Soll ich meinen Mitbewohner anzeigen?

8 Antworten

Anzeigen kannst Alles und Jeden.

Mit Brötchen zu werfen ist nicht verboten.

Jemanden fast eine Treppe runterzuschubsten auch nicht; er hats ja nicht getan.

Je nach Art der Beleidigung hat es Sinn, die Person anzeigen. Bei einer Bedrohung genauso. Die Frage ist aber , welcher Art das war, und wie du es beweisen willst?

Welche Relevanz soll seine Vorgeschichte haben?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wegen was willst du ihn anzeigen?

Und mit welchen Beweisen?

Und was soll die Vermieterin machen? Nur wegen eurem Streit kann sie euch beide nicht kündigen...

Aha! Er hat also mit Brötchen um sich geworfen. Waren es frische, weiche oder alte, harte, Weizen- oder Dinkelbrötchen? Vielleicht sogar Franzbrötchen? Ich bin sicher, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter bei der Strafbemessung genau auf die Beschaffenheit der Brötchen achten. Bei so einem schwerwiegenden Mordversuch wird die Bewährungsfrist sicherlich widerrufen! (Ironie off!)

Aber ihr habt zwei Aussagen gegen seine. Und dein Kollege wird das sicher auch mitbekommen haben. Hier spricht vor allem der Tatbestand gegen deinen Tyrannen da er eine kriminelle Vorgeschichte hat. Du kannst da klagen und beim nächsten mal die Polizei einschalten.

turnmami  02.04.2022, 14:36

Welche zwei Aussagen? Die Vermieterin war nicht dabei..

Zieh da aus, so Jemand bringt irgendwann wem um. Ärger dich nicht mit den rum, suche dir eine andere Bleibe.