02.2013, 22:23

leider sieht es ganz anders aus !!

Egal ob er verkaufen will oder nicht, die Befristung ist unwirksam weil keiner der 3 im BGB § 575 Abs. 1 genannten Gruende vorliegt. "Vielleicht will ich sanieren" reicht eben nicht und Verkaufsabsichten stellen schon gar keinen Befristungsgrund dar.

Hier liegt also ein unbefristeter Mietvertrag vor.

albatros  26.02.2013, 10:54

Gebe dir nun recht. Siehe auch mein Kommentar an anderer Stelle.

Ein Vertrag ist deshalb befristet, weil er nur bis zu einem vereinbarten Datum, also dem 30.6.2013 gültig ist. Wenn nun Dein Vermieter Dich weiterhin als Mieter haben will, muss ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.

johnnymcmuff  25.02.2013, 20:56

Bei Klauseln kommt es immer darauf an, ob sie wirksam sind.

Die Befristung von Mietverträgen ist klar geregelt und nicht:

Es könnte ja sein...

Eventueller Verkauf des Hauses mit nachfolgender Sanierung bzw. mit nachfolgendem Umbau".

Das ist kein zulässiger Grund für eine Befristung.

Zulässige Gründe für eine Befristung sind im § 575 BGB klar geregelt.

Herzlichen Glückwunsch: Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag.

albatros  26.02.2013, 00:54

" ... mit nachfolgendem Umbau" ist ein zulässiger Grund!

TETTET  26.02.2013, 10:47
@albatros

Mit einem eventuell davor bestimmt nicht.

DerCAM  26.02.2013, 10:57
@albatros

Kommentar wieder geloescht weil du das an anderer Stelle inzwischen selbst klar gestellt hattest.

Er endet automatisch. Der Grund ist konform mit der gesetzlichen Vorgabe. Da bleibt auch bei Verkauf des Hauses vollinhaltlich so. Du musst dich also nach einer neuen Wohnung umsehen.

DerCAM  26.02.2013, 08:09

Du meinst, "vielleicht will ich dann ja verkaufen und es koennte dann auch sein, dass der neue Eigentuemer umbauen oder sanieren will", sei eine ausreichende Begruendung fuer eine Befristung?

albatros  26.02.2013, 10:53
@DerCAM

Ich schließe mich nunmehr deiner Bewertung an. Der Verkäufer kann sich nicht auf eine (vermutete) Absicht des Käufers berufen, möglicherweise umzubauen und deshalb den MV zu befristen. Also Fazit: Die Begrenzung ist unwirksam und es liegt tatsächlich ein unbefristeter Mietvertrag vor.