Laminat bei Auszug zu entfernen?

6 Antworten

Wenn Dein Vermieter findet, dass Du mit dem Laminat eine Verbesserung vorgenommen hast zum Teppich, musst Du das nicht entfernen. Sprich mit ihm darüber, was er meint. Vielleicht stellt er sich dann nicht mehr quer!

Als meine Mutter aus der alten Wohnung auszog, verlangte die Vermietung, dass alles in den Urzustand zurück versetzt werden muss! Das war lächerlich, da mein Vater überall statt dem Linoleum Parkett und gute andere Bodenbeläge legen ließ.

Trotzdem wir mit unserer Mutter beim Mieterbund waren, musste sie bzw. wir alles raus reißen! Unsere Mutter hatte Angst, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren käme, sie würde unterliegen. Dann hätte sie in diesem Fall noch diese zusätzlichen Kosten gehabt.

Es kann gut möglich sein, dass Dein Vermieter kein Recht bekommt. Es steht ja nichts im Mietvertrag!

Ich rate dringend zu einer Mitgliedschaft im Mieterschutzbund! Oder, wenn Du in Deiner Rechtsschutzversicherung Vertragsrechtsschutz hast, dann frage, ob ein Anwalt zur Klärung beauftragt werden kann!

Muss ich nun oder nicht?

Du nimmst doch auch die Möbel mit, die Dein Eigentum sind, oder?

Warum sollte es bei dem Laminat, das ebenfalls Dein Eigentum ist, anders sein?

Selbstredend kann und darf der Vermieter verlangen, dass Du das Laminat entfernst.

Muss ich nun oder nicht?

Musst Du, und falls Du den Teppich entfernt hast und der Vermieter das verlangt, musst Du sogar noch einen 8 Jahre alten Teppich wieder reinlegen...

Ich würde sagen ja, weil du die Wohnung ja so verlassen musst, wie du sie vorgefunden hast. War die Renovierung, denn mit dem Vermieter abgesprochen? Wenn nicht, dann unbedingt rausnehmen, ansonsten würde ich ihn mal darauf hinweisen, dass er damals nichts davon gesagt hat... LG

catycat 
Fragesteller
 08.07.2011, 15:13

es war abgesprochen das ich das laminat verlgen darf. Und die wohnung so verlassen wie man sie bekommen hat muss man ja nicht wurde vom bundesverfassungsgericht ja festegelegt.

XtraDry  08.07.2011, 15:19
@catycat

es war abgesprochen das ich das laminat verlgen darf.

Ich hoffe, das kannst Du auch belegen...

Und die wohnung so verlassen wie man sie bekommen hat muss man ja nicht wurde vom bundesverfassungsgericht ja festegelegt.

Bevor Du hier mit Halb- bis Viertelwissen "glänzt", solltest Du dieses lieber erstmal vervollständigen:

  1. war das sicher nicht das BVG, sondern der BGH, und
  2. ging es dabei um Schönheitsreparaturen je nach Vereinbarung im Mietvertrag, und nicht um das Verlegen eines Fußbodenbelags in Form von Laminat...

ja, wenn er es will und das nicht abgesprochen war, dann musst du, auch wenn dein boden die wohnung aufwertet.