Sollte ich um Erlaubnis beim Urheber von Wandbild bitten, wenn ein Teil von seines Bildes in meinem Ebay Angebot in Hintergrund zu sehen ist?

2 Antworten

Ich denke nicht, dass das ein Problem ist, weil ja nur ein kleiner Teil zu sehen ist und du nicht direkt ein Bild vom Werk gemacht hast.

Selbst wenn es rechtlich gesehen doch nicht ganz okay ist, wird wohl kaum jemand deswegen rumheulen.

Falls es dir doch zu unsicher ist, kannst du die Anzeige ja auch bearbeiten und das Bild durch ein neues ersetzen oder den Teil des Werkes den man auf dem vorhandenem Bild sehen kann einfach unkenntlich machen.

Der Gesetzgeber sagt dazu in UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Frage dich also: Was ist der "eigentliche[n] Gegenstand" deiner öffentlichen Wiedergabe?

Antwort: Dein Verkaufs-Objekt.

Und was wäre dann bloßes "unwesentliches Beiwerk"?

Genau: Der Wandteppich. Oder der Ölschinken hinter dem zu verkaufenden Tisch oder Schrank.

Außer, man kann dir glaubhaft vorwerfen, du hättest das fremde § 2 Geschützte Werke zwecks Verkaufsförderung dort hin platziert bzw. dein Verkaufsobjekt eigens davor ;-).

Oder du wolltest der Welt eigenlich nur das fremde § 2 Geschützte Werke zwecks Goutierens vorführen, hättest aber ein Kaufangebot davor als Vorwand plaziert!

Aber davon lässt sich wohl kein Gericht überzeugen, wenn es eine halbe Wandtapete sieht ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd