Muss ich als Autor alle Nebenrechte an den Verlag abtreten?

6 Antworten

diesen vertrag würde ich meinen persönlichen anwalt zur prüfung vorlegen und dann die überarbeitete variante dem verlag präsentieren.

erziehlt man keine einigung geht man zu einem anderen verlag oder sucht sich einen agenten, der das werk vermarktet.

die frage ist, inwieweit du in de rposition bist, forderungen zu stellen

Die Kalkulation, dass man auch noch an Nebenrechten verdienen kann, beflügelt viele Verlage überhaupt erst, mit manchen Autoren über manche Werke einen Vertrag abzuschließen.

Schließlich muss einiges an Lektorats-, Verwaltungs-, Produktions- und Vertriebskosten vorgeschossen werden, mit ungewissem Ausgang.

Ist der Ausgang weniger ungewiss, kann der Autor auch mehr Forderungen durchsetzen. Etwa größere Anteile an den Nebenrechten.

Die urheberrechtlichen Mitsprache-Rechte bleiben dem Autoren aber ohnehin. UrhG § 14 Entstellung des Werkes spricht gegen eben dies, und dann gibt es noch

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Eine pauschale "Einwilligung des Urhebers" vorab sollte sicher sittenwidrig und damit unwirksam sein.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nur kurz, da ich dir an anderer Stelle ausführlicher geantwortet habe:

NEIN, musst du nicht. E-Book- und Hörbuch-Rechte zu überlassen (gegen entsprechende Honorierung selbstverständlich) ist sinnvoll, da sie meist zeitnah von dem Verlag in Anspruch genommen werden. Die Filmrechte jedoch einfach so zu überlassen, ohne dass ein konkretes Angebot einer Filmproduktion vorliegen, ist leichtsinnig.

Man kann entsprechende Absätze auch einfach streichen!

Vielen Dank! Du hast mir sehr weitergeholfen. Irgendwie kamen mir die Vertragslaufzeit von 10 Jahren beim Verlag und das Fehlen der Klausel, die mich zur Prüfung der Abrechnung durch einen Anwalt berechtigt nicht ganz geheuer vor.

@Backtosquare1

10 Jahre ist wirklich etwas lang. Aber das Recht, die Abrechnung zu prüfen, hast du sowieso. Die muss man dir nicht extra einräumen.

Urheberrecht kannst Du gar nicht abtreten! Wenn Dich der Verlag drängt, ist das nicht gültig!

Der Verlag kann Dir nicht das Urheberrecht abkaufen.

Es geht gar nicht um Urheberrechte.

@DocShamac

Es geht um die Verwertungsrechte, und die kann man vertraglich regulieren.

@DocShamac

Hole Dir UrhR, Urheber- und Verlagsrecht, entweder ISBN 3423055383(dtv) oder ISBN 3406512666(C.H.Beck)

@hoermirzu

Wie stubenkuecken schon schreibt, es geht um die Verwertungsrechte, nicht um die Urheberrechte.

Die Veröffentlichung sollte in Deinem Interesse vorrangig sein. Lass Dir das Vorrecht an der Drehbucherstellung im Vertrag eintragen. So erfährst Du frühzeitig von Kaufangeboten und kannst durch das Drehbuch Einfluss auf spätere Vertragsverhandlungen erhalten.

Hab gerade erfahren, dass mein Verlag mir das Mitspracherecht als Zusatzpunkt im Vertrag hinzufügen möchte. Soll ich mich damit zufrieden geben?

@Backtosquare1

Ich möchte keine Tipps zu Deiner Zukunftsplanung geben. Bedenke aber, das Du durch die Vertragsunterzeichnung Geld verdienst und Dir eine weitere Suche ersparst. Falls Du je wieder etwas veröffentlichen möchtest erleichtert Dir die jetzige Veröffentlichung spätere Vertragsverhandlungen.

@Backtosquare1

Nein. Siehe meine Antwort auf deine andere Frage.