Mitbewohner beleidigt und zahlt keine Miete- was tun?

3 Antworten

Die Vermieterin meinte sie kann bei seinem Mietverzug nichts machen da wir alle 3 als Hauptmieter eingetragen sind. 

Natürlich kann sie was machen. Sobald ein Rückstand von 2 MM zusammengekommen ist kann sie fristlos kündigen. Euch 3 zusammen.

Ich frage mich ebenfalls, wie er zum "Hauptmieter" werden konnte.

Habt ihr beiden anderem dem zugestimmt? Oder wurde er ohne eure Zustimmung oder sogar ohne euer Wissen "per Nachtrag" in den Mietvertrag eingetragen?

Ihr seid zwar "gesamtschuldnerisch" haftbar, aber wenn ihr sowieso schon seine Miete mitbezahlt, kann es schlimmer kaum werden, wenn ihr seinen Teil der Miete in Zukunft einfach weglasst.

Spätestens dann wird das auch zum Problem der Vermieterin und dann ist sie vielleicht zur Mithilfe bereit.

Ist sicher nicht ganz der "rechte Pfad", wenn ihr dem dritten als Hauptmieter zugestimmt habt. Vielleicht aber effektiv.

Habt ihr dem dritten nicht zugestimmt, sieht das zumindest aus meiner Sicht ganz anders aus. Dann geht euch seine Miete überhaupt nichts an.

In beiden Fällen werdet ihr ihn aber leider nicht so einfach los.

Viele Grüße

Michael

Blume507 
Fragesteller
 21.02.2018, 22:36

Vielen Dank schonmal! Wir haben leider selber unseren Mitbewohner ausgesucht, das Zimmer ist recht klein, deswegen ist es nicht so einfach jemanden zu finden, außerdem wirkte er zumindest am Anfang noch recht sympathisch.

Bitterkraut  21.02.2018, 22:46
@Blume507

Eure einzige Chance ist es eigentlch, euch kündigen zu lassen. z.B. weil keine Miete mehr fließt. Selber kündigen geht nur, wenn der 3. Mieter mitspielt. (Das Geld für die Miete müßt ihr aber aufbewahren, damit ihr beim Auszug zahlen könnt und nicht noch den Gerichtsvollzieher an den Hals bekommt.)

Gleichzeitig könnt ihr dem 3. Mieter einen Mahnbescheid über seinen Mietanteil schicken. Schriftlich letzte Zahlungsfrist setzen und wenn kein Geld kommt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dazu braucht hr keinen Anwalt, Mahnbescheide gibts online.https://www.mahngerichte.de/

19Michael69  21.02.2018, 22:47
@Blume507

Okay, dann dürft ihr das natürlich NICHT auf dem Rücken und zu Lasten der Vermieterin austragen.

Kennt ihr seine Eltern oder zumindest deren Anschrift? Was sind das für "Leute"? Wenn die Ehre und Anstand haben, dann können sie ihrem Sprössling vielleicht mal "ordentlich den Kopf waschen".

Gruß Michael

johnnymcmuff  21.02.2018, 23:41

Ihr seid zwar "gesamtschuldnerisch" haftbar, aber wenn ihr sowieso schon seine Miete mitbezahlt, kann es schlimmer kaum werden, wenn ihr seinen Teil der Miete in Zukunft einfach weglasst.

Nicht zwar gesamtschuldnerisch haftbar sondern das ist das Problem. 

Die Vermieterin holt sich Ihr Geld und kann sich aussuchen von wem sie das Geld fordert. Dann kann sie Mahnbescheid erstellen lassen, ggf. fristlos kündigen und ggf. weiter Schadenersatzforderungen stellen.

Wenn man sich im Mietrecht nicht auskennt, sollte man sich bei solchen fragen ein bisschen zurückhalten und nicht über das Ziel hinaus schiessen.


19Michael69  21.02.2018, 23:56
@johnnymcmuff

Und wieder unnötige Wortklauberei von jemandem, der sich hier für was Besseres hält, weil er hier einen gewissen Status hat.

"Zwar Gesamtschuldnerisch" drückt genau das aus, was du da jetzt noch "nachgekartet" hast.

Wenn DU das nicht verstanden hast, dann darfst du gerne freundlich nachfragen, du hast aber nicht das Recht mir irgendwas vorzuschreiben und zu behaupten, ich würde mich nicht auskennen.

Oder willst du mir nur wegen der anderen Antwort einen "reindrücken"?

Echt unglaublich.

johnnymcmuff  22.02.2018, 18:19
@19Michael69

ich halte mich nicht nur für was besseres, ich bin versierter als Du im Mietrecht; Du bist ein Rookie.

Unglaublich ist, dass Du so überzeugt bist von Deiner Meinung die falsch ist.

johnnymcmuff  22.02.2018, 18:25
@19Michael69

Wenn DU das nicht verstanden hast, dann darfst du gerne freundlich nachfragen, du hast aber nicht das Recht mir irgendwas vorzuschreiben und zu behaupten, ich würde mich nicht auskennen.

Das Du nichts schreiben sollst ist nur eine Bitte. -:-

Fragesteller wollen richtige Antworten.

Ich behaupte nicht dass Du Dich nicht auskennst im Mietrecht, ich weiß es.

19Michael69  22.02.2018, 22:39
@johnnymcmuff

Ja ja, du hast Recht und nächste Woche ist Weltuntergang ...

Wie konnte er denn Hauptmieter werden? Ohne, dass ihr da mitgespielt habt? Stehen alle 3 Mieter in einem Vertrag? Wie ist der Vormieter aus dem Vertrag rausgekommen? Oder ist A ein 4. Mieter?

Gib mal mehr Info über den Vertrag.

Blume507 
Fragesteller
 21.02.2018, 22:03

von der Vermietung wird das so geregelt, dass es einen Hauptvertrag gibt in dem alle Mieter drin stehen, bzw per Nachtrag eingetragen werden. Die Vermietung sagt es wäre so für sie am einfachsten da die Miete als gesamte Miete von einem gemeinsamen WG-Konto überwiesen wird.

Madita69  21.02.2018, 22:20
@Blume507
da die Miete als gesamte Miete von einem gemeinsamen WG-Konto überwiesen wird.

Was soll das denn für ein Konto sein ???

Bitterkraut  21.02.2018, 22:39
@Blume507

Wen A ebenfalls Hauptmieter im Vertrag ist, habt ihr wirklich ein Problem und die Vermieterin ist raus. Wendet euch an einen Mieterverein, da gibts für 50-80 Euro Jahresbeitrag anwaltschaftlichen Rat und Hilfe.

19Michael69  21.02.2018, 23:09
@Madita69

Na wohl einfach ein Konto, auf das jeder der drei (wenn es so laufen würde wie es sollte) was einzahlt und von dem dann monatlich die Gesamtmiete an die Vermieterin überwiesen wird und noch andere gemeinschaftliche Kosten bezahlt werden.

Gruß Michael