Muss ich meinem Vermieter sagen das ich eine katze habe

13 Antworten

Nicht nur sagen sondern seine Erlaubnis einholen eine Katze halten zu dürfen.

Das so oft zitierte und genau so oft falsch verstandenen Urteil vom März 2013 besagt lediglich das der Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht mehr generell, grundlos und ohne Prüfung des Einzelfalles verbieten darf.

In einem Formularmietvertrag wohlgemerkt. In einer Individualvereinbarung, unabhängig vom Mietvertrag, wäre so ein generelles Verbot auch ohne Angabe von Gründen wirksam.

Muss ich meinem neuem Vermieter sagen das ich ne katze habe oder micht?

Der Vermieter hat tatsächlich Anspruch auf die Auskunft, ob Hunde oder Katzen miteinziehen sollen.

Der BGH hat festgestellt, daß Katzen keine Kleintiere sind. Außerdem hat er eine generelle Hunde- und Katzenverbotsklausel im Mietvertrag für unwirksam erklärt. Allerdings in diesem Urteil auch klargestellt, daß diese Entscheidung kein Freibrief für Mieter wäre und die Zustimmung des Vermieter zur Hunde-/Katzenhaltung dennoch erforderlich wäre.

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html

Besser wäre es schon. Ein im Mietvertrag stehendes generelles Haustierverbot ist zwar nicht mehr zulässig, lt. BGH, (Bundesgerichtshof). Aber im Zweifelsfall würde ich es lieber sagen, damit du nachher keinen Ärger bekommst.

ja, in den meisten Mietverträgen steht, dass man für Katzen und Hunde eine Genehmigung braucht.

Metahawk  14.11.2014, 18:50

Trotzdem sind diese Eintraege illegal.

floppydisk  14.11.2014, 18:53
@Metahawk

nö, nicht wenn der vermieter die mietvertrage individuell ausstellt. nur allgemeine verbote sind hinfällig.

gegen sowas anzugehen ist allerdings ohnehin nicht ratsam, weil man dann schlichtweg probleme mit dem vermieter bekommen wird.

anitari  15.11.2014, 09:31
@Metahawk
Trotzdem sind diese Eintraege illegal.

Blödsinn

Laut neueren Urteilen darf der Vermieter grundsätzlich keine Haustiere verbieten, demnach sehe ich auch keinen Grund, das Tier zu "melden". Da das natürlich nicht sonderlich förderlich für das Mietverhältnis ist, würde ich trotdzem kurze Rücksprache mit dem Vermieter machen.

Infos: http://www.zuhause.de/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen/id_53949804/index

schelm1  14.11.2014, 19:00

Man sollte Links stets selber ganz und auch richtig lesen, bevor man die weiterpostet!?!

Gehilfling  14.11.2014, 19:01
@schelm1

Und welche Passage stört dich im Link?

palusa  14.11.2014, 22:31

doch sicher dürfen sie das. sie müssen das verbot aber begründen, pauschalverbote sind nicht gültig

auch wenn es für den vermieter schwierig wird "nein" zu sagen ist das kein grund ein "ja" vorauszusetzen. ein nicht genehmigtes haustier kann immer noch ein kündigungsgrund sein